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Paket nicht abgeholt, weil keine Benachrichtigung erhalten

Man wartet, und wartet, und wartet... aber das bestellte Paket kommt einfach nicht an. Tage später stellt sich dann heraus, dass es in der Postfiliale oder im Paketshop lag und dort auf Abholung wartete. Davon wusste der Empfänger jedoch nichts, weil er keine Benachrichtigung erhielt. Ärgerlich!

Solche Fälle kommen immer mal wieder vor. Deshalb hier 4 schnelle Tipps, wie Sie am besten vorgehen. Die Tipps ersetzen keine professionelle Rechtsberatung im Einzelfall.

Inhaltsverzeichnis

  1. Muss der Paketdienst mich informieren, wenn das Paket zu einem Paketshop gebracht wird?
  2. Ich will Schadenersatz, weil mein Paket zurückgeschickt wurde
  3. Dürfen Benachrichtigungskarten an die Tür geklebt werden?
  4. Kann ich eine erneute Zustellung an meiner Hausanschrift verlangen?


Muss der Paketdienst mich informieren, wenn das Paket zu einem Paketshop gebracht wird?

Ja, der Empfänger muss informiert werden. Entweder klassisch per Benachrichtigungskarte oder per E-Mail / SMS. Manchmal kommt die Abholkarte auch per Briefpost. Nämlich dann, wenn der Zusteller gar nicht an der Hausanschrift war sondern z.B. wegen Überlastung das Paket direkt an eine Filiale umgeleitet hat.

Die Paketda-Redaktion empfiehlt zusätzlich, dass jeder Empfänger seine Pakete selber im Auge behält. Wer alle 2 Tage in die Sendungsverfolgung schaut, erkennt rechtzeitig, falls es Probleme gibt oder eine Abholung im Paketshop erforderlich ist.

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Ich will Schadenersatz, weil mein Paket zurückgeschickt wurde

Wenn Sie als Empfänger keine Benachrichtigungskarte erhalten haben, und das Paket wurde nach Ablauf der Lagerfrist an den Absender zurückgeschickt, könnte der Absender das Porto vom Paketdienst zurückfordern.

Sie als Empfänger haben kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst und können aus diesem Grund vom Paketdienst kein Porto zurückfordern. Informieren Sie deshalb bitte den Absender darüber, dass es keine Benachrichtigung gab. Der Absender soll beim Paketdienst reklamieren.

Es ist allerdings schwierig zu beweisen, dass ein Paketzusteller keine Benachrichtigungskarte hinterlassen hat. Manche Paketdienste zahlen deshalb kein Porto zurück sondern wählen eine andere Kulanzleistung, z.B. einen Gutschein für einen kostenlosen Paketversand.

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Dürfen Benachrichtigungskarten an die Tür geklebt werden?

Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, deren Briefkästen sich innen hinter verschlossener Eingangstür befinden, werden Paketbenachrichtigungen oft an die Tür geklebt. Dort können sie allerdings von unbefugten Dritten geklaut werden. Im schlimmsten Fall können Fremde mit dieser Masche an Pakete kommen, die gar nicht für sie bestimmt sind.

Um Missbrauch vorzubeugen, sollen Paketzusteller Benachrichtigungskarten "eigentlich" in den Briefkasten des Empfängers einwerfen. Dort sind sie vor unbefugtem Diebstahl ziemlich sicher. Allerdings ist es für Zusteller zeitaufwändig, sich Zutritt zu innenliegenden Briefkästen zu verschaffen. Das Ankleben der Benachrichtigungen an der Haustür geht schneller und passiert deshalb häufig.

Kommt es tatsächlich zum Diebstahl einer angeklebten Benachrichtigungskarte, und der Dieb erschleicht sich damit ein Paket, empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Es dürfte nämlich sehr schwierig sein, dem Paketdienst ein Verschulden nachzuweisen. Der Paketdienst könnte argumentieren, dass die Benachrichtigung in den Briefkasten eingeworfen wurde und dort von einem "Langfinger" herausgefischt wurde.

Der Dieb könnte mit der Benachrichtigungskarte das Paket von einem Nachbarn abgeholt haben. Oder sogar aus einem Paketshop, wenn er eine Abholvollmacht des eigentlichen Empfängers zu seinen Gunsten gefälscht hat.


Kann ich eine erneute Zustellung an meiner Hausanschrift verlangen?

Wenn ein Paket unberechtigt in einer Filiale bzw. in einem Paketshop gelandet ist, können Sie die Hotline des Paketdienstes anrufen. Bitten Sie telefonisch darum, dass Ihr Paket erneut an die Hausanschrift geliefert wird.

Schildern Sie den Grund Ihres Wunsches. Zum Beispiel, dass der Fahrer gar keinen ersten Zustellversuch unternommen hat und Sie auch keine Abholbenachrichtigung erhalten haben.

Bei DHL können Sie eine Zweitzustellung online buchen unter www.dhl.de/nochmal-zustellen

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