Nachfolgende Formulare können Sie als PDF herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Vollmachten müssen immer mit Original-Unterschriften vorgelegt werden. Kopien, Faxe oder Handyfotos einer Vollmacht sind nicht gültig.
► Die abholende Person muss ihren eigenen Ausweis mitnehmen und die Vollmacht. Die abholende Person muss keine Ausweiskopie des Originalempfängers mitnehmen (außer bei einer Abholung beim Zollamt).
► DHL akzeptiert für Pakete mit Identcheck keine Bevollmächtigung. Der Empfänger muss die Sendung persönlich in der Filiale abholen. Bei DHL-Paketen mit Service "Persönliche Übergabe" ist eine Vollmacht für andere Personen erlaubt.
► Hermes-Pakete von OTTO können nicht per Vollmacht aus Hermes Paketshops abgeholt werden, sondern nur vom Originalempfänger.
Zoll-Vollmacht als .doc Zoll-Vollmacht als .pdf
Mit dem Vollmachts-Formular können Sie eine fremde Person berechtigen, ein Paket beim Zoll abzuholen. Im Formular stoßen Sie auf zwei Begriffe:
Sie benötigen auch dann eine Vollmacht, wenn ein Familienmitglied oder der Ehepartner ein Paket beim Zoll abholen soll. Der Vollmachtnehmer muss EU-Bürger sein.
In das Vollmachts-Formular müssen gut erkennbare Handyfotos oder Scans der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Vollmachtgebers eingefügt werden. Der Paketabholer (Vollmachtnehmer) muss seinen Ausweis oder Reisepass nicht in die Vollmacht einfügen, aber zum Zollamt mitnehmen.
Besonders wichtig ist, dass der Paketempfänger die Vollmacht eigenhändig unterschreibt. Eine eingescannte Unterschrift ist ungültig. Die Vollmacht muss im Original unterschrieben werden und wird beim Zoll einbehalten.
Der Abholer muss die Vollmacht + seinen eigenen Ausweis mit zum Zoll nehmen. Außerdem eine Rechnung des Verkäufers (sofern vorhanden) und einen Zahlungsbeleg, z.B. von Paypal oder die Kreditkartenabrechnung. Alle Unterlagen müssen ausgedruckt mitgenommen werden. Der Zoll akzeptiert keine Belege, die auf dem Handy vorgezeigt werden. Mehr Infos in unserem Zoll-Ratgeber.
Eine Abholvollmacht (auch Paketvollmacht oder Postvollmacht genannt) brauchen Sie, um ein Paket für eine andere Person bei der Post bzw. im Paketshop abzuholen. Neben dem Ehepartner können auch Bekannte, Verwandte, Kollegen oder sogar ganz fremde Leute mit einer Vollmacht ausgestattet werden.
► Der Abholer muss zusätzlich zur Vollmacht seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen.
Weil Betrüger immer wieder versuchen, auf fremden Namen bestellte Pakete in Paketshops abzuholen, kontrollieren Paketshop-Mitarbeiter Ausweise und Vollmachten sehr genau. Ein Führerschein wird als Ausweisdokument i.d.R. nicht ausgehändigt, weil auf dem Führerschein die Hausanschrift des Inhabers fehlt.
Falls Sie als Abholer ein Paket mal nicht ausgehändigt bekommen, weil Sie keinen Ausweis dabei haben oder eine Vollmacht vorlegen sollen, obwohl Sie nur ein Paket für den Ehepartner abholen wollen, ärgern Sie sich nicht. Paketshop-Mitarbeiter haften oft persönlich, falls ein Paket in falsche Hände gerät. Deshalb sind sie sensibilisiert und geben Pakete im Zweifelsfall nicht heraus.
► Wollen Eltern ein Paket für ihr Kind abholen, muss auch das Kind eine Vollmacht erteilen. Das gilt, sofern das Kind zwischen 7 und 17 Jahren alt ist ("eingeschränkt geschäftsfähig"). Unter 7 Jahren ist keine Vollmacht notwendig, aber vielleicht fordert der Paketshop-Mitarbeiter einen anderen Nachweis wie z.B. eine Geburtsurkunde. Mehr dazu hier.
Die Deutsche Post bietet unterschiedliche Arten von Einschreiben an. Hier erfahren Sie, wie die zugehörigen Postvollmachten funktionieren.
Blanko-Postvollmacht (PDF, 469 KB)
Das Einwurf-Einschreiben ist sehr einfach handzuhaben, weil der Empfänger hierbei nicht unterschreiben muss. Der Postbote wirft das Einwurfeinschreiben in den Briefkasten des Empfängers und es gilt als zugestellt. Deshalb müssen Einwurfeinschreiben i.d.R. nicht aus der Postfiliale abgeholt werden. Es sei denn, sie sind zu groß für den Briefkasten des Empfängers. Holt nicht der Originalempfänger das Einwurfeinschreiben aus der Filiale ab, sondern jemand anderes, dann braucht der Abholer eine Postvollmacht.
Bei einem "normalen" Einschreiben ohne irgendwelche Sonderservices versucht der Postbote zuerst eine Zustellung an der Haustür. Derjenige, der die Tür öffnet, darf das Einschreiben annehmen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Es muss nicht der Originalempfänger unterschreiben. Ein Einschreiben dürfen auch Familienangehörige annehmen oder "andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen bei denen angenommen werden kann, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind". (Quelle: deutschepost.de)
Wichtig: Wenn ein "normales" Einschreiben an der Hausanschrift nicht zugestellt werden konnte, wird es nicht bei Nachbarn abgegeben sondern in einer Postfiliale zur Abholung hinterlegt. Wenn das Einschreiben nicht vom Originalempfänger abgeholt wird, ist eine Vollmacht notwendig. Auch Ehepartner, Kinder oder Verwandte des Originalempfängers brauchen eine Vollmacht.
