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Postkontrollen durch Verfassungsschutz mit Dampf- und Röntgengeräten


2017 berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) über Postkontrollen durch den Verfassungsschutz. Insgesamt seien bei der Deutschen Post "1494 Mitarbeiter in sogenannte G10-Maßnahmen eingebunden".

Was sind G10-Maßnahmen? Der Verfassungsschutz Bremen erklärt:

"Die Verfassungsschutzbehörden dürfen zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes die Telekommunikation überwachen und aufzeichnen und die dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen öffnen und einsehen."

Die NOZ beruft sich auf Informationen des Bundesinnenministeriums, die "Die Linken" im Bundestag nach entsprechender Anfrage erhielten. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, sagte zur Zeitung, dass die knapp 1500 Mitarbeiter zur Postüberwachung "ein erschreckend hohes Ausmaß der Überwachung befürchten" lasse. Die Deutsche Post entgegnet, dass ihre Mitarbeiter die Sendungen nicht selbst öffneten, sondern lediglich abfangen und an die Behörden (z.B. Verfassungsschutz) weitergeben würden.

Nach erfolgter Kontrolle erhält die Deutsche Post die Sendungen zurück und stellt sie regulär zu. Absender oder Empfänger bemerken die Öffnung einer Sendung nicht, weil dafür spezielle Geräte verwendet werden.

Laut Zeitungsbericht von 2017 habe "der Verfassungsschutz jüngst wieder Dampf-Heißluftgeräte angeschafft" habe. Auch Röntgengeräte sollen gekauft worden sein. Dampfgeräte zur Postöffnung gab es schon zu DDR-Zeiten. Ein Foto eines solchen Geräts hat die Deutsche Post bei Instagram veröffentlicht.

Die Überwachung des Postverkehrs kann übrigens nicht willkürlich stattfinden. Es wird ein richterlicher Beschluss benötigt, bevor Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst oder Bundeskriminalamt tätig werden können. Außerdem entscheidet über "Zulässigkeit und Notwendigkeit" der Maßnahmen eine sog. G10-Kommission im Deutschen Bundestag.



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Geheimdienst fing Brief mit brisanten Dokumenten ab

Im Herbst 2021 wurde vor dem Berliner Kammergericht ein brisanter Spionagefall verhandelt, in dem ein vom Verfassungsschutz abgefangener Brief das zentrale Beweismittel war.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein Mann eine CD mit Grundrissen des Deutschen Bundestags und weiterer Gebäude an die russische Botschaft in Berlin geschickt hat. Auf dem Postweg wurde der Brief vom Verfassungsschutz kontrolliert und der Inhalt samt CD kopiert. Obwohl der Brief ohne Absenderangabe verschickt wurde, wurde der Täter ermittelt und wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu 2 Jahren auf Bewährung und 15.000 Euro Geldstrafe verurteilt (Quelle).

Wie www.lto.de berichtet, wollen die Ermittler vor Gericht nicht preisgeben, ob die CD letztlich die russische Botschaft erreicht hat oder nicht. Außerdem seien große Teile der Akte geschwärzt, um die Arbeitsweise des Bundesamts für Verfassungsschutz geheim zu halten.

Fakt ist jedoch, dass der Brief auf dem Postweg abgefangen wurde. Laut lto.de dürfen Postsendungen behördlich geöffnet werden, müssen anschließend aber "dem Postverkehr wieder unverzüglich zugeführt werden". Deshalb sei davon auszugehen, dass die CD die russische Botschaft erreicht habe.

Der Angeklagte äußerte sich vor Gericht nicht. Er soll die CD aus eigenem Antrieb verschickt haben und zu DDR-Zeiten Stasimitarbeiter gewesen sein.


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