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Portobetrug mit Kriegsgefangenenpost kostet 50 Euro Strafe

Gefälschte Kriegsgefangenenpost
Seit Jahren oder sogar einem Jahrzehnt geistert das Gerücht durch Deutschland, man könne Briefe als Kriegsgefangenenpost deklarieren und sie fast kostenlos verschicken. Angeblich müsse man eine Briefmarke von wenigen Cent aufkleben, darunter das Tagesdatum notieren und die Empfänger-Postleitzahl in eckige Klammern schreiben. Manchmal ergänzt um "Non Domestic F.R.G." auf dem Umschlag und evtl. einer Unterschrift des Absenders.

Dabei handelt es sich um einen unerlaubten Portotrick, den die Deutsche Post mit 50 Euro bestrafen kann.

Es gibt zwar offiziell die Versandart Kriegsgefangenenpost. Aber in Deutschland sind nur folgende Organisationen berechtigt, sie zu nutzen:

  • Internationaler Suchdienst, Arolsen
  • DRK Suchdienst
  • Kirchlicher Suchdienst
  • Deutsche Dienststelle (WASt), Berlin
  • Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge

Diese Organisationen helfen Angehörigen, das Schicksal von im 2. Weltkrieg vermissten Menschen aufzuklären. Muss dazu mit ausländischen Suchdiensten korrespondiert werden, kann die Versandart Kriegsgefangenenpost kostenlos genutzt werden. Es muss keine Briefmarke aufgeklebt werden.

Dass sich das Kriegsgefangenenpost-Gerücht seit Jahren hält, liegt auch daran, dass die Deutsche Post solche Briefe manchmal problemlos zustellt. Berichte in anderen Medien: bild.de, noz.de. Aufgrund solcher Versehen schlussfolgern Absender und Empfänger irrtümlich, dass die Deutsche Post Kriegsgefangenenpost akzeptiert und der Portotrick funktioniert.

YouTube: Betrug mit Kriegsgefangenenpost

Anderes Beispiel: Paketda.de erhielt mal einen Brief, auf dem eine Briefmarke aus einem Kinderpost-Spiel klebte (Abbildung nachfolgend). Das wurde von der Post nicht bemerkt. Die Sortieranlagen arbeiten also manchmal fehlerhaft und erkennen ungültige Frankierungen nicht.

Briefumschlag mit Postsache-Vermerk
Wie bereits erläutert, kann die Deutsche Post für eine vorsätzlich falsche Frankierung einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 Euro zzgl. Porto berechnen.

Zu diesem Thema hat die Deutsche Post eine Infoseite veröffentlicht. Im unteren Bereich der Seite heißt es: "Die Deutsche Post befördert Kriegsgefangenenpost entgeltfrei. Die Entgeltbefreiung besteht jedoch nur für den Versand und Empfang von Kriegsgefangenenpost durch autorisierte Verbände."

Sogar der Bundestag musste sich in einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion schon mit der Betrugsmasche durch Kriegsgefangenenpost beschäftigen (hier als PDF). Im August 2017 antwortete die Bundesregierung unter Bezugnahme auf die Deutsche Post, dass "der Umgang mit nicht ausreichend frankierten oder in unzulässiger Weise als Kriegsgefangenenpost deklarierten Briefsendungen in entsprechenden Arbeitsanweisungen geregelt" sei.

Screenshot der Infoseite der Deutschen Post:


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