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Sendung laut Empfängervereinbarung zugestellt

Dieser Paketstatus beschreibt, dass keine persönliche Übergabe an den Empfänger erfolgte. Stattdessen hat der Postzusteller das Paket ohne Unterschrift beim Empfänger abgestellt.

Dies ist nur erlaubt, wenn der Empfänger der Post eine sogenannte Abstellgenehmigung erteilt hat. Damit wird genau vereinbart, an welchem Platz Pakete abgestellt werden dürfen (z.B. Garage oder Gartenhaus). Wird das Paket dort gestohlen, trägt der Empfänger das Verlustrisiko und nicht die Post.

Sollte der Empfänger keine Abstellgenehmigung erteilt haben, und das Paket wurde trotzdem abgestellt, haftet die Österreichische Post bei einem Diebstahl des Pakets.

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Mehr Informationen zur Abstellgenehmigung finden Sie hier auf der Website der Österreichischen Post.


Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»Item delivered acc. to consignees instruction«


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Hilfe

Hilfeseiten der Österreichischen Post:
www.post.at