Die EU wird spätestens im November 2026 eine neue Handling-Gebühr auf Importpakete aus Nicht-EU-Ländern einführen. Hintergrund ist der massive Boom beim Onlinehandel aus China: Allein 2025 gelangten rund 5,9 Milliarden Kleinsendungen in die EU, mehr als 90 % davon aus China.
Mit der neuen Gebühr sollen die Kosten für Zollkontrollen gedeckt werden und Billigimporte aus Asien für Endkunden unattraktiver machen. Die Höhe der Handling-Fee steht noch nicht fest und wird später festgelegt.
Bereits ab dem 1. Juli 2026 greift eine erste Maßnahme der EU-Zollreform. Dann wird für Pakete bis 150 Euro Warenwert ein pauschaler Zoll in Höhe von 3 Euro pro Warengruppe erhoben. Beispiel: Der Kauf von 2 T-Shirts und 1 Handyhülle entspricht 2 Warengruppen und verursacht somit 6 Euro Zollkosten.
Die ab spätestens November geltende EU-weite Handling-Gebühr wird zusätzlich erhoben. Frankreich hat ein ähnliches Modell bereits jetzt eingeführt und verlangt 2 Euro pro Warengruppe. Diese "Steuer auf kleine Pakete" gilt jedoch nur vorübergehend und soll wieder abgeschafft werden, sobald die EU-Regelung greift.
Ein besonders strenger Punkt der französischen Regelung betrifft Rücksendungen: Die gezahlte Steuer wird nicht erstattet! Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress überweisen die Abgabe meist direkt an die Zollbehörde. Für Kunden dürfte das bedeuten, dass bei einer Rückerstattung durch den Händler ein Teil des Kaufpreises einbehalten wird.
Anders sieht es bei Paketen aus, die nicht über große Plattformen abgewickelt werden. Wenn der Verkäufer nicht am sogenannten IOSS-Verfahren teilnimmt, gilt der Empfänger als Importeur. In diesem Fall wird die Gebühr bei der Zustellung kassiert.
Ebenfalls ungewöhnlich: Die französische Abgabe gilt nicht nur für E-Commerce-Bestellungen von Privatkunden, sondern auch für Sendungen zwischen Unternehmen (B2B). Damit wird ein deutlich breiteres Spektrum von Importen erfasst als bei vielen bisherigen E-Commerce-Regeln.
Frankreich liefert mit seiner aktuellen 2-Euro-Gebühr damit bereits einen Vorgeschmack darauf, welche Zusatzkosten künftig auch Verbraucher in Deutschland treffen könnten, sobald die EU-weite Handling-Gebühr eingeführt wird.
Quellen: douane.gouv.fr | ec.europa.eu