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DHL erlaubt jetzt Plastiktüten für Pakete

Grafik KI-generiert
Die neuen Regeln beim Tütenversand

DHL hat die Verpackungsregeln gelockert. Seit dem 11. September 2026 dürfen Päckchen und Pakete auch in Plastiktüten verschickt werden. Bislang waren Folienverpackungen im Privatkundenversand nicht erlaubt und wurden als teures Sperrgut eingestuft.

Neu zugelassen sind außerdem stabile Versandtaschen aus Pappe oder Papier bis zum Format C4. C4 entspricht ungefähr der Größe eines DIN-A4-Blatts mit etwas zusätzlichem Rand (22,9 x 32,4 cm). Solche Versandtaschen eignen sich beispielsweise für Bücher, Textilien oder andere flache und unempfindliche Inhalte.

Hintergrund der Änderung sind laut DHL gute Erfahrungen mit Retouren an Onlineshops. Für Onlineshops waren (zertifizierte) Plastiktüten schon immer erlaubt. DHL schreibt in einem Rundschreiben an Filialbetreiber, dass Folientüten von Onlineshops von den Sortieranlagen in den Paketzentren zuverlässig verarbeitet werden können. Deshalb wird diese Verpackungsart nun grundsätzlich für alle Päckchen und Pakete erlaubt.

Bislang galten Kunststoffverpackungen bei DHL als problematisch. Auf www.dhl.de/sperrgut wird per Stand 15.09.26 noch darauf hingewiesen, dass Verpackungen aus Kunststoff nicht maschinell bearbeitet werden könnten und deshalb als Sperrgut gelten. In der Vergangenheit hatte DHL die Verpackungsvorschriften streng gehandhabt, weil Kunststoff-Sendungen teils schlechtere Rutscheigenschaften haben als Kartons. Umso bemerkenswerter ist die jetzige Lockerung der Regeln.



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Diese Anforderungen gelten für Folienverpackungen

Die Plastiktüte muss ausreichend stabil und reißfest sein. Die Ware sollte vollständig umschlossen sein und darf die Folie weder beschädigen noch durchstoßen.

Nicht geeignet sind zerbrechliche Gegenstände sowie Waren mit spitzen, scharfkantigen oder hervorstehenden Teilen. Ein dünner Müllbeutel ist beispielsweise keine geeignete Versandverpackung.

DHL verlangt außerdem, dass Folienverpackungen nicht reflektieren. Eine matte Oberfläche ist insbesondere für das automatische Scannen der Label in den Sortieranlagen wichtig.

Die Sendung sollte möglichst quaderförmig bleiben. Lose, abstehende oder flatternde Teile sind zu vermeiden. Auch innerhalb der Verpackung sollte sich der Inhalt möglichst wenig bewegen.

Das Versandlabel muss gut lesbar und sicher auf der größten Fläche angebracht sein. Bei wiederverwendeten Versandtaschen müssen alte Barcodes und Etiketten entfernt oder vollständig überklebt werden. Ein bloßes Durchstreichen reicht nicht aus.



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Auch Versandtaschen aus Papier und Pappe erlaubt

Interessant ist, dass DHL die neuen Regeln nicht nur auf Kunststoffverpackungen bezieht. Ausdrücklich als geeignet nennt das Unternehmen auch Versandtaschen aus Pappe oder Papier bis zum Format C4.

Dabei muss es sich allerdings um eine feste und stabile Versandtasche handeln. Ein normaler Briefumschlag ohne Polsterung genügt nicht.

Die Sendung sollte flach und möglichst quaderförmig sein, fest verschlossen werden und ein gut lesbares Versandlabel tragen. Spitze oder scharfkantige Gegenstände sind ungeeignet.

Besonders praktisch dürfte die neue Regel für Kleidung, Stoffe und andere unzerbrechliche Waren sein. Wer beispielsweise ein T-Shirt, eine Jacke oder andere Textilien privat verschicken möchte, muss künftig nicht mehr zwingend einen Karton verwenden. Praktisch ist das vor allem, wenn der Kunde bereits eine gebrauchte Versandtasche eines Onlinehändlers hat und diese wiederverwendet.

Paketda-Ratgeber: Paket in Plastiktüte verschicken: Was DHL, Hermes, DPD und GLS erlauben


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