Mit dem neuen Postgesetz sollte eigentlich der Arbeitsschutz in der Paketzustellung verbessert werden. Kernstück: Pakete über 20 Kilogramm sollen künftig nur noch von zwei Personen ausgeliefert werden. Es sei denn, eine einzelne Person verfügt über ein "geeignetes technisches Hilfsmittel". Was darunter zu verstehen ist, sollte eine Rechtsverordnung festlegen - laut Gesetzestext bis spätestens 31. Dezember 2024.
Doch eine solche Verordnung liegt bis heute nicht vor. Grund dafür ist das vorzeitige Aus der Ampelkoalition im November 2024. SPD und Grüne versuchten im Dezember 2024 noch eigenständig, ein Folgegesetz auf den Weg zu bringen. Dieses sah vor, die unklare Ausnahmeregelung zum "geeigneten technischen Hilfsmittel" vollständig zu streichen und stattdessen eine feste Obergrenze einzuführen: Pakete über 23 Kilogramm sollten ausnahmslos nur noch von zwei Personen zugestellt werden dürfen.
In der Bundestagsdrucksache 20/14243 begründeten SPD und Grüne ihren Vorschlag mit der Rechtsunsicherheit, die durch die bisherige Regelung entstanden sei. Technische Hilfsmittel ließen sich kaum allgemeingültig definieren. Eine eindeutige 23-kg-Grenze solle diese Lücke schließen und die Zusteller entlasten.
Obwohl die Unionsfraktion laut Gewerkschaft Verdi selbst eine Gewichtsgrenze von 23 Kilogramm ins Spiel gebracht hatte, verhinderte sie letztlich die Beratung des Gesetzentwurfs im Wirtschaftsausschuss des Bundestags. Das Vorhaben konnte dadurch nicht mehr verabschiedet werden. Ver.di-Vorstandsmitglied Andrea Kocsis bezeichnete das Scheitern als "Schlag ins Gesicht" für die Zustellerinnen und Zusteller.
Rückendeckung bekommt Ver.di von Deutsche-Post-CEO Tobias Meyer. In einem Interview mit dem FOCUS im Herbst 2024 sprach er sich ebenfalls für eine Gewichtsbeschränkung in der Ein-Personen-Zustellung aus. Dies sei sinnvoller, als "an irgendwelchen Details herumzudoktern, die anschließend von vielen unserer Wettbewerber trickreich umgangen werden". Eine Sackkarre, so Meyer, helfe zudem nicht beim Liefern in obere Stockwerke ohne Aufzug.
DHL verriet gegenüber der Westfalenpost, dass der Anteil der Sendungen über 20 Kilogramm ungefähr 1,7 Prozent beträgt.
In den aktuellen Verhandlungspapieren von CDU und SPD zur Regierungsbildung heißt es lediglich: "Wir verbessern die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche." Ob dies in der Praxis eine Sackkarren-Pflicht bedeutet oder ob eine feste Gewichtsbegrenzung von 20 bzw. 23 Kilogramm eingeführt wird, ist offen. Theoretisch wäre auch denkbar, elektrisch unterstützte Treppensteiger vorzuschreiben oder dass schwere Pakete nur noch bis zur ersten verschlossenen Tür geliefert werden. Letzteres ist im Speditionsgewerbe bereits üblich.
Besonders stark betroffen von einer Gewichtsreduzierung wären Online-Reifenhändler. "Die meisten Kompletträder wiegen mehr als 20 Kilogramm; nur bei Kleinwagen wie Fiat liegen sie bei etwa 19 kg", sagte ein Branchenkenner gegenüber Paketda. Zwar könnten Reifen und Felgen getrennt verschickt werden, doch dies verursacht für die Empfänger höhere Kosten und Mehraufwand durch zusätzliche Montage.
Gewerkschaft: Kennzeichnung schwerer DHL-Pakete klappt nicht
So berichtete Paketda im September 2021
Die Postgewerkschaft DPVKOM hat Aktionstage an Zustellstützpunkten und Zustellbasen von Deutsche Post DHL durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit bemängelten viele Zusteller eine fehlende Kennzeichnung schwerer Pakete. Im aktuellen DPVKOM-Magazin (www.dpvkom.de) heißt es, dass schwere Pakete "zu einer hohen körperlichen aber auch psychischen Belastung durch den Zeitdruck beim Nachladen" führen.
Eigentlich müssen DHL-Versender Pakete mit einem Gewicht ab 20kg mit dem Aufdruck "Achtung schweres Paket" kennzeichnen oder mit einem roten Aufkleber "bis 31,5 kg". Das ist in den DHL-Versandbedingungen vorgeschrieben.
Laut DPVKOM unterbleibt diese Kennzeichnung in vielen Fällen. Auch Postfilialen und Paketshops seien für das Thema nicht sensibilisiert und würden Absender nicht auf die fehlende Kennzeichnung hinweisen.
Die Gewerkschaft will das Problem bei der Deutschen Post DHL ansprechen und erreichen, dass alle Zustellstützpunkte und Zustellbasen mit Waagen ausgestattet werden. Nur dann sei es möglich, im ersten Schritt überhaupt die Anzahl schwerer Pakete korrekt zu ermitteln.