Expressversand darf nicht voreingestellt sein


Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor dem Landgericht Freiburg gegen den Versandhändler Pearl GmbH geklagt. Streitpunkt ist der von Pearl im Bestellprozess vorausgewählte "Expressversand" für 1 Euro Aufpreis. Kunden müssen diese Option aktiv abwählen, wenn sie 1 Euro sparen und Standardversand nutzen möchten.

Das Landgericht Freiburg gab der Verbraucherzentrale Recht, dass diese Voreinstellung unzulässig ist. Laut Gerichtsurteil ist Expressversand eine Zusatzleistung, die nicht durch eine Voreinstellung herbeigeführt werden darf. Allerdings läuft gegen das Urteil ein Berufungsverfahren beim OLG Karlsruhe. Deshalb hat Pearl auf seiner Website (im Design der 90er) noch keine Änderungen vorgenommen. Expressversand ist weiterhin vorausgewählt.

Quelle: www.vzbv.de


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