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Firmenkunden erhalten Rabatt für Postlogo auf Briefumschlägen

Werbeaufdruck auf Briefumschlag: Zustellung durch Deutsche Post
Die Monopolkommission, ein die Bundesregierung beratendes Expertengremium, hat einen Bericht über die Post- und Paketbranche in Deutschland veröffentlicht. Hier als PDF-Download.

Auf Seite 52 des Berichts wird beschrieben, dass die Deutsche Post AG einigen Großkunden einen Portorabatt gewährt, wenn die Briefumschläge mit einem Werbeaufdruck versehen werden (Schriftzug: Zustellung durch Deutsche Post AG). Die Vergütung beträgt "drei Eurocent pro Sendung".

Dieser Rabatt wird von der Monopolkommission kritisiert und sollte "von der Bundesnetzagentur in Missbrauchsverfahren überprüft werden" (Seite 6 des Berichts).

Laut Expertenbericht hatte ein privater Briefdienst versucht, ebenfalls einen Werbelogo-Rabatt von der Deutschen Post zu erhalten. Private Briefdienste sind nicht in jeder Region Deutschlands vertreten und übergeben deshalb einige Sendungen vorsortiert an die Deutsche Post. Für die Vorsortierung gewährt die Deutsche Post einen sogenannten Teilleistungs-Rabatt aufs Briefporto. Für den Logoaufdruck wollte die Post dem klagenden Wettbewerber aber keinen Rabatt geben.

Die Bundesnetzagentur stimmte der Deutschen Post zu: Werbeleistungen sind keine Postdienstleistung. Deshalb kann sich der private Briefdienst nicht aufs Postgesetz berufen, um den Logo-Rabatt rechtlich einzuklagen. Außerdem argumentiert die Deutsche Post, dass sie nur "wenigen ausgesuchten Teilleistungsendkunden" Werbeverträge anbietet und diese Auswahl in ihrem eigenen Ermessen liege.

Unfair: Durch den Logo-Rabatt kann die Deutsche Post bestimmte Großkunden zufriedenstellen, damit diese weniger finanziellen Anreiz haben, zu privaten Briefdiensten zu wechseln. Private Briefdienste sind oft preiswerter als die Deutsche Post, aber durch den zusätzlichen Logo-Rabatt wird der Preisvorteil geringer.

Die Deutsche Post kann das Briefporto für ausgewählte Kunden absenken, obwohl das Porto eigentlich staatlich reguliert ist. Durch den Logo-Rabatt wird die Portoregulierung teilweise ausgehebelt, weil diese Rabattart nicht unters Postgesetz fällt und deshalb unreguliert ist. Die Bundesnetzagentur hat keine Handhabe, die Logo-Rabatt-Verträge zwischen Deutscher Post und den Großkunden zu Prüfzwecken einzusehen.

Dieser Trick 17 ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die Monopolkommission regt aber eine Überprüfung des Postgesetzes an. In Zukunft könnte es der Deutschen Post per Gesetz verboten werden, "Zu- oder Abschläge zu vereinbaren, die mittelbar Auswirkungen auf die Entgelte für die Postdienstleistungen haben".


Zu diesem Thema gibt es auch ein Video auf dem Youtube-Kanal von Paketda.


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