Onlinebestellungen aus China und anderen Nicht-EU-Ländern werden ab 1. Juli 2026 teurer. Der Rat der Europäischen Union hat eine neue Abgabe von 3 Euro auf E-Commerce-Importe mit einem Warenwert unter 150 Euro beschlossen. Die Regelung soll ab dem 1. Juli 2026 gelten.
In ersten Medienberichten war häufig zu lesen, dass die Gebühr pro Artikel erhoben wird. Hintergrund ist eine Formulierung der EU-Kommission, die von einer Abgabe "per item" sprach. Nach Recherchen der Paketda-Redaktion ist diese Darstellung jedoch missverständlich.
Auf Nachfrage bestätigte die EU-Pressestelle gegenüber Paketda, dass die Gebühr nicht für jeden einzelnen Artikel anfällt, sondern pro Warengruppe innerhalb einer Sendung.
Ein Beispiel:
- Bestellung von zwei T-Shirts = 3 Euro Gebühr
- Bestellung von zwei T-Shirts und einem Rasierer = 6 Euro Gebühr
Obwohl drei Produkte bestellt wurden, entstehen also nur zwei Gebührenpositionen, weil die beiden T-Shirts der gleichen Warengruppe angehören. Die tatsächliche Belastung hängt damit stark davon ab, welche Artikel gemeinsam bestellt werden.
Gebühr wird meist schon beim Onlinekauf bezahlt
Für viele Verbraucher dürfte die neue Zollgebühr kaum direkt bei der Zustellung spürbar werden. Große Onlineplattformen wie Temu, Shein oder AliExpress nutzen in der Regel das sogenannte IOSS-Verfahren (Import One Stop Shop). Dabei werden Einfuhrabgaben bereits beim Kauf im Onlineshop berechnet und vom Händler an die EU abgeführt. Die neue 3-Euro-Gebühr würde in solchen Fällen voraussichtlich ebenfalls direkt im Bestellprozess angezeigt und vom Käufer im Voraus bezahlt.
Kommt das Paket anschließend in Deutschland oder einem anderen EU-Land an, muss der Zusteller daher normalerweise kein Geld mehr vom Empfänger kassieren. Anders kann es jedoch bei kleineren Onlinehändlern außerhalb der EU sein, etwa aus den USA, Japan oder der Türkei. Viele dieser Händler sind nicht am IOSS-System beteiligt. In solchen Fällen müsste der Paketdienst die Gebühr bei der Zustellung oder vor der Auslieferung vom Empfänger einziehen - ähnlich wie heute bereits bei Einfuhrumsatzsteuer.
Hintergrund: Milliarden Kleinsendungen aus Drittstaaten
Die neue Gebühr richtet sich vor allem gegen die enorme Menge an günstigen Onlinebestellungen aus Drittstaaten. Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress verschicken täglich Millionen kleiner Pakete direkt an Verbraucher in Europa.
Zollbehörden beklagen seit Jahren steigende Kontrollkosten durch diese Sendungen. Die EU erhofft sich durch die neue Pauschalgebühr eine teilweise Finanzierung der Zollabfertigung sowie eine Änderung des Bestellverhaltens bei Verbrauchern.
Für Verbraucher bedeutet die neue Regelung zusätzliche Kosten beim Einkauf außerhalb der EU. Besonders bei sehr günstigen Artikeln kann die Gebühr den Preis deutlich erhöhen.
Ein Beispiel: Kostet ein Artikel nur 5 Euro, könnten künftig zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer noch 3 Euro Zollabgabe anfallen. Dadurch werden extrem günstige Direktimporte weniger attraktiv.
Auch Paketdienste dürften von der neuen Regelung betroffen sein. Sie übernehmen häufig die Zollabfertigung für internationale Sendungen und könnten künftig stärker in die Einziehung der Gebühren eingebunden werden.
Branchenbeobachter erwarten, dass einige Händler ihre Lieferketten anpassen und verstärkt Warenlager innerhalb der EU nutzen, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden. Dies wäre ein von der EU der gewollter Effekt der neuen Gebühren. Ob er sich wirklich stark bemerkbar macht, lässt sich vermutlich erst Ende 2026 abschätzen.