Sendungsverfolgung Menü

Kundenerlebnisse zu verlorenen Paketen

Bei verlorenen Paketen muss eine sogenannte »Nachforschung« beim Paketdienst beauftragt werden. Häufig akzeptieren Paketdienste einen Nachforschungsauftrag nur vom Absender und nicht vom Empfänger.

Falls Sie als Privatkunde bei einem gewerblichen Verkäufer (z.B. Onlineshop) in Deutschland oder in der EU eingekauft haben, trägt grundsätzlich der Verkäufer das Transport- und Verlustrisiko. Kommt die Lieferung nicht an, verlangen Sie den Kaufpreis zurück. Diese Regelung gilt nicht bei Verkäufen von Privat an Privat (z.B. eBay). Mehr Infos in unserem Ratgeber Recht.

  Zeige Fragen anderer Nutzer zu:

Ich möchte eine Frage stellen

DPD | 01725479436475

Ich habe bei Hugo Boss bestellt, es handelt sich um Geschenke zu Weihnachten. Das Paket wurde versendet und angeblich zugestellt. Ich habe leider kein Paket erhalten. Angeblich wurde eine Nachforschung durch Hugo Boss eingeleitet und mit der Nachricht an mich: das nachverfolgen hat ergeben, dass die Ware zugestellt wurde und somit die Haftung nicht mehr bei Hugo Boss liegt und ich den Rechnung begleichen müsste… kann das sein? Ich habe kein Paket und auch keine Zustellung unterzeichnet. Auch gibt es keine Erlaubnis zur Abstellung. Ich habe bei Hugo Boss die Unterlagen angefordert, bisher aber nichts erhalten, nur der Fall sei abgeschlossen. Was soll ich tun?
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Privatperson
| Hoffmann | 29.11.2023

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Da Sie die Lieferung nicht erhalten haben, können Sie auch weiterhin die Bestellung bei Hugo Boss widerrufen. Ich empfehle also, zusätzlich die Bestellung bei Hugo Boss zu widerrufen, mit dem Hinweis, dass Sie die Lieferung bisher nicht erhalten haben. Hugo Boss muss Ihnen dann den Kaufpreis inkl. Versandkosten erstatten.

• Cilezo antwortet: Wie schon zwei Andere antworteten, Hugo Boss müsste die Ablieferung an Sie nachweisen, was es den geschilderten Umständen nach nicht können wird.
Eine "bequeme" Lösung gibt es für solche Fälle (unkooperative im Massengeschäft tätige Händler) nicht.
Wenn Hugo Boss demnächst anfangen sollte zu mahnen und wild formulierte Inkasso- und Anwaltsschreiben verschicken lässt sollte man sich davon nicht(!) beeindrucken lassen.
Gegen etwaigen gerichtlichen Mahnbescheid empföhle sich Widerspruch einzulegen.

Irrational wäre es hingegen, zunächst "hart" zu bleiben, später aber doch einen - auch noch erhöhten - Betrag zu zahlen.
Das tun leider nicht wenige Betroffene - und verprellen dadurch auch Rat Gebende.
Wer nur "seine Ruhe haben" und "keine Scherereien" will (= altdeutsches Anstandsempfinden) möge doch sogleich zahlen und keine gut gemeinten Ratschläge einholen.
Scheinbar, wie Sie schreiben, haben Sie ja auf offene Rechnung bestellt ("begleichen...müsste"). Das ist ein erheblicher Vorteil für Sie.

• Gakegi antwortet: Das Verhalten von Hugo Boss ist gesetzeswidrig. Ein Händler in der EU muß die Lieferung an einen privaten Kunden nachweisen, was jedoch ohne Unterschrift nicht möglich ist. Der Kundendienst von Hugo Boss hat verheerend schlechte Bewertungen.

https://de.trustpilot.com/review/www.hugoboss.com

Ein Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale wird sich wie gesagt darum kümmern. Anders wird das wohl nicht möglich sein, wenn Hugo Boss weiterhin auf sein Unrecht beharrt.


• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Fordern Sie Hugo Boss auf, den Ablieferbeleg mit Empfängerunterschrift an Sie weiterzuleiten. Vielleicht bringt es auch was, Anzeige zu erstatten und Hugo Boss das polizeiliche Aktenzeichen mitzuteilen. Vielleicht kommt dadurch mehr Druck in die Angelegenheit.

Grundsätzlich müssen Onlinehändler beweisen, dass ein Kunde die Ware erhalten hat. Ohne Beweis hat der Händler keinen Anspruch auf den Kaufpreis. Meiner Meinung nach reicht es nicht aus, wenn Hugo Boss nur auf die DPD-Meldung der angeblich erfolgreichen Zustellung verweist. Pochen Sie auf den Ablieferbeleg mit Empfängerunterschrift.

Allerdings kann es sein, dass DPD behauptet, wegen Corona-Regelungen werde keine Empfängerunterschrift mehr eingeholt. Holen Sie sich dann rechtliche Unterstützung durch eine Verbraucherzentrale. Weitere Möglichkeiten: https://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.html

Lassen Sie sich von Hugo Boss nicht abwimmeln. Sie brauchen sich nicht mit DPD auseinandersetzen, sondern nur mit Hugo Boss, weil die für den Zustellfehler von DPD verantwortlich sind.


• Automatische Erstanalyse (Roboter): Das Paket wurde laut DPD am 22.11.2023 zugestellt. Falls das Paket nicht auffindbar ist, lesen Sie unseren Ratgeber zu nicht auffindbaren Paketen. Der Absender kann bei DPD einen Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift anfordern.

Tipp: Geben Sie die Paketnummer in die Sendungsverfolgung unter www.paketnavigator.de ein und anschließend Ihre PLZ. Vielleicht erscheint daraufhin der Name eines Nachbarn, der Ihr Paket angenommen hat.

