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Negativpreis für DHL / EU erkennt Schwierigkeiten bei Auslandspaketen / Paketauto als Frisörsalon




Kritik an Zwang zur DHL-App, um Packstationen zu nutzen

Der Verein Digitalcourage e.V. hat DHL mit einem Big-Brother-Award ausgezeichnet. Der Negativpreis rügt DHL, weil Packstationen nur noch per App bedienbar sind und dadurch viele Bürger "von einer wichtigen Grundversorgung ausgeschlossen" werden. Außerdem kritisiert der Verein, dass die DHL-App ungefragt Daten an Tracking-Firmen sendet. Laudatorin Rena Tangens:

"Wir fragen uns, ob die mangelhafte Gestaltung von Packstationen und App durch bösartige Absicht oder durch pure Unfähigkeit zustande kommt. Die Frage stellt sich nochmal neu, wenn man weiß, dass die Post / DHL gerade die Hälfte der zuständigen IT-Abteilung entlässt ... DHL macht sich einen schlanken Fuß bei der IT, und will uns dann zwingen, ihre schrottige Software zu installieren."

Der Big-Brother-Award wird reichlich spät an DHL verliehen. Denn das Unternehmen führte bereits ab 2019 schrittweise den App-Zwang für Packstationen ein. Hätte es damals öffentliche Empörung gegeben, wäre die Entwicklung vielleicht zu stoppen gewesen. Jetzt ist es zu spät.

Interessant: Digitalcourage e.V. verkauft im Shop Aufkleber für Packstationen, die auf die Möglichkeit einer Neuzustellung an der Hausanschrift hinweisen. Klappt aber nur, wenn der Kunde eine Benachrichtigungskarte erhalten hat.


Quellen: digitalcourage.de | www.stern.de | netzpolitik.org



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EU könnte Verbraucherrechte bei Auslandspaketen stärken

In einer fast 400 Seiten dicken Studie für die EU-Kommission hat das Beratungsunternehmen Copenhagen Economics den europäischen Postmarkt untersucht (siehe op.europa.eu). In der Studie wird ein Gremium namens ERGP zitiert, das die europäischen Post-Regulierungsbehörden vertritt (z.B. die Bundesnetzagentur).

ERGP kritisiert, dass bei internationalen Sendungen "zahlreiche Postbetreiber systematisch den Empfänger auf den Absender verweisen, da sie der Meinung sind, dass sie nur gegenüber dem Absender vertraglich verpflichtet sind. Angesichts der Dreiecksbeziehung zwischen Versandhändlern, Paketdiensten und Kunden schlägt ERGP deutlichere Regeln für den Verbraucherschutz vor".

Die Regulierungsbehörden empfehlen, dass Empfänger Informationen vom Postbetreiber anfordern, Beschwerden einreichen und Schadenersatz geltend machen dürfen. Außerdem soll klarer festgelegt werden, wer im Falle einer Rücksendung als Absender und Empfänger gilt. Quelle: S. 128 der Studie.





Frisör baut alten DHL-Lieferwagen um

Ungewöhnliche Nachnutzung eines ausrangierten DHL-Fahrzeugs: Ein Lübecker Frisör hat den Lieferwagen zu einem mobilen Salon umgebaut. Ein Video davon zeigt ln-online.de.

Im Inneren des Wagens befindet sich ein Stuhl, eine Wand wurde verspiegelt, und eine Solaranlage zur Stromversorgung soll ebenfalls an Bord sein.


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