Sendungsverfolgung Menü

DHL könnte kleinen Geschäftskunden bald kündigen


Zum 1. Juli 2023 ändert DHL die AGB für Geschäftskunden. Interessant ist ein neu eingefügter Absatz 7.4, der die Kündigung von Wenigversendern vereinfacht. Darin heißt es:

"Wenn über einen beliebigen Zeitraum von 12 Monaten auf der Grundlage dieses Vertrages weniger als 200 Sendungen zur Beförderung an DHL übergeben wurden, endet der Vertrag zum Ende dieses Zeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung durch eine der beiden Vertragsparteien bedarf."

Paketda sind mehrere DHL-Geschäftskunden bekannt, die seit Jahren weniger als 200 Sendungen verschicken, ohne dass ihnen der Vertrag gekündigt wurde. Vermutlich war die Vertragskündigung bislang ein manueller Prozess mit entsprechend hohem Aufwand.

Künftig ist denkbar, dass DHL automatisch die Versandmengen aller Geschäftskunden überwacht und jene Konten sperrt, die das Mindestvolumen unterschreiten.

Mit dieser Maßnahme könnte DHL "Mischversender" stärker an sich binden. Onlinehändler, die beispielsweise nur gelegentlich die preiswerte Versandart DHL Warenpost nutzen und klassische Pakete mit Hermes, DPD, GLS, etc. versenden, könnten gezwungenermaßen komplett zu DHL wechseln.

Es gibt auch kleine Onlinehändler, die ihren Geschäftskundenvertrag ausschließlich für DHL Warenpost nutzen. Für den Paketversand nutzen sie die DHL-Privatkunden-Onlinefrankierung, weil die Preise dort in Summe günstiger sind und es keine Zuschläge gibt für Retouren, falsche Leitcodierung, etc.


  Zuletzt aktualisiert am   |   Autor:
Anzeige

Paketda-News kostenlos abonnieren bei Whatsapp, Telegram oder Instagram.