Beiträge von Paketda-Redaktion

    Die Internetzollanmeldung müssen Sie vornehmen für alle Sendungen mit Sachwert von über 150 EUR, die zur Abholung beim Zollamt bereitgehalten werden, nach Erhalt des Benachrichtigungsschreibens.

    Der Sachwert ist ggf. nicht immer der Gesamtbetrag, den Sie an den Absender bezahlt haben.
    Rechenbeispiele, um den Sachwert zu ermitteln finden Sie hier:
    https://www.zoll.de/DE/Privatp…netbestellungen_node.html

    Link zur Internetzollanmeldung: https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de

    Die Internetzollanmeldung ist relativ kompliziert.
    Lesen Sie daher bitte vor Ausfüllen der IZA die Ausfüllhilfe.
    Die aktuellste Version der Ausfüllhilfe finden Sie hier: https://www.zoll.de/SharedDocs…las/ausfuellhilfe_iza.pdf

    Der Zoll hat eigene Wechselkurse für ausländische Währungen, diese finden Sie hier: https://www.zoll.de/SiteGlobal…che_Formular_Initial.html
    Es kommen die Wechselkurse am Verzollungstag zur Anwendung.

    Sie müssen die ausgefüllte IZA ausdrucken, bevor Sie zum Zoll fahren.

    Aufgrund von Wartungsarbeiten steht am Samstag, den 24.06.2023 von 13:45 Uhr bis 24:00 Uhr die Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA) nicht zur Verfügung.

    Von der Lieferung von hochpreisigen Lieferung an Packstationen rate ich ab, da man einerseits das Paket vor Annahme nicht auf Schäden oder Mindergewicht prüfen kann, und es in seltenen Fällen auch vorkommt, das man ein leeres Packstationfach vorfindet, und das Paket dann trotzdem als zugestellt gilt.

    Wenn Sie Pakete bei Amazon an einen DHL Paketshop schicken lassen möchten, dürfen Sie nicht die Adresse der Filiale in das Feld für die Hausadresse eingeben, sondern müssen bei der Adresswahl den Menüpunkt "Lieferung an Abholstation" wählen. Dort können Sie dann auch DHL Filialen als Lieferort angeben. Leider ist die Lieferung an Abholstationen (also auch an DHL Filialen) nicht bei allen Artikeln wählbar, allerdings bei den meisten.

    Die Lieferung an Paketshopfilialen ist immer die sicherste Methode, da es dann auch nicht zu ungewollten und unberechtigten, unbeaufsichtigten Abstellungen kommt, und man ggf. bei Unregelmäßigkeiten die Annahme des Pakets immer verweigern kann, bevor man die Zustellung bestätigt.

    Von der Lieferung von hochpreisigen Lieferung an Packstationen rate ich ab, da man einerseits das Paket vor Annahme nicht auf Schäden oder Mindergewicht prüfen kann, und es in seltenen Fällen auch vorkommt, das man ein leeres Packstationfach vorfindet, und das Paket dann trotzdem als zugestellt gilt.

    Wenn Sie Pakete bei Amazon an einen DHL Paketshop schicken lassen möchten, dürfen Sie nicht die Adresse der Filiale in das Feld für die Hausadresse eingeben, sondern müssen bei der Adresswahl den Menüpunkt "Lieferung an Abholstation" wählen. Dort können Sie dann auch DHL Filialen als Lieferort angeben. Leider ist die Lieferung an Abholstationen (also auch an DHL Filialen) nicht bei allen Artikeln wählbar, allerdings bei den meisten.

    Die Lieferung an Paketshopfilialen ist immer die sicherste Methode, da es dann auch nicht zu ungewollten und unberechtigten, unbeaufsichtigten Abstellungen kommt, und man ggf. bei Unregelmäßigkeiten die Annahme des Pakets immer verweigern kann, bevor man die Zustellung bestätigt.

    Im der Sendungsverfolgung steht, dass das Paket nicht gegen Unterschrift zugestellt wurde, sondern "an einem sicheren Ort abgelegt" wurde.

    Sichern Sie die Amazon Sendungsverfolgung mittels eines Screenshots, bevor diese seitens Amazon gelöscht wird.

    Vielleicht könnte dieses später im weiteren Verlauf des Falls noch wichtig sein, da Amazon die angekündigte sichere Zustellung mittels Übergabe gegen Unterschrift nicht eingehalten hat. Sie hatten somit keine Möglichkeit, das Gewicht des Pakets vor Übernahme darauf hin zu prüfen, ob das Gewicht plausibel ist, und bei verdächtigem Mindergewicht die Annahme ggf. direkt zu verweigern. Wenn Sie die Annahme direkt verweigern hätten können, hätte Amazon direkt im Sendungsverlauf sehen können, dass Sie nie im Besitz des Pakets waren, und somit wäre die Beweislage gegenüber Amazon eindeutig gewesen, das der Fehlinhalt nicht durch Sie verursacht werden konnte.

