In Hamburg-Wandsbek musste sich im Juli 2024 ein Kioskbetreiber wegen des Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht verantworten. Der 38-Jährige soll im April 2022 gefälschte Briefmarken verwendet und Kunden überhöhtes Porto berechnet haben, berichtet das Hamburger Abendblatt.
Laut Anklage nahm der Betreiber in seinem Kiosk in Hamburg-Marienthal mindestens sechs Briefsendungen entgegen und frankierte sie mit Briefmarken im Nennwert von 0,95 Euro - obwohl das reguläre Porto für einen Standardbrief bis 20 Gramm nur 0,85 Euro betrug. Pro Sendung soll er somit 10 Cent zu viel kassiert haben. Der so entstandene Schaden beträgt laut Anklage zunächst 60 Cent.
Darüber hinaus geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich bei den verwendeten Marken mit dem Motiv "Marienplatz München" um Fälschungen handelte. Die frankierten Sendungen sollen anschließend ganz regulär in den Briefkreislauf der Deutschen Post eingespeist worden sein. Insgesamt belief sich der Schaden laut Zeitungsbericht auf 5,70 Euro.
Hintergrund: Wie die Deutsche Post gegen Briefmarkenfälschung vorgeht
Die Deutsche Post verfolgt Fälle von Briefmarkenfälschung und -missbrauch konsequent. Bei bestätigtem Verdacht erstattet die Post in der Regel Strafanzeige wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und Betrugs (§ 263 StGB). Interne Ermittler arbeiten dabei eng mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen. In schwerwiegenden Fällen kommt es zu Hausdurchsuchungen oder zur Sicherstellung von Drucktechnik, mit der gefälschte Marken hergestellt wurden.
Neben gefälschten Marken ist auch die missbräuchliche Wiederverwendung echter Briefmarken ein häufiges Problem. Besonders betroffen sind selbstklebende Marken, die sich mit bestimmten Methoden vom Umschlag lösen und erneut verwenden lassen. Auch auf Online-Marktplätzen wie eBay oder Kleinanzeigen tauchen regelmäßig Anbieter auf, die gefälschte Marken verkaufen.
Obwohl der finanzielle Schaden im Einzelfall oft gering ist, sieht die Post in der Verbreitung gefälschter Marken eine ernste Bedrohung für die Integrität des Postsystems. Entsprechend werden auch Kleinstbeträge rechtlich verfolgt, um Nachahmungseffekte zu verhindern.