Bei einer Verkehrskontrolle in Brake (Niedersachsen) wurden 42 Kleintransporter und Paketfahrzeuge überprüft. Die Polizei stellte 17 Verstöße fest; darunter fehlende Ladungssicherung, Handy am Steuer und mangelhafte Bereifung.
Drei Paketzusteller führten keine Aufzeichnungen zu ihren Lenk- und Ruhezeiten mit. Zwei von ihnen gaben an, weder Schulungen erhalten noch Material vom Arbeitgeber bekommen zu haben.
Die Polizei kündigte an, nicht nur die Fahrer, sondern auch Arbeitgeber und Disponenten haftbar machen zu wollen. Wörtlich heißt es in der Meldung:
"Daher werden sich nicht nur die jeweiligen Fahrzeugführer, sondern auch die Arbeitgeber und Disponenten rechtlich verantworten müssen."
Zwar benennt das Fahrpersonalgesetz Disponenten nicht ausdrücklich, aber über das Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 9 und §130 OWiG) können auch mitverantwortliche Personen im Betrieb belangt werden.
Rechtsgrundlage ist außerdem Artikel 10 der EU-Verordnung 561/2006, wonach Unternehmen die Fahrten so organisieren müssen, dass Sozialvorschriften eingehalten werden können. Wer disponiert, trägt somit eine Mitverantwortung - nicht nur organisatorisch, sondern auch rechtlich.
Das Fahren ohne Aufzeichnungen oder das Verhindern von Lenkzeitaufzeichnungen stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Geldbußen in Höhe von mehr als 1.000 Euro für Fahrer und mehr als 10.000 Euro für Unternehmen sind möglich.