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Corona-Notfallkonzept der Deutschen Post aktiviert

Schon im März 2020 hatte die Deutsche Post ein Notfallkonzept ausgearbeitet, um die Zustellung bei coronabedingten Personalausfällen aufrecht zu erhalten (Details siehe unten).

Gegenüber bild.de hat ein Pressesprecher der Post nun mitgeteilt, dass dieses Notfall-Konzept in Betrieb sei und in betroffenen Regionen die Post nur jeden zweiten Werktag zugestellt werde. Es handelt sich um die erste, niedrigste Stufe der Zustelleinschränkungen.



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So funktioniert das Notfallkonzept der Deutschen Post

In ihrer Ausgabe vom 29.03.2020 berichtete die Welt am Sonntag, dass die Zustellung bei der Deutschen Post eingeschränkt werden könnte. Um so mehr Mitarbeiter erkranken, desto seltener werden Empfänger beliefert.

Laut einem internen Post-Dokument, das der Welt am Sonntag zugespielt wurde, sollen alle Prozesse zunächst wie gewohnt weiterlaufen und Rückstaus wie im Regelbetrieb gehandhabt werden. Am längsten lagernde Sendungen sollen zuerst ausgeliefert werden (Paketda berichtete).

Denkbar ist auch, dass DHL-Mitarbeiter aus der Verwaltung bei der Zustellung und Paketsortierung mithelfen. "Ab einem Krankenstand von 30 Prozent kommen Briefe und Pakete nur noch an drei Tagen nach Hause, ab 60 Prozent an zwei Werktagen und ab 80 Prozent sollen die Postboten nur noch an einem Wochentag Sendungen austragen", schreibt die Welt am Sonntag.

In abgeriegelten Gebieten, die unter Quarantäne stehen, sollen nur Einschreiben und Briefe an Behörden und Gesundheitseinrichtungen zugestellt werden. Die genauen Empfängergruppen sind in Paragraf 2 des "Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes" genannt (hier online abrufbar).

Auch beim Versand von Post haben Behörden, die Bundeswehr und das Gesundheitswesen im Bedarfsfall Vorrang. Sofern eine Notsituation vorliegt, müssen sie beim Einliefern von Sendungen eine amtliche Bescheinigung vorlegen. Daraufhin werden die Sendungen von der Deutschen Post als Vorrangpost gekennzeichnet und bevorzugt befördert (§3 des Gesetzes).

Die Bundesnetzagentur kann bestimmten Personen und Organisationen eine Post-Bevorrechtigungsbescheinigung ausstellen (PDF). Im absoluten Krisenfall werden Briefe bis 1kg und Pakete bis 10kg bevorzugt transportiert, sofern sie jemand mit der Bevorrechtigungsbescheinigung in einer Filiale einliefert. Die Deutsche Post ist gesetzlich verpflichtet "Annahmestellen in angemessenem Umfang aufrechtzuerhalten" (Quelle).


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