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Werbung im Briefkasten stoppen: Robinson-Liste & Keine-Werbung-Aufkleber

Inhaltsverzeichnis

  1. Wogegen helfen Keine-Werbung-Aufkleber?
  2. Wie hilft die Robinsonliste gegen Werbepost?
  3. Wo kann ich mich in die Robinsonliste eintragen?
  4. Ist die Robinsonliste kostenlos?
  5. Schützt mich die Robinsonliste vor jeder Werbepost?
  6. Woher hat die Robinsonliste ihren Namen?
  7. So melden Sie sich von Werbepost ab
  8. Die Robinson-Liste ist kein Allheilmittel
  9. Wieso bekomme ich eigentlich ständig Werbepost?
  10. Klagen gegen unberechtigte Werbung im Briefkasten

Wogegen helfen Keine-Werbung-Aufkleber?

Aufkleber mit "Bitte keine Werbung einwerfen" helfen gegen teil- und unadressierte Werbung wie z.B. Einkauf Aktuell, Flyer vom Pizzaservice oder Werbung, die "an die Bewohner des Hauses Musterstr. 23" adressiert ist.

Soll der Aufkleber auch gegen kostenlose Zeitungen (Anzeigenblätter) wirken, ist folgender Text notwendig: "Bitte keine Werbung und kostenlose Zeitungen einwerfen." Druckvorlage hier als PDF.

Keine-Werbung-Aufkleber

Keine-Werbung-Aufkleber wirken nicht gegen adressierte Werbung. Damit sind Briefe, Prospekte und Kataloge von Unternehmen gemeint, auf denen Ihre Anschrift steht. Solche Werbung muss die Deutsche Post immer einwerfen. Sie lässt sich aber durch einen Eintrag in die Robinsonliste reduzieren.

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Keine-Werbung-Aufkleber

Wie hilft die Robinsonliste gegen Werbepost?

Die Robinsonliste ist eine Werbe-Sperrliste. Seriöse Unternehmen verschicken keine Werbepost an Personen, deren Adressen in der Robinsonliste eingetragen sind. Es gibt jedoch keinen 100% Schutz vor Werbepost, weil Unternehmen nicht gesetzlich verpflichtet sind, Adressen gegen die Robinsonliste abzugleichen.

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Wo kann ich mich in die Robinsonliste eintragen?

Ein kostenloser Eintrag in die Robinsonliste ist möglich unter www.robinsonliste.de und www.ichhabediewahl.de. Es handelt sich um zwei verschiedene Anbieter. Deshalb ist ein Eintrag in beide Listen ratsam.

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Ist die Robinsonliste kostenlos?

Ja, die Robinsonliste ist für Privatpersonen kostenlos. Jeder kann sich dort gratis eintragen. Unternehmen müssen hingegen Geld bezahlen, wenn sie Kundenadressen gegen die Robinsonliste abgleichen wollen.

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Schützt mich die Robinsonliste vor jeder Werbepost?

Nein, Sie werden trotz Eintrags in die Robinsonliste weiterhin Werbepost erhalten. Aber die Werbepost wird weniger. Kleinere Unternehmen sowie ausländische Unternehmen nutzen die Robinsonliste häufig nicht. Sie wirkt außerdem nicht gegen unadressierte Werbepost (Flugblätter, Prospekte). Nutzen Sie dafür einen Bitte-keine-Werbung-Aufkleber am Briefkasten.

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Woher hat die Robinsonliste ihren Namen?

Die Robinson-Liste wurde nach dem fiktiven Abenteurer Robinson Crusoe benannt, der einsam auf einer abgeschiedenen Insel lebte. Werbepost erreichte Robinson Crusoe also nie. Die Liste wird auch in vielen anderen Ländern so genannt. Quelle: Wikipedia.

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So melden Sie sich von Werbepost ab

Um Sie sich selbst und der Umwelt etwas Gutes zu tun, können Sie die tägliche Werbepost mit der Robinsonliste reduzieren. Das ist eine Datenbank mit den Anschriften von Personen, die keine Werbung erhalten möchten. Die meisten seriösen Unternehmen berücksichtigen die Robinsonliste. Dadurch erhalten Sie als Empfänger/in deutlich weniger Werbebriefe.