Das Paket wurde zuletzt im DPD-Depot Hengersberg bearbeitet. Kontaktdaten zu diesem Paketzentrum finden Sie unter http://www.paketda.de/dpd-depot-194-hengersberg.html

DHL

Hallo, ich habe in ebay Kleinanzeigen Schnäppchen gemacht mit Ersatzteilen von Oldtimern, bei denen die Verkäufer offenbar die gängigen Marktpreise für die „alten Sachen“ nicht wirklich kannten. Nun sind eine ganze Reihe dieser Pakete bei DHL plötzlich verschwunden und ich muss die Verluste beziffern. Welche Werte sind hier anzusetzen? Man könnte sagen a) so alte Fahrzeugteile sind überhaupt nichts mehr wert oder b) sind soviel wert wie sie real gekostet haben bei dem ebay Geschäft oder c) wenn sie bei DHL verloren gegangen sind und demzufolge ersetzt werden müssen, dann ist der Wiederbeschaffungswert anzusetzen, also der Preis, der jetzt bezahlt werden müsste (sofern das überhaupt möglich ist), um ein vergleichbares Ersatzteil zu beschaffen? | Anonym | 12.10.2022

• Koseqi antwortet: b) ist die richtige Lösung

DPD

Guten Tag, 

Ich habe Ware bestellt die am 02.09.22 an mich zugestellt sein sollte, habe aber den Liefertag geändert auf 05.09.22 weil ich am 02.09.22 erst sehr spät zuhause gewesen bin . Habe aber dann laufe des Tages eine Benachteiligung per E-Mail bekommen das , dass Paket an mich zugestellt sein sollte, am Abend konnte ich aber kein Paket finden auch nicht in nächster Umgebung oder bei den Nachbarn auffinden. Der Händler hat dazu ein Nachforschungsauftrag bei DPD gestartet und der Händler will bis heute mein Geld nicht zurück erstatten. Muss ich jetzt zum Anwalt? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

MfG 

Fabian | Anonym | 26.09.2022

• Zadido antwortet: Sollte der Händler nicht einlenken, ruf die Verbraucherzentrale an. Dort gibt es für kleines Geld eine Rechtsberatung.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Der Händler hat nur dann Anspruch auf den Kaufpreis, wenn er die Ablieferung der Ware an Sie beweisen kann. Die bloße Behauptung des Paketdienstes, dass die Ware zugestellt wurde, genügt als Beweis nicht.

Ich vermute mal, dass es bei DPD auch keinen Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift gibt (fragen Sie den Verkäufer danach). Sagen Sie dem Verkäufer außerdem, dass Sie zum Zeitpunkt der angeblichen Zustellung gar nicht zu Hause waren.

Es mag sein, dass DPD das Paket abgestellt hat. Ohne Ihre Einwilligung war das aber nicht erlaubt. Wenn das abgestellte Paket verloren gegangen ist (oder geklaut wurde), ist dafür der Verkäufer verantwortlich, sofern es ein Geschäft zwischen Firma und Privatperson war (B2C).

• Fagehe antwortet: Ich gehe zunächst von einem B2C Geschäft aus, wenn das falsch ist, bitte nochmal melden.

Erklären Sie gegenüber dem Händler den Widerruf, dann muss dieser innerhalb von 14 Tagen das Geld erstatten.

GLS | 11840981325

Guten Tag. Ich habe einen Paket geschickt aber den Kunde hat nicht bekommen. Bitte um Rückmeldung | Igor Savciuc | 26.08.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Paketda.de ist nicht der Kundenservice von GLS sondern ein Post- und Paketforum. Melden Sie den Verlust bitte dem GLS-Kundenservice. Die Kontaktdaten von GLS stehen hier: GLS Kontaktdaten

Ratgeber zum Thema hier: https://www.paketda.de/verlust/gls.html

Hermes | 02180171003654

Paket ist im Verteilzentrum Gera verloren gegangen | Schaller | 29.07.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Der Absender muss bitte eine Verlustmeldung bei Hermes einreichen, um Schadenersatz zu bekommen. Anleitung hier: https://www.paketda.de/verlust/hermes.html

DPD | 05025051447352W

Einmal ein Hinweis an alle:
Der DPD bietet einen Service den ich noch nicht einmal kannte: Das Telefon wird für einen BEVOR man es überhaupt bekommt fein säuberlich aus der Verpackung entfernt und (wahrscheinlich) auf Herz und Nieren getestet. Wenn es diese harten Tests nicht besteht wird es (vermutlich) nach aktuellsten Standards umweltgerecht entsorgt. Als Nachweis bekommt man zu guter letzt die Packung des Handys alsbald zugestellt (in üblicher DPD Qualität und Zuverlässigkeit, versteht sich). Dann brauch ich mich gar über nicht funktionierende Technik aufregen.
Echt klasse!

Scherz beiseite, ich vermute es gibt wieder so eine "DPD-Connection" wie vor 2 Jahren in Luxemburg die sich gegenseitig Packete weiterleiten um sich zu bereichern. Mein Packet wurde fälschlicherweise an das Zentrum in Raunheim geschickt, wo es drei Tage fest hing. Heute kams bei mir an. OVP war angeschlitzt, Seriennummeraufkleber wurde sauber abgerissen. Gott sei dank hab ich gemerkt, dass das Packet zu leicht war und ein Video vom Auspacken gemacht (jetzt würde ich die Annahme verweigern). Laut dem Kundenservice von dem Online-Shop, wo ich bestellt hatte, was ich nicht der erste dem das passiert zu seit scheint. Jetzt bekomm ichs noch mal zugeschickt (ich hoff mal nicht per DPD).

Ich vermute es war einer in Flensburg (einer, der Proshop kennt), und seinen Kompanen in Raunheim hat. Aber mei, es hilft nix.

