Hermes-Zustellung per Briefkasten-Einwurf möglich


In der Sendungsverfolgung von Hermes wird neuerdings angezeigt, wenn ein Paket per Einwurf in den Briefkasten zugestellt wurde (vgl. Abbildung).

In einem Erklärtext schreibt Hermes, dass zuerst eine persönliche Übergabe an der Haustür versucht wird. Ist der Kunde abwesend, wirft der Zusteller das Paket in den Briefkasten ein. Wohl vorausgesetzt, dass es klein genug ist.

Ungewöhnlich ist, dass die Briefkasten-Zustellung nicht in den AGB von Hermes geregelt ist. Bei DHL und DPD steht in den AGB, dass Pakete in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen werden dürfen, sofern der Briefkasten "ausreichend aufnahmefähig" ist.

In den Hermes-AGB wird eine "persönliche Übergabe" vereinbart, die auch an Mitbewohner oder Nachbarn erfolgen darf. Eine unpersönliche Zustellung ist hingegen nur mit Einverständnis des Empfängers erlaubt (Ablagevertrag).



Was tun, wenn kein Paket im Briefkasten liegt?

Die Zustellung per Briefkasteneinwurf ist eine unsichere Methode, weil Sendungen häufig etwas herausragen und dadurch von Fremden geklaut werden können. Bei DHL und DPD haben Kunden schlechte Karten, weil die Briefkastenzustellung offiziell erlaubt ist. Um Schadenersatz zu erhalten, müsste man nachweisen, dass die Sendung zu groß war, um vollständig in den Kasten hineinzupassen.

Weil bei Hermes eine entsprechende AGB-Klausel fehlt (Stand 11/2022), sind Kunden im Verlustfall in einer besseren Position. Tipp für Betroffene: Machen Sie einen Screenshot von der Hermes-Sendungsverfolgung, wo die Briefkasten-Zustellung angezeigt wird. Damit lässt sich die nicht-konforme Zustellung beweisen. Will Hermes keinen Schadenersatz bezahlen, sollten sich Privatkunden an die Schlichtungsstelle wenden. Wer bei einem deutschen Onlineshop bestellt hat, wendet sich dorthin, weil gewerbliche Händler gegenüber Privatkunden für Zustellfehler des Paketdienstes haften.

Vielen Dank an Robin L. für den Hinweis.


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