    Im der Sendungsverfolgung steht, dass das Paket nicht gegen Unterschrift zugestellt wurde, sondern "an einem sicheren Ort abgelegt" wurde.

    Sichern Sie die Amazon Sendungsverfolgung mittels eines Screenshots, bevor diese seitens Amazon gelöscht wird.

    Vielleicht könnte dieses später im weiteren Verlauf des Falls noch wichtig sein, da Amazon die angekündigte sichere Zustellung mittels Übergabe gegen Unterschrift nicht eingehalten hat. Sie hatten somit keine Möglichkeit, das Gewicht des Pakets vor Übernahme darauf hin zu prüfen, ob das Gewicht plausibel ist, und bei verdächtigem Mindergewicht die Annahme ggf. direkt zu verweigern. Wenn Sie die Annahme direkt verweigern hätten können, hätte Amazon direkt im Sendungsverlauf sehen können, dass Sie nie im Besitz des Pakets waren, und somit wäre die Beweislage gegenüber Amazon eindeutig gewesen, das der Fehlinhalt nicht durch Sie verursacht werden konnte.

    Solche Fälle tauchen in letzter Zeit vermehrt auf. Die Verbraucherzentrale hat darüber berichtet: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/marktbeobachtung/shampoo-statt-smartphone-falsche-lieferungen-von-amazonplattform-77596

    https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/falsche-lieferungen-amazon-ignoriert-rechte-von-verbraucherinnen-verbrauchern

    Dass die falschen Artikel im Amazon-Logistikzentrum hineingelegt wurden, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Durch die Wiege-Kontrolle wäre der Fehler aufgeflogen. Ich vermute eher, dass auf dem Transportweg ein Zusteller den Karton geöffnet und die Ware ausgetauscht hat. Prüfen Sie den Karton auf der Unterseite, ob er dort vielleicht aufgeschnitten und neu zugeklebt wurde.

    Laut Verbraucherzentrale bearbeitet Amazon solche Kundenbeschwerden nicht kulant und lehnt sie mit Verweis auf die Wiegekontrolle ab. Aber die Wiegekontrolle findet nur im Logistikzentrum statt. Auf dem danach folgenden Transportweg bis zum Empfänger wird nicht mehr gewogen und es gibt Diebstahlmöglichkeiten.

    Weil sich die Fälle bei Amazon häufen, scheint es dort wohl größere Probleme mit Diebstählen zu geben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Anzeige zu erstatten.

    Solche Fälle tauchen in letzter Zeit vermehrt auf. Die Verbraucherzentrale hat darüber berichtet: https://www.verbraucherzentral…von-amazonplattform-77596

    https://www.verbraucherzentral…raucherinnen-verbrauchern

    Dass die falschen Artikel im Amazon-Logistikzentrum hineingelegt wurden, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Durch die Wiege-Kontrolle wäre der Fehler aufgeflogen. Ich vermute eher, dass auf dem Transportweg ein Zusteller den Karton geöffnet und die Ware ausgetauscht hat. Prüfen Sie den Karton auf der Unterseite, ob er dort vielleicht aufgeschnitten und neu zugeklebt wurde.

    Laut Verbraucherzentrale bearbeitet Amazon solche Kundenbeschwerden nicht kulant und lehnt sie mit Verweis auf die Wiegekontrolle ab. Aber die Wiegekontrolle findet nur im Logistikzentrum statt. Auf dem danach folgenden Transportweg bis zum Empfänger wird nicht mehr gewogen und es gibt Diebstahlmöglichkeiten.

    Weil sich die Fälle bei Amazon häufen, scheint es dort wohl größere Probleme mit Diebstählen zu geben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Anzeige zu erstatten.

    Hermes lehnt grundsätzlich Schadenersatzforderungen für verlorene oder beschädigte Pakete ab, wenn diese den Wert von 500 EUR überschreiten, da laut Hermes AGB, die für Privatkunden gelten, der Versand von Waren mit Wert von über 500 EUR unzulässig ist.

    Allerdings:
    Da der Retourenschein von rebuy zur Verfügung gestellt wurde, ist rebuy der offizielle Auftragsgeber bzw. Vertragspartner des Versand mit Hermes. Die Reklamation bei Hermes wäre also durch rebuy durchzuführen und nicht durch Sie selbst.