Ich weiß, das ist nichts außer jammerei, aber evtl. hilfts ja jemandem. | Anonym | 19.07.2021

• Xuvive antwortet: Nichts für ungut, aber Proshop versendet ausschließlich mit DPD. Sollte es beim zweiten Paket ebenfalls passieren, würde ich an Ihrer Stelle Strafanzeige stellen.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Vielen Dank für diesen Erfahrungsbericht über einen Diebstahl aus einem Paket.

Zum Glück haben Sie dokumentiert, dass Sie ein unvollständiges Paket erhalten haben, und der Verkäufer scheint sich auch angemessen um Ihre Reklamation zu kümmern.

Hermes | 02167118015871

Guten Morgen,
Mein Paket hängt seit dem 18.06.2021 im Verteilerzentrum fest, der Kundendienst konnte mir bei zwei Telefonaten, einem Chat und mittlerweile 2 Verlustmeldungen nicht weiter helfen. Ich habe viel Geld für das Paket da gelassen und auch der Verkäufer antwortet nicht mehr. Ich habe lediglich die Überweisung von Paypal als Beleg für den Kauf, der Nachname stimmt mit dem Absender überein. Ich bin stink sauer, da mich der Kundenservice von Hermes mich immer abweist. Nun bin ich am überlegen, ob ich das ganze an meinen Anwalt gebe und eine Anzeige wegen Unterschlagung mache. Was kann ich tun? Laut App Sendeverfolgung ist es in Langenhagen, soll ich da hin fahren und mir mein Paket selber holen, obwohl es laut Telefonat verschwunden ist und nicht weiter geleitet werden kann, oder hat der Verkäufer seine Finger im Spiel?
MfG | Dheedz | 13.07.2021

• Dheedz antwortet: Den Einlieferungsbeleg hab ich Gott sei Dank als Foto


• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Der Empfänger kann auch Schadenersatz fordern gemäß https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__421.html

Aber wahrscheinlich brauchen Sie dafür den Einlieferungsbeleg bzw. ein Foto davon, und dafür sind Sie auf die Mithilfe des Absenders angewiesen. Hier mehr Infos zur Situation, dass der Absender die Mithilfe verweigert: https://www.paketda.de/recht/paket-brief-verloren.html#weigerung

Wenn Sie den Einlieferungsbeleg vom Absender partout nicht bekommen, muss man entweder den Absender haftbar machen (Kaufpreis zurückfordern) oder versuchen, Hermes zur Zahlung von Schadenersatz zu bewegen, ohne dass der Einlieferungsbeleg vorliegt. Ich weiß nicht, ob und wie das klappt.

Eine andere Möglichkeit ist ein Antrag auf Schlichtung bei der Bundesnetzagentur. https://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php#schlichtungsstelle Das geht aber erst, wenn Sie mit Hermes keine Einigung erzielen können. Für die Auseinandersetzung zwischen Ihnen und dem Absender ist die Bundesnetzagentur nicht zuständig.

Ihr Paket hängt höchstwahrscheinlich nicht im Verteilzentrum Langenhagen fest. Dort wurde es zwar zuletzt gescannt, aber es kann auf dem weiteren Transportweg verloren gegangen oder geklaut worden sein. Der Status vom 19.6. bedeutet nicht, dass das Paket seitdem in Langenhagen liegt.


• Teviza antwortet: "Was kann ich tun?"

Also, wenn Sie schon einen Anwalt haben, dann ist das ganz klar: Ihn beauftragen, den Absender dazu zu zwingen, eine Nachforschung und Schadenersatz bei Hermes zu beantragen. Der Absender ist der Auftraggeber des Paketes und nicht der Empfänger. Deswegen wird Schadenersatz nur an den Absender gezahlt und nicht an den Empfänger. Das ist rechtlich so geregelt und ist daher überall so und nicht nur bei Hermes.

Sie können den Verkäufer aber auch fragen, ob er Ihnen ein Bild des originalen Einlieferungsbeleges schickt. Evtl. kommen Sie damit bei Hermes weiter. Vielleicht antwortet er ja dann wenigstens.

DPD

Hallo,

mich würde interessieren, ob DPD bei einem Warenwert von über 520€ trotzdem mit der
Versicherungssumme von 520€ haftet?
Leider findet man dazu nicht wirklich klare Aussagen von den Versanddienstleistern.

Vielen Dank. | Anonym | 14.02.2021

• Sudoxi antwortet: In der Praxis sollte jeder, der ein Paket verschickt, die Obergrenzen und Beschränkungen des jeweiligen Paketdienstes penibel genau einhalten. Nur dann ist man auf der sicheren Seite.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: AGB von DPD hier: https://www.dpd.com/de/de/agb/

In Punkt 5.7 heißt es, dass "bei Verstoß gegen Beförderungsausschlüsse nach Ziffern 5.1 und 5.2 ... die Haftung für Verlust und Beschädigung ... ausgeschlossen" ist.

In Punkt 5.1 ist geregelt, dass Pakete im Wert von mehr als 520 Euro einem Beförderungsausschluss unterliegen. Folge nach meiner Meinung: DPD muss gar nicht haften.

Man kann trotzdem versuchen, wenigstens 520 Euro zu erhalten, indem man mit dem Fall an die Öffentlichkeit geht und dadurch Druck auf DPD ausübt.

