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Briefe frankieren: Welche Marken darf man kombinieren?

Inhaltsverzeichnis

  1. Frankierarten im Überblick
  2. Internetmarken
  3. Mobile Briefmarken
  4. Marken aus Poststationen
  5. Klassische Briefmarken
  6. Kombinationen im Überblick
  7. Fazit

Frankierarten im Überblick

  • Klassische Briefmarke (auf Papier, nassklebend oder selbstklebend) darf kombiniert werden mit: Weitere klassische Briefmarken
  • Internetmarke (zu Hause ausgedruckte Marke mit Matrixcode) darf kombiniert werden mit: Nur einer Internet-Ergänzungsmarke
  • Mobile Briefmarke (Zahlen-Buchstaben-Code, per Hand aufgeschrieben) darf kombiniert werden mit: Nur einer klassischen Briefmarke
  • Marke aus Poststation (Matrixcode-Marke aus Automaten) darf kombiniert werden mit einer Poststation-Ergänzungsmarke oder einer Internetmarke-Ergänzungsmarke

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Internetmarken

  1. Es ist nur eine Internetmarke pro Sendung erlaubt
  2. Ausnahme bei Portoerhöhungen: eine zusätzliche Internet-Ergänzungsmarke ist erlaubt

❌ Das Aufkleben mehrerer Internetmarken ist eigentlich verboten, wird in der Praxis aber oft nicht beanstandet

❌ Die Kombination von Internetmarke mit klassischer Briefmarke ist ebenfalls nicht erlaubt, wird nach unseren Erfahrungen aber toleriert

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Mobile Briefmarken

  1. Per DHL-App kaufbar.
  2. Markencode wird handschriftlich auf dem Kuvert notiert (z. B. „#T8B2C3DV“)
  3. Gültigkeit: 3 Jahre, auch bei Portoerhöhung
  4. Keine Kombination mit Internetmarken oder Poststation-Marken erlaubt

Neue Regelung:

Eine mobile Briefmarke darf mit einer einzigen klassischen Briefmarke kombiniert werden, z. B. 85 ct + 10 ct

→ Dies wurde eingeführt, damit ältere Codes auch nach Portoerhöhung nutzbar bleiben

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Marken aus Poststationen

  1. Dienen seit einigen Jahren als Ersatz für die eingestellten Automatenmarken
  2. Ausdruck direkt an einer Poststation möglich (Gerät mit Touchscreen und Drucker)

📌 Wichtig:

Marken aus Poststationen gelten als Internetmarken → daher gleiche Regeln:

nur einzeln nutzbar bzw. mit 1 Ergänzungsmarke kombinierbar

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Klassische Briefmarken

  1. Alle Briefmarken mit Wertangabe in Euro und Länderangabe „Deutschland“ sind gültig
  2. Auch ältere Marken ohne Matrixcode dürfen weiterhin verwendet werden
  3. Kombination von Marken mit und ohne Matrixcode ist erlaubt

Klassische Briefmarken dürfen frei miteinander kombiniert werden, um auf den gewünschten Portowert zu kommen.

Briefmarken sollen im Idealfall eine Fläche von 7,4 x 4 cm in der rechten, oberen Ecke des Briefumschlags nicht überschreiten. Praxiserfahrungen zeigen jedoch, dass die Deutsche Post es nicht beanstandet, wenn Briefmarken über die Fläche hinausgehen oder sogar an falscher Stelle aufgeklebt werden (z.B. links oben).

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Kombinationen im Überblick

Zulässige Kombination?
1 Internetmarke + 1 Internet-Ergänzungsmarke
2 Internetmarken❌ Nein – praktisch aber toleriert
Internetmarke + Briefmarke❌ Nein – praktisch aber toleriert
Mobile Briefmarke + 1 klassische Briefmarke✅ (neue Regelung)
Mobile Briefmarke + Internetmarke
Klassische Briefmarken gemischt (mit/ohne Matrixcode)
Marke aus Poststation + Ergänzungsmarke
Marke aus Poststation + Briefmarke❌ Nein – praktisch aber toleriert

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Fazit

  1. Nur klassische Briefmarken dürfen frei kombiniert werden
  2. Internetmarken und Poststation-Marken gelten als "digitale Marken" → eine Ergänzungsmarke erlaubt
  3. Verstöße führen nur selten zu Rücksendungen, sollten aber nicht zur Gewohnheit werden


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