Elegant, glänzend, mit goldenen Buchstaben "D-I-O-R": Das Paket aus China, in dem sich diese Handtasche befand, erregte sofort die Aufmerksamkeit der Beamten am Zollamt Fledder in Osnabrück. Doch was sie entdeckten, war mehr als nur ein Fall von Produktpiraterie - es handelte sich um einen klaren Verstoß gegen das internationale Artenschutzrecht.
Die Zöllner ließen die Tasche von der Veterinärstation des Zoos Osnabrück röntgen. Das Ergebnis bestätigte den Verdacht: Die Tasche besteht aus echtem Krokodilleder. Die charakteristische Struktur des verknöcherten Leders war auf dem Röntgenbild deutlich zu erkennen.
Krokodile zählen zu den streng geschützten Arten nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Für die Einfuhr von Produkten aus Krokodilleder sind daher zwei Genehmigungen erforderlich: eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslands sowie eine Einfuhrgenehmigung durch deutsche Behörden. Beides lag nicht vor.
Hinzu kommt: Bei der Tasche handelt es sich laut Zoll um eine Fälschung eines Luxusmodells, das im Original für rund 20.000 Euro angeboten wird.
Damit verstößt die Empfängerin des Pakets gegen Markenrechte und gegen das Artenschutzrecht. Und das kann teuer werden: So wurde beispielsweise die Einfuhr einer Pythonleder-Handtasche im Jahr 2023 mit einem Bußgeld von 4.200 Euro geahndet (Quelle).
Die DIOR-Tasche wurde vom Zoll beschlagnahmt. Über das weitere Vorgehen entscheidet nun das Bundesamt für Naturschutz.
Quelle: www.zoll.de