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Hermes lässt Gutachter rechnen: Bezahlt DHL-Tochter zu wenig Porto an die Deutsche Post?

Hermes ärgert sich schon einige Jahre über die Deutsche Post, weil die Preise für Geschäftskundenpakete möglicherweise absichtlich niedrig gehalten werden.

Hermes argwöhnt, dass die Post mit dem Versand privater Briefe und DHL-Privatkundenpaketen gutes Geld verdient und dieses Geld beim Versand von Geschäftskundenpaketen zubuttert. Das wäre eine unzulässige Quersubventionierung, denn Wettbewerber wie Hermes haben kein Briefgeschäft und können ihre Pakete nicht bezuschussen.

Um diesen Verdacht zu untermauern, hat Hermes ein Gutachten durch die Beratungsgesellschaft WIK erstellen lassen (PDF als Download, hier mit Hermes-Stellungnahme).

Im Kern geht es um den Preis, den DHL "hausintern" an die Deutsche Post für jedes Geschäftskunden-Paket bezahlen muss. Hintergrund: Geschäftskunden bezahlen ihr Paketporto an die DHL Vertriebs GmbH. Einen Teil des Portos darf die DHL Vertriebs GmbH behalten, um damit z.B. ihre Mitarbeiter und Werbemaßnahmen zu bezahlen. Den anderen Teil des Porto muss die DHL Vertriebs GmbH an die Deutsche Post AG abgeben, weil die Post das Paket transportiert. Dies ist der sogenannte Verrechnungspreis.

Die Bundesnetzagentur hat 2011 festgestellt, dass der Verrechnungspreis zwischen DHL Vertriebs GmbH und Deutscher Post AG seit 2006 nicht verändert wurde. Hermes lässt in dem Gutachten untersuchen, wie es sein kann, dass Löhne und Spritkosten seit 2006 kräftig gestiegen sind, aber die DHL Vertriebs GmbH weiterhin nur den günstigen Paketpreis von 2006 bezahlt.

Unter anderem mittels unten gezeigter Formel kommen die Autoren des Gutachtens zu dem Schluss, dass es von 2006 bis 2014 eine "kumulierte Kostenunterdeckung zwischen 840 Millionen Euro und 1,05 Milliarden Euro" bei der Deutschen Post AG geben müsse. Mit anderen Worten: der Transport eines Geschäftskundenpakets kostet die Deutsche Post AG mehr Geld, als sie von der DHL Vertriebs GmbH bekommt.
Mathematische Formel aus dem Hermes-Gutachten
Interessant: In dem gesamten Gutachten werden ausschließlich öffentlich verfügbare Indizes und Preisentwicklungen herangezogen. Hermes hat den Gutachtern keine eigenen, internen Daten zur Verfügung gestellt, um z.B. Kostenelastizitäten in der Paketbeförderung zu berechnen.

Hermes will mit dem Gutachten eine "wirksame und rechtlich verbindliche Kontrolle des Verrechnungspreises" erreichen. Das von der Deutschen Post angewandte Modell zur Findung des Verrechnungspreises - das von der Bundesnetzagentur als okay angesehen wurde - halten die Gutachter für überholungsbedürftig.


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