Am 2. April 2025 hat US-Präsident Donald Trump eine Executive Order unterzeichnet, die die bislang geltende zollfreie Einfuhrgrenze von 800 US-Dollar ("De Minimis") für Waren aus China und Hongkong aufhebt. Die neue Regelung tritt am 2. Mai 2025 in Kraft und zielt vor allem auf Online-Plattformen wie Shein und Temu, die stark von den bisherigen Freigrenzen profitierten.
Neue Einfuhrregelung im Überblick:
- Nicht-postalische Sendungen: Waren mit einem Wert bis 800 US-Dollar, die nicht über das internationale Postnetz eingeführt werden, unterliegen ab dem 2. Mai den regulären US-Zöllen und Einfuhrabgaben.
- Postsendungen: Für über das Postnetz versandte Sendungen wird ein pauschaler Zollsatz von entweder 30 % des Warenwerts oder 25 US-Dollar pro Artikel erhoben*. Ab dem 1. Juni 2025 erhöht sich die Pauschale auf 50 US-Dollar pro Artikel.
* Die Mitteilung des Weißen Hauses lässt offen, welcher Betrag konkret zur Anwendung kommt. Laut wiley.law können sich die Transportunternehmen aussuchen, ob sie 30% Zoll oder pauschal 25$ pro Artikel bezahlen wollen.
Nach 90 Tagen will das US-Handelsministerium ein erstes Fazit ziehen. Dann könnte die Maßnahme auch auf Importe aus Macau ausgeweitet werden.
Für Sendungen aus Deutschland und anderen Ländern gilt die Freigrenze von 800 US-Dollar weiterhin. Eine Abschaffung oder Reduzierung steht jedoch mittelfristig im Raum. Bereits unter der Vorgängerregierung gab es entsprechende Pläne, um dem wachsenden Volumen zollfreier Billigimporte entgegenzuwirken. Auch die EU plant mit Wirkung ab 2028 die Abschaffung ihrer derzeitigen 150-Euro-Zollfreigrenze.
DHL informiert über strengere Anforderungen
Ende März 2025 hat DHL seine Geschäftskunden über verschärfte Anforderungen an USA-Pakete informiert. Zitat:
"Obwohl gewisse Warenangaben im postalischen Export bisher noch nicht verpflichtend waren, ist die Angabe z. B. der Warenzolltarifnummer oder des Ursprungslandes je Warenposition dringend zu empfehlen. Dies kann dazu beitragen, mögliche Rückfragen oder Verzögerungen bei der Zollabwicklung oder gar Rücksendungen zu vermeiden. Beim Versand in die USA ist die Angabe des Ursprungslandes je Warenposition ab sofort zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der dynamischen Veränderungen in der Importverzollung derzeit und auch zukünftig zu Laufzeitverzögerungen, insbesondere bei Sendungen in die USA, kommen kann, selbst wenn Ihre Sendung nicht direkt von geänderten Bestimmungen betroffen ist."