Lithiumbatterien in internationalen Postsendungen bleiben ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Luftverkehr. Darauf wiesen Fachleute bei einem gemeinsamen Webinar von IATA, Weltpostverein (UPU) und der Luftfahrtorganisation ICAO hin.
Lithiumbatterien können bei einem Defekt starke Hitze, Rauch sowie brennbare und giftige Gase freisetzen. Besonders gefährlich sind lose, beschädigte oder minderwertige Akkus. Auch falsch verpackte Geräte können einen Brand verursachen.
Pascal Lai als Vertreter von Cathay Cargo schilderte ein praktisches Problem: Entdeckt eine Fluggesellschaft beim Röntgen eines versiegelten Postsacks eine verdächtige Batterie, darf sie den Sack nicht eigenmächtig öffnen.
Häufig fehlen außerdem elektronische Daten zu den einzelnen Sendungen. Deshalb lässt sich nicht ohne Weiteres feststellen, welches Paket den Akku enthält. Im Zweifel bleibt der gesamte Postsack am Flughafen liegen. Das führt zu Verzögerungen, Lagerkosten und Beschwerden von Empfängern.
Für eine Öffnung müssen der ursprüngliche Postbetreiber und weitere Stellen eingeschaltet werden. Die Abstimmung kann mehrere Wochen dauern.
KI erkennt Akkus, löst aber nicht das Grundproblem
Cathay Cargo setzt am Drehkreuz Hongkong seit 2024 KI-gestützte Röntgentechnik ein. Das System soll beispielsweise erkennen, wenn laut Sendungsdaten ein T-Shirt verschickt wird, auf dem Röntgenbild jedoch eine Batterie zu sehen ist.
Zusätzlich kommt Wärmebildtechnik zum Einsatz. Damit sollen ungewöhnliche Temperaturanstiege und ein beginnender Batteriebrand frühzeitig erkannt werden.
Bei normaler Luftfracht könne die Technik wirksam eingesetzt werden. Bei versiegelten Postsäcken bleibt jedoch das rechtliche Hindernis bestehen: Die KI erkennt möglicherweise die Gefahr, die Fluggesellschaft darf den Sack aber nicht ohne Genehmigung öffnen.
Ein vollständiges Verbot reicht nicht aus
Gefahrgut, darunter auch Akkus und Batterien, sind in internationalen Postsendungen grundsätzlich verboten. Für kleine Lithiumbatterien, die in Geräten enthalten sind, gibt es jedoch Ausnahmen. Je Paket sind höchstens vier Zellen oder zwei Batterien erlaubt. Die Obergrenzen liegen bei 20 Wattstunden je Zelle und 100 Wattstunden je Batterie.
Laut ICAO-Fachfrau Lynn McGuigan würde ein vollständiges Verbot das Problem nicht lösen. Lithiumakkus stecken inzwischen in zahlreichen Alltagsgeräten und würden erfahrungsgemäß trotzdem im Poststrom landen. Sinnvoller seien kontrollierte Annahmeverfahren, geschultes Personal und eine enge Zusammenarbeit zwischen Postbetreibern und Luftfahrtbehörden.
Viele Postbetreiber haben keine Genehmigung
Nur rund 40 Postbetreiber weltweit verfügen nach Angaben aus dem Webinar über die erforderliche behördliche Genehmigung zur Beförderung entsprechend zugelassener Geräte mit Lithiumbatterien.
Eine Befragung nicht zugelassener Postbetreiber offenbarte deutliche Lücken: 30 Prozent wussten demnach nicht, dass eine besondere Genehmigung erforderlich ist. Jeweils 40 Prozent hatten keinen festen Ansprechpartner bei ihrer Luftfahrtbehörde oder hielten den notwendigen Personal- und Kostenaufwand für nicht vertretbar.
ICAO und UPU wollen deshalb die Zusammenarbeit verbessern. In einem Mentorenprogramm sollen bereits zugelassene Postbetreiber und Behörden andere Länder beim Aufbau von Schulungen und Kontrollverfahren unterstützen.
Die amerikanische Post USPS Service setzt unter anderem auf Prüfhilfen für Schalterpersonal, Gefahrgutkennzeichnungen auf Versandlabels und technische Sperren gegen eine versehentliche Luftbeförderung. Außerdem werden Gefahrgutvorfälle zentral erfasst und ausgewertet. Diese Maßnahmen gelten für das US-Postnetz, sollen im Rahmen des Mentorenprogramms aber als mögliche Vorbilder an andere Länder weitergegeben werden.
Quelle: Webinar bei YouTube