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Konfliktpotenzial: Private Briefdienste sollen auch Umsatzsteuer-Befreiung erhalten

Wie das Handelsblatt berichtet, will die Bundesregierung private Briefdienstleister unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreien.

Im Rahmen des neuen Postgesetzes sollte eigentlich nur die Deutsche Post für die Erbringung sogenannter Teilleistungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Private Briefdienste hätten ihren Kunden wie bisher 19% Umsatzsteuer berechnen müssen und befürchteten Wettbewerbsnachteile. Die Kritik hat die Bundesregierung nun offenbar berücksichtigt und will eine Steuerbefreiung für Deutsche-Post-Konkurrenten ermöglichen.

Komplett ausgehandelt sind die Einzelheiten noch nicht. Der Bundesverband Deutscher Briefdienste befindet sich aktuell in Gesprächen mit dem Finanzministerium, um "gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer im Postbereich" sicherzustellen.

Die Umsatzsteuerbefreiung genießt bislang nur die Deutsche Post als sog. Universaldienstanbieter. Aufgrund der Selbstverpflichtung der Post, ganz Deutschland zu beliefern, überall Filialen zu betreiben, Briefkästen aufzustellen usw., darf sie Leistungen umsatzsteuerfrei erbringen.

Private Briefdienste sind hingegen nur regional tätig und können folglich keine Universaldienstanbieter sein. Wenn ihnen trotzdem ein Steuerprivileg eingeräumt werden soll, wird die Deutsche Post das sicher mit Argusaugen überwachen. Auch eine Klage ist denkbar, weil in der Vergangenheit schon viele Streitigkeiten zwischen Post und Postkonkurrenten vor Gericht ausgetragen wurden. Zunächst bleibt aber abzuwarten, unter welchen Voraussetzungen die Steuerbefreiung überhaupt gewährt werden soll.

Quellen: handelsblatt.com | www.zeit.de

Was sind Teilleistungen? Großversender wie Banken, Versicherungen, Kommunen können ihre Briefpost nach Postleitzahlen und Formaten vorsortiert in Briefzentren der Deutschen Post einliefern und erhalten dafür Preisnachlässe. Diese Vorsortierung wird als Teilleistung bezeichnet und sowohl von einer Deutsche-Post-Tochter angeboten als auch von privaten Briefdiensten und Konsolidierern. Nach alter Gesetzeslage müssen alle Anbieter von Teilleistungen darauf 19% Umsatzsteuer erheben.



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Experten warnen: Remonopolisierung des Briefmarktes binnen kurzer Zeit

Experten des Forschungs- und Beratungsunternehmens WIK warnen, dass mit Inkrafttreten des neuen Postgesetzes "der Zustellwettbewerb im deutschen Briefmarkt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit großen Schaden nehmen" würde. Das liegt an der geplanten Befreiung von der Umsatzsteuer für Teilleistungen der Deutschen Post.

Teilleistungen nutzen u.a. Firmenkunden und Kommunen, die Sendungen vorsortiert in Briefzentren der Deutschen Post einliefern und dafür ein günstigeres Porto erhalten. Dieses Porto ist künftig umsatzsteuerfrei, weil Teilleistungen aufgrund des neuen Postgesetzes in den Universaldienst eingeordnet werden. Vorteil: Die Bundesnetzagentur muss Teilleistungs-Entgelte prüfen und genehmigen. Nachteil: Die Deutsche Post erhält gegenüber bestimmten Versendern einen Preisvorteil in Höhe der Umsatzsteuer, also 19%.

  • Firmenkunden (Unternehmen) ist es egal, ob das Teilleistungsporto Umsatzsteuer enthält oder nicht. 19% können sie als Vorsteuer geltend machen, bekommen das Geld quasi vom Finanzamt erstattet, so dass es nicht kostensteigernd wirkt.
  • Die öffentliche Hand ist hingegen nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Entfällt die Steuer, verbilligt sich das Porto für Kommunen, Behörden und ähnliche Großversender um 19%.

Folge: Private Briefdienstleister und Konsolidierer, deren Porto grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist, müssten ihre Preise für Kommunen und Behörden um 19% senken, um mit den Teilleistungspreisen der Deutschen Post mitzuhalten. Angesichts steigender Kosten dürfte eine solche starke Preissenkung unmöglich sein.

Die WIK-Experten glauben nicht, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen der Preisregulierung die Teilleistungsentgelte der Deutschen Post um 19% anhebt. Eine kleine Anhebung ist wohl möglich, dennoch würde die Deutsche Post weiterhin von einem Preisvorteil profitieren.

Alternative Zustelldienste könnten erhebliche Sendungsmengen verlieren. Dadurch würden laut WIK ihre Durchschnittskosten steigen, "so dass sie entweder die Entgelte für ihre verbleibenden Kunden erhöhen oder sinkende Gewinne bzw. Verluste in Kauf nehmen müssten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Mehrwertsteuerbefreiung damit zu weiteren Marktaustritten führen würde."

Weniger Wettbewerb im Postmarkt würde außerdem dazu führen, dass die bislang "disziplinierende Wirkung auf das Verhalten der Deutschen Post" verloren gehen würde. Zudem verlieren private Briefdienste gegenüber Versendern umso stärker an Attraktivität, je weniger Regionen sie bedienen.

Innerhalb kurzer Zeit sei eine Remonopolisierung des Briefmarktes zu befürchten, wenn die Mehrwertsteuerbefreiung wie geplant umgesetzt wird.

Quelle: www.wik.org


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