Bei Paketen oder Einschreiben mit dem Zusatzservice "Eigenhändig" kann der Originalempfänger einer anderen Person ebenfalls eine Abholvollmacht erteilen. Der Wortlaut dieser Vollmacht muss ausdrücklich enthalten, dass die Vollmacht auch eigenhändige Sendungen umfasst.
Vordrucke:
Bei der dauerhaften Vollmacht sind zwei Unterschriften inkl. Datum notwendig, sofern sie auch für eigenhändige Briefe gelten soll.
Video: Wer ist berechtigt, Einschreiben anzunehmen bzw. abzuholen?
Eine Vollmacht funktioniert bei Paketen mit Identitätsprüfung nicht. Der Originalempfänger muss Ident-Pakete selbst annehmen oder aus dem Paketshop abholen.
Pakete mit Identitätsprüfung (IdentService) werden nur an den Originalempfänger ausgehändigt. Bei der Zustellung wird der Personalausweis geprüft. Es erfolgt keine Zustellung an Ehegatten, Verwandte oder sonstige Personen.
Beim DHL-Service Persönliche Übergabe kann der Originalempfänger eine andere Person bevollmächtigen, das Paket anzunehmen bzw. es aus einem Paketshop abzuholen. In der Vollmacht muss die Sendungsnummer des Pakets genannt sein. Eine allgemein formulierte Postvollmacht ohne Nennung der Sendungsnummer genügt nicht. Passendes Formular hier als PDF.
Der Service "Persönliche Übergabe" ist im Vergleich mit "Identcheck" weniger streng. Bei DHL-Paketen mit Identcheck ist keine Vollmacht möglich, bei Paketen mit "Persönlicher Übergabe" hingegen schon. Quelle dieser Informationen: dhl.de.
► Wurde vom Paketabsender eine Altersprüfung beauftragt und keine Identitätsprüfung, dürfen solche Pakete auch mit Vollmacht abgeholt werden. Allerdings muss der Abholer das vom Absender festgelegte Mindestalter erreicht haben (z.B. 16 oder 18 Jahre).
► Bei der DHL Alterssichtprüfung händigen Zusteller Pakete an erwachsene Menschen ohne Ausweisprüfung aus. Der Zusteller prüft nach Augenschein, ob der Empfänger das Mindestalter (16 oder 18 Jahre) erreicht hat oder nicht. Im Zweifelsfall wird der Ausweis verlangt. Das System funktioniert wie im Supermarkt beim Kauf von Alkohol. Da werden ja auch nur augenscheinlich junge Menschen um ihren Ausweis gebeten.
Pakete, die an Kinder adressiert werden, können an der Hausanschrift problemlos zugestellt werden. Das Kind muss sich dort nicht ausweisen. Das Paket darf außerdem von den Eltern angenommen werden. Falls niemand zu Hause ist, darf der Zusteller das Paket bei Nachbarn abgeben.
Problematisch wird es, wenn im Haushalt des Kindes niemand angetroffen wird und das Paket in einem Paketshop oder in einer Postfiliale hinterlegt wird. Das Kind muss sich nämlich ausweisen, um das Paket im Shop bzw. in der Filiale abzuholen.
Weil Kinder häufig kein Ausweisdokument haben, rücken manche Paketshop-Mitarbeiter das Paket nicht heraus. Es sind Fälle bekannt, bei denen Kinder auch in Anwesenheit ihrer Eltern / Erziehungsberechtigten, die sich ausweisen konnten, das Paket nicht ausgehändigt bekamen.
Der Paketdienst Hermes rät deshalb sogar komplett davon ab, Pakete an Kinder zu adressieren (Quelle: newsroom.hermesworld.com). Stattdessen sollten Pakete an Kinder besser an die Eltern adressiert werden.
Eine Pressesprecherin von DHL sagte zur dpa, dass Eltern vom Gesetz her bevollmächtigt sind, Pakete für ihre Kinder aus Paketshops abzuholen. Quelle: www.nwzonline.de. Der/die Abholer/in muss aber nachweisen, dass er/sie wirklich Elternteil ist. Dazu die Pressesprecherin:
"Sollte sich ein Filialmitarbeiter mal nicht sicher sein, dass die Person berichtigt ist, das Paket entgegenzunehmen, dann müssen die Eltern ein Dokument vorlegen können, das belegt, dass sie erziehungsberechtigt sind. Zum Beispiel eine Geburtsurkunde des Kindes. Wenn der Filialmitarbeiter die Kunden aber zum Beispiel schon über Jahre kennt und weiß, dass es sich dabei um die Eltern handelt, ist das natürlich nicht notwendig."
Möchten Sie ein Paket aus einem Hermes-Paketshop abholen, so ist das mit folgenden Ausweisdokumenten möglich (Quelle):
Auf der DHL-Website gibt es keine Informationen, welche Ausweise bei der Paketabholung akzeptiert werden. Personalausweis und Reisepass sind nach unseren Praxiserfahrungen problemlos möglich. Aufenthaltstitel werden manchmal akzeptiert und manchmal nicht. Es hängt vom jeweiligen Personal in den Paketshops ab.
Hinweis zu Reisepässen: Weil darin keine Wohnanschrift des Empfängers verzeichnet ist, verlangen Paketshop-Mitarbeiter evtl. zusätzlich eine Meldebescheinigung.