Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor dem Landgericht Freiburg gegen den Versandhändler Pearl GmbH geklagt. Streitpunkt ist der von Pearl im Bestellprozess vorausgewählte "Expressversand" für 1 Euro Aufpreis. Kunden müssen diese Option aktiv abwählen, wenn sie 1 Euro sparen und Standardversand nutzen möchten.
Das Landgericht Freiburg gab der Verbraucherzentrale Recht, dass diese Voreinstellung unzulässig ist. Laut Gerichtsurteil ist Expressversand eine Zusatzleistung, die nicht durch eine Voreinstellung herbeigeführt werden darf.
Pearl hatte gegen das Urteil Berufung beim OLG Karlsruhe eingelegt. Doch die Berufung blieb erfolglos. Im März 2024 urteilte das OLG Karlsruhe gegen Pearl. Das Unternehmen hat seitdem die Expressversand-Option im Bestellprozess nicht mehr vorausgewählt eingestellt.
Das OLG Karlsruhe bemängelte zudem, dass der Expressversand-Zuschlag erst in der Bestellübersicht erschien und nicht schon im Warenkorb ausgewiesen wurde. Das sei intransparent.
Quellen: www.vzbv.de | www.vzbv.de