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Trotz Klage der Post: Portoerhöhung kommt zum 1.1.25


Vor wenigen Wochen kündigte DHL-Chef Tobias Meyer an, über eine Klage gegen das Briefporto 2025 nachzudenken. Nun hat der Postkonzern ernst gemacht und fristgerecht eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, wie die dpa meldet.

Aus Sicht der Deutschen Post AG fällt die Erhöhung mit 10,48% im Briefbereich zu gering aus. Die Bundesnetzagentur habe bei ihrer Porto-Kalkulation die Inflation unzureichend berücksichtigt.

Laut Bundesnetzagentur hat die Klage der Deutschen Post beim Verwaltungsgericht Köln keine aufschiebende Wirkung. Im Klartext: Die Portoerhöhung zum 1. Januar 2025 erfolgt wie geplant.

Sollte das Gericht eines Tages zugunsten der Deutschen Post entscheiden, wird es zu einer erneuten Portoanpassung kommen, bei der der entgangene Gewinn nachträglich berücksichtigt wird.



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Streitpunkt: Inflation aus 2023

Ein zentraler Punkt beim Streit zwischen Bundesnetzagentur und Deutscher Post ist die Frage, welche Inflationsdaten für die Portoerhöhung berücksichtigt werden. Die Bundesnetzagentur erklärt, dass die Inflationsrate für den Zeitraum 2025-2026 auf Basis der Jahre 2024 und 2025 berechnet wird. Dabei stützt sie sich auf Prognosen von Forschungsinstituten.

Die Deutsche Post fordert jedoch, dass auch die hohe Inflationsrate von 2023 in die Berechnung einfließt. Das lehnt die Bundesnetzagentur entschieden ab. Zitat der Behörde:

"Die von der Post geforderte zusätzliche Berücksichtigung besonders hoher Inflationsraten aus dem Jahr 2023 würde den Preiserhöhungsspielraum der Post ungerechtfertigt verzerren. Inflationsbedingt gestiegene Kosten der Vergangenheit sind Teil der Kostenbasis, die von der Bundesnetzagentur in vollem Umfang anerkannt wurden. Eine zusätzliche Berücksichtigung eines Inflationswertes aus 2023 hätte eine im Ergebnis entgelterhöhende, unzulässige Doppelabgeltung zur Folge."


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