Auch bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur hatte ein Kunde in einem ähnlichen Fall Erfolg: https://www.paketda.de/news-streitfaelle-schlichtungsstelle-post.html

DHL | 358013301953 (dhl.de) | 358013301953 (dhl.com)

Hallo miteinander,
ich habe von Privat an Privat über eBay ein Apple Gerät (Neupreis 219,- Euro, Verkaufspreis 160,- Euro) verkauft. Das Gerät war noch neu und wurde vom Käufer an mich im Voraus bezahlt. Ich hab das Paket im Beisein eines Zeugen verpackt und auch mit ihm bei DHL in der Filiale abgegeben. Das Paket kam aber dann leider defekt und ohne jeglichem Inhalt beim Käufer an. Dies war bereits von aussen, durch den aufgerissenen Boden (laut DHL Sendungsverfolgung Beschädigt und deshalb Umverpackt), gut ersichtlich, so dass der Käufer Fotos noch im Beisein der Zustellerin (sie ist auf dem Foto mit drauf) angefertigt und die Annahme verweigert hat. Er möchte nun sofort das Geld zurück. Ich war bei der Polizei und wollte Anzeige wegen Diebstahl erstatten, aber dort meinte man, dass der Empfänger der Geschädigte ist und er deshalb die Anzeige erstatten muss. Bei DHL verlief eine Schadensanzeige auch erfolglos, denn die meinten, dass ich die Anzeige zusammen mit dem defekten Paket einreichen muss, welches wahrscheinlich auf dem Weg zu mir zurück ist. Wie geht es denn nun weiter? Muss ich dem Käufer das Geld jetzt einfach so erstatten und bleibe auf meinem Schaden sitzen, falls das defekte leere Paket bei mir nicht eintreffen sollte? Ich wurde bisher bei eBay wegen meiner aufwendigen und sehr sicheren Verpackungen hoch gelobt und nun passiert mir trotzdem so etwas. Vielen Dank im Voraus Euch allen. | Adrian | 03.05.2020

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Bei einem Privatverkauf trägt grundsätzlich der Empfänger das Transportrisiko. Das steht in Paragraf 447 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Als Verkäufer wären Sie nur dann verantwortlich, wenn Sie das Paket absichtlich leer losgeschickt hätten oder wenn die Verpackung so schlecht war, dass sie dem Transport nicht standhielt und das Gerät deshalb herausfiel. Davon ist wohl nicht auszugehen.

Deshalb muss der Käufer abwarten und hoffen, dass DHL Schadenersatz auszahlt. Er kann nicht von Ihnen den Kaufpreis zurückverlangen, weil Sie an dem Transportdiebstahl keine Schuld haben. Wären Sie gewerblicher Verkäufer, dann wären Sie verantwortlich. Bei einem Privat-an-Privat-Verkauf jedoch nicht.

Mehr Infos zu leeren Paketen auch hier: https://www.paketda.de/recht/paket-leer-diebstahl.php

Wenn Sie das Paket von DHL zurückerhalten, bitten Sie den Zusteller darum, dass er im Handscanner "beschädigt" vermerkt bzw. das Wort beschädigt mit ins Unterschriftenfeld hineinschreibt.

Anschließend sollten Sie das Paket zusammen mit einer Schadenanzeige bei DHL einreichen. Siehe https://www.paketda.de/schaden/dhl.html ... Bevor Sie das Paket wieder bei DHL abgeben, machen Sie Fotos von allen Seiten des Pakets.

Dass die Polizei Ihre Anzeige abgelehnt hat, finde ich nicht in Ordnung. Ich kann aber nicht beurteilen, ob die Aussage der Polizei richtig ist.

Wichtiger als eine Anzeige bei der Polizei ist die Schadenanzeige bei DHL. Es ist wichtig, dass Sie sie innerhalb von 7 Tagen ab Paketzustellung einreichen. Nur so bleiben Ansprüche auf Schadenersatz gewahrt. Nach der Schadenbegutachtung wird DHL mitteilen, ob Schadenersatz gezahlt wird oder nicht. Wenn nicht, soll der Empfänger bitte hier schauen: Richtig reklamieren bei Paketdiensten

• Automatische Erstanalyse (Roboter): DHL – Für Ihr Paket hat DHL vor 3 Tagen eine Beschädigung festgestellt. Wenn ein Paket nur leicht beschädigt ist, kann es von DHL durch eine sog. Nachverpackung meistens wieder transportfähig gemacht werden. Eine Nachverpackung dauert erfahrungsgemäß zwischen 1 und 3 Tagen. Bitte warten Sie diese Frist ab.

Im Sendungsverlauf ist erkennbar, dass DHL bereits eine Rücksendung zum Absender veranlasst hat. Dies kann ein Indiz für eine starke Beschädigung sein. Falls Sie der ursprüngliche Empfänger des Pakets sind, informieren Sie bitte den Absender über die Rücksendung. Falls der Absender ein Händler ist, erbitten Sie den Versand einer Ersatzlieferung. Falls es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt, ist die Lage komplizierter. Lesen Sie ergänzend bitte unseren Ratgeber zu beschädigten und festhängenden Paketen.

Hermes | 66143000000199

Laut Auskunft des Kundenservice ist das Paket nicht abhanden gekommen, sondern es gibt eine "Abwicklungsstörung" im Verteilzentrum. Was das allerdings genau bedeutet, konnte mir die Dame nicht sagen. Sie sagte, ich solle am nächsten Tag nochmal anrufen, wenn sich nichts am Status geändert hat, um einen Suchauftrag zu starten. Dies könne jedoch nur der Absender machen. Dieser meldet sich jedoch nicht mehr (Kauf über ebay Kleinanzeigen) | Maria | 13.12.2018

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die Abwicklungsstörung kann man wohl so verstehen, dass Hermes selber nicht weiß, warum das Paket seit 5.12. keinen neuen Status erhalten hat. Normalerweise hätte das Paket 1-2 Tage später in einem überregionalen Hermes-Logistikcenter bearbeitet werden müssen. Und weitere 1-2 Tage später hätte es im Verteilzentrum in der Zielregion ankommen müssen.

Beides ist nicht geschehen, deshalb sind Sorgen schon berechtigt. Eine offizielle Verlustmeldung mit Schadenersatz-Forderung kann erst 20 Tage nach dem Abschicken bei Hermes eingereicht werden. Also am 24. Dezember.

Versuchen Sie bis dahin weiter, den Absender zu erreichen. Googlen Sie ihn bei Facebook o.ä.

