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Karlsruhe: UPS-Fahrer berichten von Ausbeutung und Betrug

UPS-Depot Karlsruhe

Mehrere Zusteller berichten von gravierenden Missständen beim UPS-Depot Karlsruhe-Grötzingen. Die Vorwürfe richten sich gegen einen Subunternehmer, der unter anderem durch ausbleibende Lohnzahlungen, marode Fahrzeuge und mutmaßlich betrügerische Geschäftspraktiken aufgefallen sein soll.

Die Redaktion der Badischen Neuesten Nachrichten sprach mit Fahrern, die teilweise mit defekten oder überladenen Transportern Pakete auslieferten. Die Fahrzeuge wiesen laut Fahrerangaben abgefahrene Reifen, kaputte Rücklichter, blinkende Warnleuchten oder abgerissene Sicherheitsgurte auf. Fotos, die der Zeitung vorliegen, dokumentieren die Zustände. Beschwerden beim Subunternehmer blieben angeblich ohne Wirkung.

Besonders dramatisch: Die Fahrer erhielten über einen Zeitraum von zwei Monaten keinen Lohn. Viele gerieten dadurch in finanzielle Notlagen. Der verantwortliche Subunternehmer zog sich angeblich zurück, und ein neuer Geschäftsführer übernahm den Betrieb. Doch laut den Zustellern handelte sich lediglich um einen Strohmann; in der Praxis soll der alte Subunternehmer weiterhin das Sagen gehabt haben.

UPS wollte sich gegenüber den Badischen Neuesten Nachrichten nicht im Detail zu den Vorwürfen äußern. Man kontrolliere Subunternehmer "im Rahmen dessen, was gesetzlich erlaubt ist". Fahrer hingegen berichten, dass UPS von den Zuständen wusste, aber nicht eingriff.

Zwölf betroffene Fahrer klagten unterdessen erfolgreich auf ihren ausstehenden Lohn - doch der Subunternehmer tauchte unter. Gegen ihn und seinen mutmaßlichen Strohmann wird laut Staatsanwaltschaft Würzburg wegen Insolvenzverschleppung und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt ermittelt. Der Gesamtschaden soll sich schätzungsweise auf rund 200.000 Euro belaufen.

Wirkt hier das Paketboten-Schutz-Gesetz?
Seit November 2019 gilt in Deutschland die sogenannte Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche. Sie verpflichtet Hauptauftraggeber wie z.B. UPS zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ihrer Subunternehmer, wenn diese ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen - etwa im Fall einer Insolvenz oder bei Schwarzarbeit.

Die Haftung umfasst allerdings nur die Beiträge zur Sozialversicherung und nicht den Lohn. Beschäftigte müssen ihren Lohn deshalb selbst einklagen.


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