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Neue Regeln bei DHL: Kartons in Folie sowie Plastikbeutel kosten Sperrgut-Zuschlag

Am 1. Januar 2020 wurden die DHL-Versandbedingungen bezüglich Sperrgut wesentlich verändert. Seitdem lauten die Regeln wie folgt:

"Alle Sendungen müssen nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher und vollständig verpackt sein. Unverpackte und unförmige Sendungen, sowie nicht formstabile Verpackungen sowie Gegenstände, die nach ihrer äußeren Beschaffenheit als nicht sicher verpackt gelten, sind vom Transport ausgeschlossen."

Zusätzlich wurde die Vorschrift geschaffen, dass "bei bestimmten Kunststoffen /Folien" ein Paket als Sperrgut verschickt werden muss. Das steht in Punkt 3.2.5 der DHL-Versandbedingungen (auf dieser Seite als Download).

Die neuen Versandbedingungen zielen hauptsächlich auf Sendungen in Plastiktüten ab bzw. auf folienumwickelte Kartons. Wer so etwas verschickt, muss bei DHL den Sperrgut-Aufschlag bezahlen.

Per Stand 1/2024 kostet Sperrgut 28,99 Euro zusätzlich. Quelle: dhl.de/sperrgut.

Es gibt auch ein DHL-Infovideo bei Youtube. Dort ist bei Minute 0:55 ein mit Folie umwickeltes Paket zu sehen. Das bedeutet, DHL behandelt auch solche Pakete als Sperrgut, die eigentlich aus Pappe sind, aber eine Außenhülle aus Kunststoff haben (Folie / Klebeband).

Screenshot aus DHL-Video über Sperrgut
Die Paketda-Redaktion erhält regelmäßig Beschwerden von DHL-Kunden, weil vollständig mit Klebeband eingewickelte Pakete auch als Sperrgut eingestuft werden. Verwenden Sie Klebeband deshalb nicht übermäßig. Es sollte mehr Pappe erkennbar sein als Klebeband.

Im November 2021 erhielt bild.de von DHL die Information, dass ein Drittel Klebeband in Ordnung ist. Zwei Drittel des Kartons sollen unbeklebt sein.

Grund: Plastik hemmt die Rutschfähigkeit eines Pakets. Die Sortierprozesse in DHL-Paketzentren basieren jedoch häufig auf Rutschen und Kippen. Nicht-rutschfähige Pakete müssen entweder von Hand bearbeitet werden oder sie werden in eine spezielle Transportschale eingelegt. Diesen Aufwand lässt sich DHL per Sperrgutzuschlag vergüten.

Nachfolgend ein Beispielfoto eines mit Folie umwickelten DHL-Pakets, das ein Kunde zurückgeschickt bekam. Der Transport wurde im DHL-Paketzentrum gestoppt (ESi=Entgeltsicherung) und der Rücksendegrund "Folie" vermerkt. Der Kunde muss das Folienbündel entweder als Sperrgut verschicken oder es in einen Pappkarton stecken, damit es als DHL-Paket zum Normaltarif durchgeht.

Folienpaket, das von DHL als Sperrgut eingestuft wurde


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