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Neue Haftungsfalle bei DPD wegen AGB-Änderung

Kürzlich hat DPD neue AGB veröffentlicht (www.dpd.com). In die AGB DPD CLASSIC, die auch für Privatkunden gelten, wurde der neue Punkt 12.1.3 eingefügt. Darin heißt es:

"DPD haftet der Höhe nach begrenzt auf den nachzuweisenden Einkaufswert bzw. Zeitwert des versendeten Gutes, je nachdem, welcher Betrag der niedrigere ist."

Diese Klausel kann für Kunden nachteilig sein, die mit DPD Waren verschicken, die einer Wertsteigerung unterliegen. Zum Beispiel limitierte Kleidungsstücke, Grafikkarten oder Sammelkarten.

Fiktives Beispiel: Jemand kauft eine Tüte Pokémon-Sammelkarten für 3 Euro (Einkaufswert) und verkauft daraus eine seltene Karte bei eBay für 50 Euro (Zeitwert), dann würde DPD im Verlustfall keine 50 Euro Schadenersatz bezahlen. Stattdessen gilt der niedrigere Einkaufswert von 3 Euro. Oder vielleicht sogar 3 Euro geteilt durch 10 Karten pro Tüte = 30 Cent pro Karte.

Wer die Haftungsfalle bei DPD umgehen möchte, kann DPD-Pakete auch beim Drittanbieterportal Jumingo buchen. Dort gibt es eine Transportversicherung für 3,99 Euro Aufpreis. Die Jumingo-Versicherung wird separat über KRAVAG angeboten und ist unabhängig von den DPD-Regelungen (Stand 11/2022).


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