Seit Monaten warten zahlreiche private Briefdienstleister auf eine Entscheidung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) über ihre Anträge auf Umsatzsteuerbefreiung. Die Deutsche Post AG verfügt als Universaldienstleister seit jeher über eine solche Befreiung, die Konkurrenten dagegen nicht.
Für die privaten Anbieter bedeutet das einen Wettbewerbsnachteil von 19 Prozent. Sie müssen die Umsatzsteuer auf ihre Preise aufschlagen, während die Deutsche Post diesen Betrag einspart und somit deutlich günstiger anbieten kann. Besonders betroffen sind Anbieter von Vorsortierleistungen (Konsolidierer). Sie holen Geschäftspost bei Großkunden wie Banken, Versicherungen oder Behörden ab, sortieren sie nach Postleitzahlen und liefern sie direkt in die Briefzentren der Deutschen Post ein.
Als 2024 das neue Postgesetz ausgearbeitet wurde, warnten Fachleute eindringlich vor genau diesem Szenario. In Stellungnahmen war von einem "Genickbruch für Wettbewerber der Deutschen Post" (Prof. Justus Haucap) und einer möglichen "Remonopolisierung des Briefmarktes binnen kurzer Zeit" (WIK-Institut) die Rede.
Die damalige Ampel-Regierung hatte daraufhin zugesagt, gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Nicht nur die Deutsche Post, sondern auch ihre Konkurrenten sollten von der Umsatzsteuer befreit werden (siehe handelsblatt.com). Eine entsprechende Regelung wurde ins Postgesetz aufgenommen.
Doch seit dem Regierungswechsel im Mai 2025 herrscht Stillstand. Laut spiegel.de werden Anträge privater Briefdienste auf Steuerbefreiung seit dem Frühjahr nicht mehr bearbeitet, bereits erteilte Genehmigungen sogar widerrufen und neue an strengere Bedingungen geknüpft.
Demnach sollen nur noch Postunternehmen steuerbefreit werden, die ein bestimmtes Qualitätsniveau nachweisen können. Zum Beispiel, "wie oft sie [die Unternehmen] ihre Sendungen einsammeln, wie viele Postkästen es dafür gibt und wie viele Tage die Sendungen unterwegs sind." Wer die Anforderungen nicht erfüllt, soll 19% Umsatzsteuer abführen.
Monopolkommission schlägt Alarm
"Einige Unternehmen im Briefbereich genießen eine Umsatzsteuerbefreiung, andere nicht. Es ist klar, dass diese Situation unternehmerische Existenzen bedroht", warnt Prof. Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. Ohne gleiche Bedingungen befürchtet die Kommission den Zusammenbruch wesentlicher Teile des Wettbewerbs im Briefbereich
DHL-Konzernchef Tobias Meyer verweist hingegen auf europarechtliche Vorgaben. Am 24.10.2025 sagte er gegenüber FUNKE:
"Wer Universaldienstleister ist, wird von der Mehrwertsteuer befreit. Das hat der Europäische Gerichtshof mehrfach bestätigt, zuletzt im Sommer dieses Jahres. Es können gerne andere Unternehmen als Universaldienstleister arbeiten und das ganze Land flächendeckend nach festgelegten Qualitätsvorgaben versorgen. Dafür würden sie auch eine Mehrwertsteuerbefreiung bekommen.
Aber unsere Konkurrenten tun das nicht. Sie konzentrieren sich auf Bereiche, die einfach sind, vor allem in den Ballungsgebieten. Aufwendig und teuer ist aber die Zustellung auf dem Land, auf den Inseln, in den Bergen. Darüber hinaus halten sie die Laufzeiten nicht ein und stellen keine Infrastruktur, etwa Filialen oder Briefkästen."
Experten fordern Rückkehr zur alten Regelung
Die Monopolkommission plädiert dafür, den Zustand vor der Reform des Postgesetzes wiederherzustellen, also die Steuerbefreiung für Vorsortierleistungen für die Deutsche Post und für Wettbewerber abzuschaffen, um faire Bedingungen herzustellen.
Die Ökonomen Tomaso Duso und Jürgen Kühling hielten die Ausweitung der Steuerbefreiung bereits 2024 unter Aspekten des EU-Beihilferechts für fragwürdig (Quelle). Sie befürchten einen jahrelangen Rechtsstreit. "Bis zur endgültigen Klärung könnten die Wettbewerber längst die Segel gestrichen haben.", so die Experten.
