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Deutsche Post verliert 10.000-Euro-Lottoschein

Die BILD-Zeitung berichtete am 16.12.2022 über eine Lottogewinnerin mit unglaublichem Pech. Die Dresdnerin spielte seit Jahren die gleichen Zahlen und gewann am 26. November 9.842 Euro. Dieser Zentralgewinn sollte ihr nach Einreichung des Original-Lottoscheins überwiesen werden.

Weil die Lottoannahmestelle gleichzeitig Postfiliale ist, schickte die Gewinnerin ihren Lottoschein "per Einwurf-Einschreiben mit Rückantwort an die Lotto-Zentrale" (Originalzitat Bildzeitung).

Doch der Lottoschein kam niemals an. Die Deutsche Post bot lediglich 25 Euro Entschädigung an; dies entspricht der Standardhaftung für Einschreiben.

Laut bild.de vom 23.01.2023 wurde der Brief mit dem Lottoschein wahrscheinlich gestohlen. Zum Zeitpunkt des Verlusts gab es nämlich einen Einbruch in den zuständigen Leipziger Zustellstützpunkt der Deutschen Post.

Der MDR erfuhr von Sachsenlotto, dass der Gewinn nach 3 Jahren Wartezeit auch ohne Quittung ausgezahlt werden kann. Die Wartezeit sei erforderlich wegen § 195 BGB.

Auf Paketda-Nachfrage im Januar 2026 bestätigte Sachsenlotto, dass die Gewinnauszahlung nun erfolgt sei. Die Gewinnerin habe die 9.842 Euro erhalten und brauchte hierfür nicht den Original-Lottoschein vorlegen. Es genügte die sogenannte Zentralgewinn-Mitteilung.


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