Am 25. März 2025 durchsuchten über 120 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Duisburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft mehrere Objekte eines Transportunternehmens in Duisburg und Moers. Im Fokus: Der Verdacht auf Einschleusung von Ausländern, illegale Beschäftigung und Ausbeutung.
Zwei Hauptbeschuldigte im Alter von 47 und 48 Jahren sollen über Jahre hinweg überwiegend osteuropäische Fahrer ohne deutschen Aufenthaltstitel beschäftigt haben. Laut Zoll seien die Fahrer mutmaßlich "zum Anschein bei ausländischen Firmen eingestellt" worden, arbeiteten aber de facto in Deutschland. Diese Konstruktion könnte dazu dienen, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu umgehen oder behördliche Kontrollen gezielt zu erschweren.
Bei der Durchsuchung entdeckten die Einsatzkräfte fünf Personen ohne gültige Aufenthaltspapiere. Sie waren entweder in notdürftigen Arbeiterunterkünften untergebracht oder lebten in den Fahrerkabinen der firmeneigenen Transporter.
Solche menschenunwürdigen Zustände galten seit Einführung des Paketbotenschutzgesetzes und durch Initiativen wie die PQ KEP-Zertifizierung eigentlich als weitgehend eingedämmt. Dass sie nun erneut auftreten, wirft Fragen auf - auch hinsichtlich der Wirksamkeit bestehender Kontrollmechanismen durch Auftraggeber.
Der Zoll spricht von einem "auffälligen Missverhältnis" zu regulären Arbeitsbedingungen in Deutschland. Die Beschäftigten könnten sich in einer wirtschaftlichen und persönlichen Zwangslage befunden haben. Eine derartige Situation auszunutzen kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben. Offiziell wird gegen die Beschuldigten ermittelt wegen Verdachts des Einschleusens von Ausländern, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Besonders alarmierend ist, dass die mutmaßlichen Straftaten "über Jahre hinweg" begangen worden sein sollen - offenbar, ohne behördlich aufzufallen.
In den durchsuchten Objekten sicherten die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit umfangreiches Beweismaterial, darunter Computer und Mobiltelefone. Die Auswertung erfolgt durch spezialisierte Kräfte der Digitalen Forensik und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.