Paket-Beschwerde an Bundesnetzagentur schicken

Der Verbraucherservice Post bei der Bundesnetzagentur sammelt Beschwerden über Mängel in der Post- und Paketzustellung.

Melden Sie bitte nur gravierende Probleme. Beispiel: Hat ein Paketzusteller an Ihrer Haustür nicht geklingelt, ist das beim ersten und zweiten Mal kein Fall für die Bundesnetzagentur. Kommt es häufiger vor, wenden Sie sich damit an die Behörde.

► Zum Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur.

► Beachten Sie auch unseren Ratgeber zum Reklamieren bei Paketdiensten.

Paketda stellt Ihnen nachfolgend verschiedene Musterbriefe zur Verfügung. Einfach Problem auswählen, Text anpassen, kopieren und in das Online-Formuar der Bundesnetzagentur einfügen.


Musterbriefe für Beschwerde




Gut zu wissen

Die Bundesnetzagentur erstellt regelmäßig Beschwerde-Statistiken, über die in der Presse berichtet wird. Dadurch entsteht öffentlicher Rechtfertigungsdruck auf Post- und Paketdienste.

Die Bundesnetzagentur ist nicht in der Lage, direkt gegen Missstände vorzugehen, z.B. durch Bußgelder.

Fordern Sie Schadenersatz (Geld) von einem Paketdienst aufgrund eines verlorenen oder beschädigten Pakets, hilft Ihnen eventuell ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur. Es ist für Privatpersonen kostenlos und kann zu einer außergerichtlichen Einigung führen. Mehr Infos zur Schlichtung hier.


Anschrift

Verbraucherservice Post
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
E-Mail: verbraucherservice-post@bnetza.de
Web: bundesnetzagentur.de | Online-Beschwerdeformular