    Haben Sie die Unterlagen bei rebuy eingereicht oder bei Hermes?

    Ob rebuy Sondervereinbarungen bzgl. der Höhe des für den Versand erlaubten Warenwerts hat, kann ich nicht beurteilen, da dieses eine Vereinbarung zwischen rebuy und Hermes ist. sofern eine solche individuelle vertragliche Vereinbarung existieren sollte.

    Zudem wäre in den AGB von rebuy durch Sie zu prüfen, welche Regelungen dort gegenüber potentiellen privaten Warenverkäufern für Fälle wie Ihren dort getroffen worden sind, insbesondere, wenn der angenommene Warenwert über 500 EUR liegt.

    Wenn ein DHL-Fahrer die Packstation leert, werden nur die Fächer geöffnet, in denen sich Pakete befinden. Wenn ein Fach nicht als belegt gespeichert wurde, kann es passieren, dass sich das Fach für einen nachfolgenden Kunden öffnet und dieser das fremde Paket entnimmt. Dieser Diebstahl wäre praktisch nicht beweisbar. Es sei denn, die Packstation ist videoüberwacht. Wenn sie videoüberwacht ist, könnte man über eine Anzeige bei der Polizei nachdenken, damit die Aufnahmen gesichert werden.

    Ideal wäre es, wenn der DHL-Abholfahrer alle Fächer öffnet. Aber ob der DHL-Kundenservice diese Anweisung wirklich erteilt, ist fraglich.

    Meiner Meinung nach können Sie nichts tun, weil DHL auf den Verkäufer verweist und der Verkäufer sagt, dass das Paket korrekt zugestellt wurde. Bei Einkäufen außerhalb der EU besteht kein Verbraucherschutz. Ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur ist nicht möglich bei Onlinebestellungen, sondern nur bei privaten Paketen. DHL zu verklagen ist auch nicht möglich, weil die Versandart Warenpost keinen Versicherungsschutz beinhaltet.

    Dieses Problem kann nur die Deutsche Post lösen. Machen Sie zur Sicherheit einen Screenshot von der Sendungsverfolgung. Handelt es sich zufällig um ein Paket mit vorgedruckten Retourenaufkleber? Bei solchen Sendungen habe ich es auch schon erlebt, dass die Packstation keinen Versandbeleg erstellt. Trotzdem hätte das Paket am nächsten Tag zum Weitertransport aus der Packstation entnommen werden müssen.

    Weil das seit 1 Woche nicht geschehen ist, sind Sorgen berechtigt. Angenommen, das Paket ist verschwunden, so zahlt DHL vermutlich keinen Schadenersatz. DHL will immer den Einlieferungsbeleg sehen, und an eine Fehlfunktion der Packstation glaubt DHL nicht.

    Wenn es ein Retourenpaket an einen deutschen Onlinehändler ist, dann reklamieren Sie dort beim Kundenservice, weil in diesem Fall der Empfänger das Transportrisiko trägt. Allerdings müssen Sie den Versand nachweisen. Unklar, ob der Empfänger den Screenshot akzeptiert.

    Wenn es ein Retourenpaket ist, kommt auch die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur nicht in Frage. Die schlichten nur Streitfälle privater Pakete ohne Händlerbeteiligung.

    Die Kontaktdaten von DHL stehen hier: https://www.paketda.de/paketdienste-kontakt.php#dhl-hotline

    Normalerweise werden solche Pakete innerhalb einiger Tage vom Standard-Paketzentrum ans Express-Paketzentrum übergeben und dann weiterbefördert. Die Verzögerung kann in Einzelfällen auch länger als 1 Woche dauern.

    Sie könnten bei DHL Express anrufen und fragen, ob die Sendung gestoppt werden kann. Wahrscheinlich sagt DHL Express, dass das nicht geht, weil das Paket noch gar nicht im Netzwerk von DHL Express ist (sondern bei DHL Standard).

    Fragen Sie dann, ob ein Paketstopp möglich ist, sobald das Paket im Netz von DHL Express eingetroffen ist. Vielleicht kann der Stopp vorsorglich jetzt schon eingebucht werden, ob Sie müssen regelmäßig ins Tracking schauen und erneut bei DHL Express anrufen, sobald das Paket bei DHL Express bearbeitet wurde. Hotline von DHL Express: 022890243511.

    Ich habe einige, wenige Erfahrungswerte von anderen Kunden, die versuchten haben. Pakete mit Akkus/Batterien ins Ausland zu schicken. Weil das verboten ist, schickte DHL die Pakete an den Absender zurück und wollte das Porto nicht erstatten.

