Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche, gesetzlich geregelt durch ein Direktanstellungsgebot, ist die einzige Lösung zur Beseitigung der prekären Arbeitsbedingungen in der Branche. Zu diesem Schluss kommt das heute vorgestellte Gutachten »Vereinbarkeit eines Direktanstellungsgebots in der Paketzustellung mit dem Verfassungs- und Unionsrecht«, das im Auftrag des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung von Anneliese Kärcher und Prof. Dr. Manfred Walser erstellt wurde. »Erst durch ein Direktanstellungsgebot (?) werden klare rechtliche Verantwortlichkeiten geschaffen, die die Grundlage für eine effektive Rechtswahrnehmung und -durchsetzung bilden«, heißt es in dem Gutachten. Ein Direktanstellungsgebot sei zudem verfassungs- und unionsrechtskonform.
Andrea Kocsis
Durch ein Direktanstellungsgebot werden die Paketdienstleister dazu verpflichtet, die Arbeits- und Betriebsorganisation so auszugestalten, dass sie in Einklang mit den arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften stehen. Sie können nicht mehr zur Profitmaximierung Aufträge an Subunternehmer vergeben, die den enormen Preiskampf auf dem Rücken der Paketzustellerinnen und -zusteller austragen und häufig Lohn- und Sozialdumping betreiben. Die vormals bei klein- und kleinstbetrieblichen Subunternehmen tätigen Beschäftigten müssten fortan in den Betrieb des Paketdienstleisters integriert werden, wo die Betriebsgröße effektive Mitbestimmungsstrukturen ermöglichen würde. Diese ebnen den Weg für den Aufbau von tarifvertraglichen Strukturen, die wesentlich zur Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsbedingungen beitragen. So wird die Tarifautonomie gestärkt.