Seit Anfang 2025 müssen Pakete über 10 und 20 Kilogramm mit einem Gewichtssymbol versehen werden. Die Paketdienste haben dazu entsprechende Icons in ihre Onlinefrankierungen integriert. Doch nun äußert die Gewerkschaft Verdi, die diese Kennzeichnung ursprünglich als sinnvolle Verbesserung begrüßte, Kritik an der Umsetzung.
Im August 2024 sprach die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis in einem Interview noch von einer "guten" Regelung. Die Kennzeichnungspflicht helfe Zustellern, das Gewicht eines Pakets einzuschätzen, bevor sie es anheben.
Ein Jahr später fällt der Ton plötzlich anders aus. In einer Meldung vom November 2025 moniert Verdi, dass die Gewichtssymbole "kleiner als eine Briefmarke" seien. Außerdem wird das Anbringen auf nur einer Paketseite bemängelt. Andrea Kocsis: "Wer sich das ausgedacht hat, dem fehlt offenbar jede Vorstellung davon, wie die Verteilung und Zustellung von Paketen abläuft."
In einer Stellungnahme für das Wirtschaftsministerium (PDF) greift Verdi eine Idee der Berufsgenossenschaft Verkehr auf. Die Hinweise auf schwere Pakete sollen einheitlich gestaltet sein und nicht in die normalen Paketaufkleber integriert sein. Es sollen separate, farbige Label sein, die den Zustellern sofort ins Auge fallen.
Was schreibt das Postgesetz vor?
Nach §73 Postgesetz müssen Paketdienste alle Sendungen über 10 kg gut sichtbar kennzeichnen. Für Pakete zwischen 10 und 20 kg ist ein einfacher Hinweis auf "erhöhtes Gewicht" vorgeschrieben; für Pakete über 20 kg ein deutlich unterscheidbares Symbol für "hohes Gewicht". Beide Kennzeichnungen müssen angebracht sein, bevor die Pakete in die Zustellung gehen.
Pakete über 20 kg dürfen grundsätzlich nicht mehr von einer Person zugestellt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Zusteller ein geeignetes technisches Hilfsmittel nutzt. Was diese Formulierung genau bedeutet, hat die Bundesregierung bislang nicht festgelegt.
Zudem verpflichtet das Gesetz die Anbieter, ihr Zustellpersonal über die Bedeutung der Gewichtssymbole und die Zustellvorgaben zu unterweisen und diese Schulung zu dokumentieren.