Die Bundesregierung plant neue Regeln für den Versand von Medikamenten. Ursprünglich sollten dabei auch Paketdienste stärker in die Pflicht genommen werden. Doch nach massiver Kritik aus der Logistikbranche hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seine Pläne offenbar deutlich abgeschwächt. Für Kunden von Versandapotheken könnte es trotzdem zu einer wichtigen Änderung kommen: Arzneimittel sollen künftig wohl nicht mehr an Packstationen und andere Abholstationen geliefert werden dürfen.
Hintergrund ist die laufende Apothekenreform des BMG. Das am 22. Mai vom Bundestag beschlossene Apotheken-Gesetz enthält das Packstation-Verbot noch nicht. Es soll erst später über eine begleitende Verordnung umgesetzt werden.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie Medikamente während des Pakettransports besser vor Hitze oder Frost geschützt werden können. Denn einige Arzneimittel reagieren empfindlich auf hohe oder niedrige Temperaturen.
Ursprünglich noch schärfere Regeln geplant
Im ersten Entwurf der Verordnung waren weitreichende Pflichten für die von Apotheken beauftragten Logistikunternehmen vorgesehen. Paketdienste hätten unter anderem:
- geeignete Fahrzeuge einsetzen müssen,
- Temperaturvorgaben während Transport und Lagerung einhalten müssen,
- teilweise Temperaturdaten dokumentieren müssen
- und zusätzliche Anforderungen beim Umgang mit Arzneimittelsendungen erfüllen müssen.
Dagegen wehrten sich Paketdienste und Versandapotheken allerdings stark. DHL argumentierte in einer Stellungnahme, dass normale Paketnetzwerke technisch gar nicht auf flächendeckende temperaturgeführte Arzneimitteltransporte ausgelegt seien. Gebäude und Lieferwagen verfügen typischerweise nicht über Klimaanlagen. Zudem verwies DHL auf das Postgeheimnis: Paketdienste dürften normalerweise gar nicht wissen, welche Arzneimittel sich in einer Sendung befinden.
Auch Versandapotheken und deren Branchenverbände lobbyierten gegen die Pläne. Einem Bericht des Fachportals "Apotheke Adhoc" zufolge fanden Gespräche zwischen Vertretern der Paketbranche und dem Bundesgesundheitsministerium statt.
Nach einem aktuellen Bericht von Apotheke Adhoc wurden die speziellen Verpflichtungen für Logistikunternehmen inzwischen komplett aus dem überarbeiteten Verordnungsentwurf gestrichen. Paketdienste sollen demnach weder Temperaturdaten aufzeichnen noch besondere Fahrzeug- oder Lageranforderungen erfüllen müssen. Auch eine direkte arzneimittelrechtliche Überwachung der Logistikunternehmen scheint nicht mehr vorgesehen zu sein.
Stattdessen bleibt die Hauptverantwortung künftig bei den Apotheken selbst. Laut dem neuen Entwurf sollen Apotheken bei passiven Kühlsystemen (Kühlakkus im Karton) künftig maximale Transportzeiten festlegen müssen. Wird diese überschritten, darf das Paket nicht mehr zugestellt werden.
Unterschrift bei verschreibungspflichtigen Medikamenten geplant
Nach dem aktuellen Entwurf soll § 17 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) angepasst werden. Demnach sollen verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig nur noch gegen schriftliche Empfangsbestätigung ausgeliefert werden dürfen. Die Zustellung soll nur "an den Haushalt des Auftraggebers oder eine von dem Auftraggeber namentlich benannte Person oder einen benannten Personenkreis" erlaubt sein, berichtet Apotheke Adhoc.
Durch diese geplante Regelung würden Packstationen und Abholstationen anderer Anbieter als Zustellorte ausscheiden. Unklar ist, ob Paketshops erlaubt bleiben, weil im Verordnungstext von "Haushalt" die Rede ist. Eine schriftliche Empfangsbestätigung wäre in Paketshops hingegen möglich.
Einige Versandapotheken (z.B. Aponeo) haben die Belieferung von Packstationen bereits heutzutage an Bedingungen geknüpft. Der Anbieter deaktiviert bei zu hohen und zu niedrigen Temperaturen die Packstation-Lieferoption.
Wichtig zu wissen: Noch handelt es sich nicht um endgültige Vorschriften. Die Apothekenreform befindet sich weiterhin im politischen Verfahren. Änderungen bis zur endgültigen Verabschiedung sind weiterhin möglich.
Quellen: Apotheke Adhoc | Apotheke Adhoc