Hintergrund: Was sind Teilleistungen?
Großversender können ihre Briefpost nach Postleitzahlen und Formaten vorsortieren und direkt in ein Briefzentrum der Deutschen Post einliefern. Dafür gewährt die Post Preisnachlässe. Diese vorsortierte Einlieferung wird als Teilleistung bezeichnet. Sie wird sowohl von einer Deutsche-Post-Tochter angeboten als auch von privaten Briefdiensten und sogenannten Konsolidierern.
Nach alter Gesetzeslage mussten alle Anbieter auf Teilleistungen 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen. Laut Bundesverband Briefdienste erzielen private Anbieter rund 60 Prozent ihrer Umsätze mit Kunden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, zum Beispiel Behörden, Banken und Versicherungen. Bei diesen Kundengruppen hat die Deutsche Post einen deutlichen Kostenvorteil, wenn sie ihre Leistungen ohne Umsatzsteuer anbieten darf, während Wettbewerber 19 Prozent aufschlagen müssen.
Experten warnen: Remonopolisierung des Briefmarktes binnen kurzer Zeit
So berichtete Paketda im Januar 2024
Experten des Forschungs- und Beratungsunternehmens WIK warnen, dass mit Inkrafttreten des neuen Postgesetzes "der Zustellwettbewerb im deutschen Briefmarkt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit großen Schaden nehmen" würde. Das liegt an der geplanten Befreiung von der Umsatzsteuer für Teilleistungen der Deutschen Post.
Teilleistungen nutzen u.a. Firmenkunden und Kommunen, die Sendungen vorsortiert in Briefzentren der Deutschen Post einliefern und dafür ein günstigeres Porto erhalten. Dieses Porto ist künftig umsatzsteuerfrei, weil Teilleistungen aufgrund des neuen Postgesetzes in den Universaldienst eingeordnet werden. Vorteil: Die Bundesnetzagentur muss Teilleistungs-Entgelte prüfen und genehmigen. Nachteil: Die Deutsche Post erhält gegenüber bestimmten Versendern einen Preisvorteil in Höhe der Umsatzsteuer, also 19%.
- Firmenkunden (Unternehmen) ist es egal, ob das Teilleistungsporto Umsatzsteuer enthält oder nicht. 19% können sie als Vorsteuer geltend machen, bekommen das Geld quasi vom Finanzamt erstattet, so dass es nicht kostensteigernd wirkt.
- Die öffentliche Hand ist hingegen nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Entfällt die Steuer, verbilligt sich das Porto für Kommunen, Behörden und ähnliche Großversender um 19%.
Folge: Private Briefdienstleister und Konsolidierer, deren Porto grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist, müssten ihre Preise für Kommunen und Behörden um 19% senken, um mit den Teilleistungspreisen der Deutschen Post mitzuhalten. Angesichts steigender Kosten dürfte eine solche starke Preissenkung unmöglich sein.
Die WIK-Experten glauben nicht, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen der Preisregulierung die Teilleistungsentgelte der Deutschen Post um 19% anhebt. Eine kleine Anhebung ist wohl möglich, dennoch würde die Deutsche Post weiterhin von einem Preisvorteil profitieren.
Alternative Zustelldienste könnten erhebliche Sendungsmengen verlieren. Dadurch würden laut WIK ihre Durchschnittskosten steigen, "so dass sie entweder die Entgelte für ihre verbleibenden Kunden erhöhen oder sinkende Gewinne bzw. Verluste in Kauf nehmen müssten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Mehrwertsteuerbefreiung damit zu weiteren Marktaustritten führen würde."
Weniger Wettbewerb im Postmarkt würde außerdem dazu führen, dass die bislang "disziplinierende Wirkung auf das Verhalten der Deutschen Post" verloren gehen würde. Zudem verlieren private Briefdienste gegenüber Versendern umso stärker an Attraktivität, je weniger Regionen sie bedienen.
Innerhalb kurzer Zeit sei eine Remonopolisierung des Briefmarktes zu befürchten, wenn die Mehrwertsteuerbefreiung wie geplant umgesetzt wird.
Quelle: www.wik.org