Der Absender soll Ihnen am besten ein Handyfoto vom Einlieferbeleg schicken. Dieser Beleg ist wichtig, um die Verlustmeldung einzureichen. Siehe: Hermes Verlustmeldung

Wenn Sie den Beleg nicht bekommen, müssen Sie notfalls auf Paragraf 421 HGB berufen. Demnach kann nicht bloß der Absender Forderungen gegen den Paketdienst (Frachtführer) geltend machen sondern auch der Empfänger. Musterbrief hier: https://www.paketda.de/recht/musterbrief-paket-verloren.php

DHL

Hallo,

habe bei eBay Kleinanzeigen eine Grafikkarte gekauft (600 Euro). Der Verkäufer ist mit dem Paket zur Post gegangen und hat es abgegeben. Daraufhin hat er mir per Screenshot die Sendungsnr und das Gewicht geschickt (2,3 kg). Am nächsten Tag kam das Paket bei und an (wurde unser Nachbarin im Treppenhaus gegeben, Vertrauenswürdig, kennen uns seit 10 Jahren) als ich das Paket in der Hand hielt war es schon verdächtig leicht ,die Waage zeigte 1 ,1 Kg.der Inhalt fehlte natürlich! Kann meine Frau bezeugen.

Also schnell den Verkäufer angerufen, er bekräftigte, dass er es mit Inhalt verschickte (Beweis: kg Angabe bei der Abgabe bei DHL). Auch würde unten am Karton ein braunes Klebeband benutzt, der VK sagte aber, er habe nur durchsichtiges Klebeband benutzt.

Habe Anzeige erstattet bei der Polizei und bei DHL.

Kann ich noch etwas machen?

Danke für die Hilfe | Anonym | 29.10.2018

• Anonym antwortet: Danke für die schnelle Antwort. Ja das Paket war noch für 12,99 bis 2500 Euro versichert.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Hier finden Sie unseren Ratgeber zum Thema: https://www.paketda.de/recht/paket-leer-diebstahl.php

Der Absender und Sie haben vorbildlich gehandelt. Insbesondere die Gewichtsangabe beim Versand ist wichtig. Und natürlich das fremde Klebeband. Das sind deutliche Indizien für einen Diebstahl.

In DHL-Standardpaketen dürfen eigentlich keine Waren mit einem Wert über dem Versicherungswert von 500 Euro verschickt werden. DHL und andere Paketdienste verweigern sonst generell die Haftung und zahlen nicht mal 500 Euro sondern null Euro.

Es gibt aber eine Ausnahme, und zwar Paragraf 435 HGB: https://dejure.org/gesetze/HGB/435.html

Wenn ein Paketdienst-Mitarbeiter vorsätzlich gehandelt hat (wie bei einem Diebstahl) gelten die Haftungsbegrenzungen des Paketdienstes nicht. DHL müsste demnach unbegrenzt haften.

Wir bei Paketda können und dürfen keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Diese erhalten Sie zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder bei einem Anwalt.

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

Sehr wichtig ist, eine Schadenanzeige bei DHL einzureichen (falls noch nicht geschehen). Sie müssen das leere Paket inklusive Schadenformular in einer Postfiliale abgeben. Machen Sie vorher Beweisfotos von allen Seiten des Pakets.

Das DHL-Schadenformular gibt es hier: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/express/produkte-und-anleitungen/dhl-schadensanzeige-0715.pdf

Die Schadenmeldung muss innerhalb von 7 Tagen nach Paketerhalt bei DHL eingereicht werden.

Nach unserer Erfahrung bekommen Sie von DHL wahrscheinlich die Rückmeldung, dass DHL für den Verlust des Paketinhalts nicht verantwortlich ist. Sie müssen sich dann mit dem Verkäufer absprechen, wer von Ihnen gegen DHL vorgehen soll. Entweder der Verkäufer oder Sie. Sie als Käufer / Empfänger haben wahrscheinlich mehr Motivation, weil der Verkäufer ja schon sein Geld erhalten hat.

Wenn Sie als Empfänger gegen DHL vorgehen, berufen Sie sich bei der Schadenersatzforderung auf Paragraf 421 HGB. Einen Musterbrief, der nicht 1:1 passt, finden Sie hier: https://www.paketda.de/recht/musterbrief-paket-verloren.php

Wenn DHL die Schadenersatz-Forderung ablehnt, gehen Sie zu einem Anwalt oder zur Verbraucherzentrale.

Hermes | 61759700002375

lt. online Sendungsverfolgung von Hermes ist mein Paket zugestellt. Empfänger behauptet jedoch kein Paket erhalten zu haben und fordert sein Geld zurück. Ich versuche seit 4 Wochen von Hermes eine Quittung/Abliefernachweis zu erhalten um die Auslieferung belegen zu können - leider erfolglos. Ich werde ständig vertröstet mit dem Hinweis das man mehr Zeit benötigt. Mails/Online-Suchanfragen werden nicht beantwortet und am Kundenservice blockt man ab, das geht jetzt seit dem 20.05. so. Was kann ich hier jetzt noch tun - Hermes muß doch die Auslieferung belegen können. ? | Michael Berninger | 18.06.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Die Empfängerunterschriften werden bei Hermes (und anderen Paketdiensten) digital gespeichert, so dass es beim Hermes-Kundenservice keine 5 Minuten dauert, Ihnen den Beleg per E-Mail zuzusenden.

Wenn Hermes Sie nun wochenlang vertröstet, dann ist das ein starkes Indiz dafür, dass es keinen Ablieferbeleg gibt oder dass auf dem Beleg keine Unterschrift erkennbar ist.

Im Paketda-Forum gibt es gerade einen ganz ähnlichen Fall. Bitte schauen Sie hier: https://www.paketda.de/fragen-antworten.php?suche=ebay%20einen%20Artikel%20von%20privat

Die dort genannten Tipps kann man fast 1:1 auf Ihren Fall übertragen. Wenn es sich um ein Verkaufsgeschäft zwischen 2 Privatpersonen handelt, so trägt gemäß Paragraf 447 BGB der Empfänger das Transportrisiko. Er kann den Kaufpreis nicht von Ihnen zurückfordern.