Auch für die Werbewirtschaft ist die Robinson-Liste ein lohnendes Instrument, denn unverlangte Werbepost kann sich negativ auf den Absender auswirken. Indem Unternehmen vor einer Werbeaussendung alle Werbeverweigerer herausfiltern, minimieren sie das Risiko, negativ wahrgenommen zu werden.

Zusätzlich werden Druckkosten und Porto gespart, weil weniger Briefe versendet werden müssen. Die Robinsonliste des Deutschen Direktmarketing-Verbands (DDV) umfasst ca. 800.000 Einträge.

Die Liste ist selbstverständlich nicht öffentlich einsehbar sondern wird nur seriösen Unternehmen zugänglich gemacht mit dem einzigen Zweck, ihren Adressbestand mit der Robinson-Liste zu vergleichen. Wird ein Treffer gefunden, wird die jeweilige Anschrift vom werbetreibenden Unternehmen mit dem Kennzeichen "Keine Werbung gewünscht" gesperrt.

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Robinson-Liste gegen Werbepost

Die Robinson-Liste ist kein Allheilmittel

Ein Eintrag in der Robinson-Liste schützt leider nicht 100%-ig vor Werbepost. Denn alle Unternehmen, mit denen Sie bereits in Kontakt stehen (z.B. Versandhändler, bei denen Sie eingekauft haben), dürfen Ihre Adresse für Werbepost nutzen, ohne jedes Mal gegen die Robinson-Liste abzugleichen. Um solche Werbesendungen abzustellen, müssen Sie sich an jedes einzelne Unternehmen wenden und der Datennutzung für Werbezwecke widersprechen.

Anders als in manchen EU-Ländern gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Zwang, dass ein Werbetreibender einen Abgleich gegen die Robinson-Liste durchführen muss. Stattdessen ist das Verfahren freiwillig. Außerdem ist die Nutzung der Robinson-Liste für Unternehmen kostenpflichtig.

Während sich große und bekannte Unternehmen (insbesondere die Mitglieder des Deutschen Direktmarketing-Verbands) selbst zur Berücksichtigung der Robinson-Liste verpflichten, sieht es bei kleineren Unternehmen schlechter aus. Diese haben oftmals nicht das notwendige Budget und Personal, um einen Abgleich gegen die Robinsonliste durchzuführen.

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Wieso bekomme ich eigentlich ständig Werbepost?

Unternehmen können Anschriften für Werbezwecke mieten oder kaufen. Dafür gibt es Adresshändler (sog. Broker), die zum Beispiel Adressen von Personen vermitteln, die an einem Preisausschreiben teilgenommen haben und damit gleichzeitig ihr Einverständnis in die Zusendung von Werbepost erteilt haben.

Seien Sie deshalb bei der Teilnahme an Gewinnspielen oder der Anforderung von Infomaterial stets umsichtig, ob im Kleingedruckten der Adressweitergabe zugestimmt wird. Streichen Sie im Zweifelsfall dieses Kleingedruckte durch oder verzichten Sie auf die Teilnahme an solchen dubiosen Preisausschreiben.

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Klagen gegen unberechtigte Werbung im Briefkasten

Das Amtsgericht München urteilte 2023, dass Zusteller von Werbepost und Anzeigenzeitungen sich nicht über Hinweise auf Briefkästen hinwegsetzen dürfen, die besagen, dass ein Empfänger keine Werbung wünscht (Quelle: Spiegel.de).

Unternehmen, die Prospektverteiler beauftragen, müssen ihre Mitarbeiter auf die Regeln hinweisen und notfalls mit Vertragsstrafen für deren Einhaltung sorgen. Das Gericht gab einer Unterlassungsklage statt, die von einem Wohnungseigentümer eingereicht wurde. Der Bewohner hatte den Werbezettel nicht direkt im Briefkasten vorgefunden, sondern er war in einen Spalt der Briefkastenanlage eingeklemmt worden. Das Gericht bejahte dennoch, dass der Mann rechtswidrig gestört wurde.

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