Der Empfänger hat einen WunschAblageort für die Zustellung gewählt.

Der Empfänger erlaubt Hermes, das Paket an einem vereinbarten Ort abzulegen. Das Paket darf dort ohne Unterschrift des Empfängers abgestellt werden. Nach dem Abstellen des Pakets trägt der Empfänger das Verlust- und Diebstahlrisiko.

Manchmal sind solche Abstellgenehmigungen problematisch, nämlich wenn ein abgestelltes Paket beschädigt ist oder gar nicht auffindbar ist. Die Beweispflicht liegt dann beim Empfänger, um Hermes für den Schaden oder Verlust haftbar zu machen. In der Praxis ist das häufig schwierig bis unmöglich, sofern es am Ablageort keine Videoüberwachung gibt oder menschliche Zeugen.

Hermes wäre auch haftbar, wenn das Paket zwar abgestellt wurde aber nicht am vereinbarten Ort (z.B. vor die Haustür gelegt anstatt auf die Terrasse). Auch solche Fehler sind in der Praxis sehr schwer beweisbar.

Anzeige

Lesen Sie bei Bedarf unseren ausführlichen Ratgeber zum Thema Abstellerlaubnis.

Möchten Sie Hermes eine dauerhafte Abstellgenehmigung erteilen? Dann finden Sie das Formular hier unter www.myhermes.de.

Hilfe


Anzeige


Automatische Paketanalyse

Paketnr.