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Österreich plant 2-Euro-Paketsteuer: Auch EU-Händler könnten betroffen sein

© Foto: BKA/Tarek Wilde
Österreichs Finanzminister Markus Marterbauer plant eine neue Paketsteuer

Österreich plant eine neue Paketsteuer für Onlinehändler. Ab Herbst 2026 sollen große Versandhändler pro zugestelltem Paket 2 Euro zahlen. Was zunächst wie eine Maßnahme gegen Temu, Shein oder AliExpress klingt, könnte deutlich breiter wirken: Betroffen wären nicht nur China-Pakete, sondern auch Lieferungen von großen EU-Händlern an österreichische Verbraucher.

Der österreichische Gesetzesentwurf (parlament.gv.at) sieht vor, die Zustellung bestimmter Pakete im Inland zu besteuern. Die Abgabe soll grundsätzlich 2 Euro pro Paket betragen und voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2026 gelten. Ziel ist laut österreichischer Regierung unter anderem die Gegenfinanzierung einer geplanten Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel. Außerdem verweist der Entwurf auf ökologische Gründe und die Belastung des stationären Handels durch den stark wachsenden Onlinehandel.

Steuerpflichtig sollen Versandhändler sein, die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro Versandhandelsumsatz in Österreich erzielt haben. Die Abgabe richtet sich also formal nicht an Paketdienste und auch nicht direkt an Empfänger, sondern an große Onlinehändler.

Entscheidend ist: Die Steuer soll unabhängig davon anfallen, ob die Ware aus Österreich, aus einem anderen EU-Land oder aus einem Drittstaat stammt. Maßgeblich ist die Zustellung an Endkunden in Österreich. Damit wären nicht nur asiatische Billigplattformen betroffen, sondern auch große europäische Versandhändler, Möbelhäuser, Elektronikhändler, Modehändler oder Onlineapotheken.

Laut Kurier.at zählen zu den potenziell betroffenen Unternehmen unter anderem Amazon, Zalando, Shein, Temu, Shop Apotheke, MediaMarkt, XXXLutz und Otto. Der Otto Versand rechne demnach allein mit rund 8 Millionen Euro pro Jahr.



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eBay- und Amazon-Verkäufer könnten auch betroffen sein

Besonders heikel ist die sogenannte Plattformfiktion. Verkäufe, die über große Marktplätze wie Amazon oder eBay abgewickelt werden, können steuerlich der Plattform zugerechnet werden. Auch wenn ein kleiner Händler unter der 100-Millionen-Euro-Grenze liegt, kann seine Sendung nach Österreich in die Paketsteuer hineinfallen, sofern der Verkauf über eine große Plattform stattfand.

Ausnahme: Nach bisherigem Stand sollen B2B-Sendungen nicht erfasst werden, also zwischen Unternehmen. Auch Dokumentensendungen (Briefe) fallen nicht unter die Paketsteuer. Ebenfalls ausgenommen sein sollen Bestellungen, bei denen der Vertragsabschluss in einem stationären Geschäft erfolgt, auch wenn die Ware anschließend geliefert wird. Click-&-Collect soll ebenfalls nicht unter die Abgabe fallen (also online bestellen und im Ladengeschäft abholen).

Kompliziert wird es bei Retouren: Nach erfolgter Zustellung soll die Steuer grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Wird ein Paket also zugestellt und später vom Kunden zurückgeschickt, bleibt die Paketsteuer nach dem Gesetzentwurf trotzdem bestehen.



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Warum Österreich nicht nur China-Pakete besteuert

Politisch wird die Paketsteuer häufig mit Billigimporten aus Fernost in Verbindung gebracht. Tatsächlich wäre eine reine Abgabe auf China-Pakete aber rechtlich schwierig. Österreich ist an EU-Recht gebunden und kann Sendungen aus Drittstaaten nicht beliebig anders behandeln, ohne Konflikte mit europäischem Recht und Handelsregeln zu riskieren.

Deshalb ist der Entwurf breiter angelegt: Er knüpft nicht an das Herkunftsland des Pakets an, sondern an die Zustellung im österreichischen Inland und an den Versandhandelsumsatz des Händlers. Dadurch wird die Abgabe zwar allgemeiner, trifft aber eben nicht nur Temu oder Shein, sondern auch große europäische Anbieter.

Die geplante Paketsteuer ist von Betroffenen stark kritisiert worden. Laut ORF.at fiel der Großteil der Stellungnahmen kritisch aus. Selbst das österreichische Wirtschaftsministerium sieht demnach offene Fragen und europarechtliche Bedenken. Auch aus der Wirtschaft kommt scharfe Kritik. Händler warnen vor zusätzlicher Bürokratie, steigenden Preisen und Wettbewerbsverzerrungen.

Eine Stellungnahme aus der Wirtschaftskammer Oberösterreich warnt sinngemäß, dass die 100-Millionen-Euro-Schwelle trügerisch sei. Durch die Plattformfiktion könnten tausende kleine und mittlere Unternehmen betroffen sein, die über Amazon oder eBay verkaufen. Die Abgabe klinge zunächst nach einer Maßnahme gegen Konzerne, könne aber auch den heimischen Onlinehandel treffen.

Finanziell ist die Abgabe für Österreich durchaus bedeutend. Laut diepresse.com geht das Finanzministerium von rund 280 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr aus. Diese sollen die geplante Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Kritiker sehen in der Steuer einen "Österreich-Aufschlag" auf den Onlinehandel, der am Ende die Kunden belasten wird.


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