    Sie könnten dann versuchen zu argumentieren, dass das Paket ja nur einen kurzen Transportweg zurückgelegt hat und eine teilweise Rückerstattung des Portos fair wäre. Wahrscheinlich lehnt DHL eine Rückerstattung trotzdem ab.

    Dann könnten Sie versuchen, den Fall bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einzureichen. Infos: https://www.paketda.de/recht/r…n.html#schlichtungsstelle

    Eine Sicherung der Kamera nur durch Luftpolsterfolie und Zeitungspapier ist keine ausreichende Sicherung gegen Transportschäden.

    Zeitung ist generell kein geeignetes Verpackungsmaterial zur Transportsicherung.

    Es hätte ein formstabiler Einsatz im Paket verwendet werden müssen, zum Bespiel bestehend aus Styroporplatten in Abmessungen, die ein Verschieben der Position der Kamera im Paket unmöglich gemacht hätten, also die Styroporplatten überall eng an der Kamera hätten anliegen müssen.

    Daher wird der Paketdienst den Schaden wegen zu schlechter Verpackung höchstwahrscheinlich nicht ersetzen.

    Für eine ausreichende, sachgemäße Verpackung ist der Verkäufer verpflichtet. Daher muss meiner Meinung nach der Absender für den Schaden aufkommen.

    Dass das Paket bereits während es Transports geöffnet wurde, ist ein zusätzlich Aspekt. Höchstwahrscheinlich wird sich der Paketdienst jedoch trotzdem darauf berufen, dass die Verpackung nicht sachgemäß war.

    Ich würde zuerst ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur versuchen. Das Verfahren ist kostenlos. Sie können den Text, den Sie hier bei Paketda eingegeben haben, quasi als Zusammenfassung des Falls in das Schlichtungsformular eintragen: http://www.bnetza-post.de/lip/action/invoke.do?id=045171

    Problem ist nur, dass die Schlichtungsstelle keine Beweisaufnahme macht. Als Beweis ist aber das durchgeschnittene Klebeband wichtig. Die unbeschädigte Außenverpackung ist unerheblich, wenn möglicherweise jemand unterwegs das Paket geöffnet hat und den Inhalt zerstört hat.

    Wenn das Ergebnis der Schlichtung nicht zu Ihren Gunsten ausfällt, müssen Sie einen Anwalt einschalten oder ggf. die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale nutzen.

    Die Fahrzeugposition auf der Landkarte muss nicht der Realität entsprechen. Vielleicht war es nur ein Anzeigefehler, dass der Lieferwagen so einen Umweg gefahren ist, und in Wirklichkeit fuhr er eine ganz normale Strecke.

    Wenn es bei jedem DHL Paket vorkommt, finde ich es allerdings auch merkwürdig. Vielleicht macht der Zusteller zwischendurch noch Pause.

    Achso, dann handelt es sich um eine Sendung an den Händler mit einem Retourenschein für eine Reparatur, und nicht um einen Widerruf.

    Bitte warten Sie zunächst erstmal noch 3 Tage ab, und fragen Sie dann nochmal beim Händler. Dieser Zeitraum von 3 Tagen ist auf https://www.myhermes.de/servic…wo-ist-meine-retoure.html genannt.

    Steht nur diese einzige Nummer 859300014010 auf der Einlieferquittung von Hermes oder noch weitere Nummern (Beispiel: Auftragsnummer)?

    Retouren sind bei Hermes in der Sendungsverfolgung nicht vollständig verfolgbar. Möglicherweise dauert es noch 1-3 Tage, bis das Versandhaus die Retoure erhält.

    Es verwundert mich, dass das Versandhaus diesen Ablauf nicht kennt, wenn der Retourenversandschein für Hermes durch das Versandhaus zur Verfügung gestellt wurde.

    Außerdem gilt: Der Unternehmer (Versandhändler) trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren. Das bedeutet, als Privatkunde hat man seine Pflicht mit dem Abschicken der Retoure erfüllt. Geht das Paket unterwegs verloren, muss der Händler das Problem lösen. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Einlieferungsquittung von Hermes aufbewahrt haben.

    Haben Sie denn den Kauf der Ware beim Händler innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ordnungsgemäß schriftlich widerrufen oder die Ware einfach kommentarlos zurückgeschickt?

    Detaillierte Infos dazu hier:
    https://www.paketda.de/verlust…ren.html#nicht-angekommen

    Bitte lesen Sie dazu auch bei Hermes:
    https://www.myhermes.de/servic…wo-ist-meine-retoure.html