Vor zwei Monaten änderte Hermes die Telefonnummer des Kundenservice von einer 01806-Servicenummer auf eine normale Festnutznummer (040/593551111). Vor der Änderung mussten Hermes-Kunden 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz zahlen bzw. 60 Cent pro Mobilfunk-Anruf.
Die Änderung der Hotlinenummer nahm Hermes jedoch nicht freiwillig vor. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte nämlich gegen Hermes geklagt. Urteil des Landgerichts Hamburg: Die 01806-Nummer ist unzulässig.
Gemäß § 312a Abs 5 S. 1 BGB dürfen Unternehmen für Kundenanrufe kein Entgelt verlangen, das "das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes übersteigt". Anders gesagt: Anrufkosten, die teurer sind als ein gewöhnliches Telefonat, sind verboten.
Das Landgericht Hamburg folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale, dass 20 Cent für einen Festnetz-Anruf überteuert seien. Im Mobilfunkbereich seien 60 Cent ebenfalls überteuert, weil die meisten Menschen eine Flatrate hätten und keine zusätzlichen Gesprächskosten zahlen müssten. Die 01806-Nummer von Hermes stelle für Kunden eine zusätzliche Hürde bei der Kontaktaufnahme dar, "zumal auch mehrfache Anrufe bei der Beklagten [Hermes] erforderlich sein können".
Aktuell nutzen noch DPD und UPS 01806-Rufnummern für ihren Kundenservice.
Quelle: www.vzbv.de | Vielen Dank an Jonas E. für den Hinweis