Hermes beteiligt sich am Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur. Siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Für ein Schlichtungsverfahren ist es allerdings noch zu früh, weil Sie den Ablieferbeleg noch nicht erhalten haben. Erst wenn Sie den Beleg haben, könnten Sie (bzw. der Empfänger) Schadenersatz von Hermes wegen Falschzustellung fordern. Und wenn Hermes keinen Schadenersatz bezahlt, dann könnten Sie das Schlichtungsverfahren beantragen.

Unsere Empfehlung ist: Rufen Sie ein letztes Mal bei Hermes an und verlangen die Zusendung des Ablieferbelegs innerhalb von 2 Stunden per E-Mail. Wenn Hermes das nicht tut, könnte der Empfänger vieleicht Anzeige bei der Polizei erstatten, damit die Polizei den Ablieferbeleg bei Hermes anfordert. Das ist vielleicht wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, aber wenn Hermes den Beleg freiwillig nicht herausrückt, dann muss man dazu greifen.

Oder der Empfänger verzichtet auf den Ablieferbeleg und verfährt nach der Methode: Ohne Ablieferbeleg kein Beweis der Zustellung, und ohne Zustellbeweis ist Hermes schadenersatzpflichtig für das verlorene Paket. Der Empfänger könnte als ein Schreiben an Hermes schicken mit Forderung zur Zahlung von Schadenersatz binnen 2 Wochen. Und wenn Hermes nicht zahlt, kann der Empfänger einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Hermes erwirken. Legt Hermes dagegen Widerspruch ein, und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müsste Hermes spätestens dann den Ablieferbeleg vorlegen.

Weitere allgemeine Reklamationstipps unter Richtig reklamieren bei Paketdiensten

Hermes | 82097003006782

Hallo .ich habe am 14.4.18 meine 2 Koffer für die Kur weggeschickt , Ankunft der Koffer sollte am 17.4.18 in der Kurklinik sein angekommen sind sie nicht. Hermes bietet mir als Schadenersatz 10 € an .musste meine Kur abbrechen weil ich keine Sachen für 10€bekomme.
Hermes hat mir am Telefon gesagt ich müsste damit rechnen das meine Koffer nicht ankommen. Was kann ich jetzt machen. Danke im voraus für die Mühe. LG Karin | Anonym | 20.04.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Mittlerweile ist ja 1 Woche vergangen, ohne dass es in der Sendungsverfolgung einen neuen Status gibt. Das ist Grund zur Sorge. Vielleicht sind die Koffer wirklich verloren gegangen. Wobei das ungewöhnlich wäre, weil Koffer ja recht groß, schwer und somit auffällig sind.

Denkbar wäre vielleicht, dass die Kofferbanderole abgerisssen ist und die Koffer nun herrenlos im Hermes-Verteilzentrum herumstehen. Sie haben nur 1 Paketnummer angegeben, aber es gibt für den 2. Koffer sicherlich noch eine andere Paketnummer, oder? Dass von gleich 2 Koffern die Adressbanderole abreißt, wäre auch ein merkwürdiger Zufall.

Gegen die Vermutung, dass die Koffer herrenlos im Verteilzentrum herumstehen spricht auch die Tatsache, dass die Koffer niemals im Verteilzentrum gescannt wurden. Es gibt nur den Abhol-Scan des Hermes-Boten und danach ist nichts weiter passiert.

Problem: Eine offizielle Verlustmeldung mit Schadenersatz-Forderung können Sie erst 20 Tage nach dem Abschicken der Koffer bei Hermes einreichen. Also am 4. Mai. Formular hier: https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Hermes kann sich dann nicht mit 10 Euro herausreden sondern muss das Porto zurückzahlen, den Gebrauchtwert der Koffer ersetzen sowie den Gebrauchtwert des Kofferinhalts.

Problem hierbei: Sie haben für die Koffer und für die enthaltenen Kleidungsstücke vermutlich nicht mehr alle Belege. Dadurch kann es zu Streitigkeiten mit Hermes über die Höhe des Schadenersatzes kommen.

Falls Sie das Gefühl haben, eines Tages in einer Auseinandersetzung mit Hermes festzustecken, wenden Sie sich z.B. an eine Verbraucherzentrale: Standorte von Verbraucherzentralen

Oder an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Hermes muss Ihnen nicht die Kosten für die abgebrochene Kur ersetzen. Die abgebrochene Kur wurde zwar durch die verlorenen Koffer verursacht, aber Paketdienste schließen die Haftung für solche Folgeschäden aus. Es wird nur der unmittelbare Schaden ersetzt (also die verlorenen Koffer).

Hermes

Dieses Paket ist seit dem 22.03.18 in München Nord. Alle Bemühungen haben bisher wenig gebracht.
Was soll ich als Absender noch tun? Es handelt sich um Hermes! | B.E.N | 07.04.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn das Paket seit dem 22.03. keinen neuen Status mehr erhalten hat, dann ist es möglicherweise bei Hermes verloren gegangen. Diese Vermutung wird dadurch verstärkt, dass Ihnen der Hermes-Kundenservice bisher nicht weiterhelfen konnte. Die wissen wohl selber nicht, wo das Paket abgeblieben ist.

Falls Sie Privatkunde sind und der Absender ist eine Firma bzw. ein Onlineshop, so haftet der Absender für das Verschulden von Hermes. Deshalb unser Tipp: Wenden Sie sich direkt an den Kundenservice des Verkäufers. Bitten Sie dort um eine Ersatzlieferung oder ggf. Geld zurück. Sollte sich der Verkäufer querstellen, üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus.

Falls der Absender bzw. Verkäufer eine Privatperson ist, können Sie momentan nichts tun. Der Absender kann erst 20 Tage nach dem Abschicken des Pakets eine Verlustmeldung bei Hermes einreichen und Schadenersatz fordern. Nachdem Hermes Schadenersatz ausgezahlt hat, muss der Verkäufer Ihnen den Kaufpreis zurückerstatten.

Die Hermes-Verlustmeldung als PDF-Formular und weitere Infos rund um verlorene Pakete finden Sie hier: https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Hermes | 07625185103303

Ich habe bei Hermes mich schon mehrfach über den Verbleib meines Paketes beschwert!
Eine Schadensmeldung(Vorgangsnummer 1004038166) geschrieben, versucht die Hotline zu erreichen, alles ohne Erfolg! Hermes antwortet nicht mal!
Da ich der Empfänger bin, jedoch die Ware bezahlt habe, möchte ich das Paket, bzw. das Geld gerne erstattet bekommen!
Wie kann ich weiter vorgehen?
Der Versender tut nichts, laut Ihm ist das nicht sein Problem, da er das Paket abgeschickt (Sendungsnummer) hat! | Anonym | 12.03.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: In letzter Zeit bekommen wir von Hermes-Kunden häufiger zu hören, dass Hermes entweder gar nicht antwortet oder die Bearbeitung von Schaden- / Verlustfällen ewig hinzieht.

Dass Ihr Paket verloren gegangen ist, ist wohl unbestreitbar. Seit Ende Dezember kein neuer Sendungsstatus. Machen Sie bitte einen Screenshot / Ausdruck der Hermes-Sendungsverfolgung, weil die Daten dort bald herausgelöscht werden.

Lassen Sie sich vom Absender ein Handyfoto des Einlieferungsbelegs geben. Der Absender soll den Beleg außerdem im Original aufbewahren. Er wird für die Verlustmeldung benötigt.

Haben Sie schon eine offizielle Verlustmeldung bei Hermes eingereicht? Formular hier: https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Normalerweise muss der Absender die Verlustmeldung einreichen. Ein Notnagel wäre Paragraf 421 HGB, wonach auch der Empfänger Schadenersatz vom Paketdienst fordern kann.

Der Absender kann sich nicht komplett aus der Verantwortung stehlen. Siehe: https://www.paketda.de/recht/nachforschung.php#weigerung

Wenn Sie bei Hermes weiterhin auf Granit beißen, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

DHL | KeineAngabe (dhl.de) | KeineAngabe (dhl.com)

Hallo, habe ein großes Problem. Ich bin Verkäufer einer Ware. Der Käufer wollte die Bezahlung per Paypal abschließen. Dies haben wir auch getan. Mein Problem ist, ich habe die Ware über DHL versichert verschicken lassen. Empfänger hat es auch einige Tage später erhalten allerdings ohne Inhalt! (Dies behauptet er jedenfalls) Käufer und ich haben den Schutz den man über Paypal hat eingeschaltet (Käufer-/ Verkäuferschutz) und es prüfen lassen. Paypal hat dem Käufer das Geld im Nachhinein zugesprochen und möchte nun das Geld der Ware von mir wieder haben. (Paypal hat dem Käufer einige Anweisungen gegeben, die er dann befolgt hat und mich überhaupt um nichts gebeten um die Sache aufzuklären) Sollte ich nicht zahlen können innerhalb einer Woche so wird es an ein Inkasso Unternehmen übergeben. Ist das fair?! Ich habe doch die Ware 100%ig in einem Neutralen Paket verschickt. Habe soagar Zeugen die das Bestätigen können. Hilfe was soll ich bloß tun ?! Ich bin Auszubildene und habe kaum Möglichkeiten und weiß nicht weiter. | Annonym | 30.01.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Handelt es sich um ein Verkaufsgeschäft zwischen 2 Privatpersonen, also z.B. über eBay oder eBay-Kleinanzeigen? Dann trägt grundsätzlich der Käufer das Transportrisiko. Das ergibt sich aus Paragraf 447 BGB.

Im Falle eines Transportschadens muss der Käufer abwarten, bis der Paketdienst reagiert und ggf. Schadenersatz auszahlt. Der Käufer kann (unserer Meinung zufolge) nicht einfach via Paypal den Kaufpreis zurückfordern. Paypal hat quasi Richter gespielt und dem Käufer das Geld zugesprochen. Das ist sehr unfair. Ob es überhaupt zulässig ist, können und dürfen wir nicht beurteilen. Geben Sie Ihren Fall am besten auch auf dem Portal der Verbraucherzentrale ein: www.paket-ärger.de

Rechtsberatung erhalten Sie von Verbraucherzentralen vor Ort in Ihrer Nähe oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

Von dem Inkasso-Unternehmen sollten Sie sich nicht einschüchtern oder bedrängen lassen. Das Inkasso-Unternehmen schickt Ihnen bestimmt einige Briefe und berechnet saftige Gebühren. Aber fraglich ist halt, ob Paypal bzw. der Käufer mit der Kaufpreis-Forderung überhaupt im Recht sind. Gemäß Paragraf 447 BGB nicht.

Der Käufer hätte innerhalb von 7 Tagen nach Paketerhalt eine Schadenanzeige in einer Postfiliale aufgeben müssen. Dabei ist das Paket mit einem Schadenformular in einer Postfiliale abzugeben. Anschließend wird es von DHL begutachtet, um festzustellen, wie der Inhalt abhanden kam.

Fragen Sie den Käufer mal, ob er die Verpackung wenigstens aufgehoben hat und Ihnen Fotos von allen Seiten des Kartons schicken kann. So ließe sich feststellen, ob der Karton unterwegs geöffnet und evtl. mit fremdem Klebeband neu verschlossen wurde.

Pakete werden automatisch gewogen, wenn sie das erste Mal in einem Paketzentrum eintreffen. Anhand der Wiegedaten ließe sich evtl. beweisen, dass Sie das Paket nicht leer verschickt haben. Es sei denn, der Diebstahl fand statt, bevor das Paket im Start-Paketzentrum eintraf. DHL gibt unserer Erfahrung nach die Daten der Gewichtsmessung nicht heraus oder behauptet, die Daten würden nicht existieren. In diesem Fall sollten Sie erwägen, den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen, so dass die Polizei an DHL herantritt, um die Daten der Gewichtsmessung anzufordern.

Das Wichtigste für Sie ist unserer Meinung nach, rechtlich klären zu lassen, ob die Kaufpreis-Rückholung durch Paypal bzw. den Käufer rechtens ist. Also ob sich Paypal und der Käufer über Paragraf 447 BGB hinwegsetzen durften. Wahrscheinlich bekommen Sie von einer Verbraucherzentrale dazu am schnellsten eine Auskunft.

Und schauen Sie mal hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/paypal-bundesgerichtshof-schraenkt-schutz-fuer-online-kaeufe-ein-a-1179798.html

Ein BGH-Urteil vom November 2017 entspricht ziemlich genau Ihrem Fall. Ein Käufer hat sich wegen Nichterhalts eines Artikels den Kaufpreis via Paypal zurückgeholt. Der Verkäufer hat den Käufer daraufhin verklagt und bekam vor dem BGH Recht. Wenn das kein Grund ist, dem Inkassobüro gelassen entgegen zu sehen.

DPD | 09446074644586

Hallo
Ich hab am 5.12.2017 ein Paket über DPD verschickt. Leider konnte das Paket von der Käuferin nicht entgegen genommen werden, da wurde ihr ein Zettel in Briefkasten gelegt, dass es zum nächsten Shop gebracht wird. Das Paket ist da nie angekommen. Ist der Fahrer noch ewig mit durch die Gegend gefahren. Nach mehreren hin und her schreiben mit DPD ist nichts bei rum gekommen. Ich hab DPD auch schon direkt angeschrieben und nichts ist passiert, nicht mal eine Rückmeldung. Es ist jetzt schon über einen Monat her. Ich verschicke versichert, damit wenn was passiert auch die Haftung/zurück Erstattung gewerleistet ist. Meine Frage jetzt, was kann ich da jetzt noch machen? Oder kann auch die Käuferin selbst ein Antrag auf Verlust stellen? Muss schon sagen, finde es echt heftig das sich da keiner drumherum kümmert. Kann ja nicht sein das so ein Paket einach abhanden kommt und nie wieder auftaucht. | Anonym | 24.01.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Wirklich unverschämt von DPD, Ihre Reklamation totzuschweigen. Dadurch taucht das Paket ja auch nicht wieder auf. DPD will sich wohl bloß drücken, Schadenersatz zu bezahlen.

Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie das DPD-Reklamationsformular unter https://www.dpd.com/de/content/download/10141/248252/version/2/file/DPD+Reklamationsformular+Deutsch.pdf

- Füllen Sie das Formular aus und tragen unter Schadenbeschreibung ein: Paket am 03.12. abgeschickt, seit 08.12. verschollen. Verlust nach Paragraf 424 HGB.

- Um den Wert des Paketinhalts nachzuweisen, brauchen Sie idealerweise eine Kaufrechnung über den Gegenstand. Oder wenn es eine eBay-Auktion war, dann einen Screenshot der eBay-Auktion sowie einen Screenshot vom Zahlungsbeleg (z.B. Paypal oder Onlinebanking)

- Fügen Sie der Reklamation außerdem eine Kopie der Einlieferquittung bei, die Sie beim Abschicken des Pakets erhielten.

Schicken Sie alle Unterlagen per Einwurf-Einschreiben an das DPD-Depot Vlotho, Salzuflener Straße 102-104, 32602 Vlotho

Sie können ggf. noch einen kleinen Brief beilegen und darin eine Frist zur Auszahlung von Schadenersatz binnen 14 Tagen setzen.

Sollte die Frist verstreichen, können Sie DPD nochmal eine Mahnung schicken mit einer weiteren Fristsetzung von 10 Tagen. Wenn dann immer noch nichts passiert, nehmen Sie sich einen Anwalt.

Und machen Sie zur Beweissicherung bitte einen Sreenshot von der DPD-Sendungsverfolgung, weil die Daten dort bald herausgelöscht werden.

DHL | JJD1405104598461 (dhl.de) | JJD1405104598461 (dhl.com)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.11.2017 hat der Absender ein PS4 Spiel im Wert von 75 Euro an mich gesendet.

Es kam nicht an und ein Nachforschungsauftrag wurde gestellt.

Die DHL hat mir, dem Empfänger, die 75 Euro plus DHL Marke als Entschädigung/Ersatz überwiesen.

Am 15.12.2017 kam nun das Paket doch noch an.

Die DHL möchte das Geld nun zurück.

Schwierige Sache. Ich habe mir inzwischen für 75 Euro das Spiel anderweitig gekauft.

Wie ist hier die Rechtslage? Den Fall findet man komischerweise kein 2. Mal im Netz.

Ich bedanke mich im Voraus
Grüße
Marco M. | Marco M | 28.12.2017

• Anonym antwortet: Danke für die Antwort. Ich habe zwar einen Rechtsschutz, aber genau wie Sie sagen, mache ich es.

Das Spiel ist immer noch 50 Euro wert und dann habe ich einen "Schaden" von 30 Euro....aber ein Problem weniger auf dem Tisch.

Mir hat es dennoch sehr geholfen. Wahnsinn, wie schnell sie hier antworten. Da sollten sich andere Unternehmen mal ein Beispiel nehmen.

Vielen Dank und einen guten Rutsch wünsche ich dem Team von PAKETDA.

Beste Grüße
Marco M.


• Paketda-Redaktion antwortet: Die Abstellgenehmigung spielt in diesem Fall keine Rolle. Ob DHL vor der Lieferung hätte nachfragen müssen, ob Sie das Paket überhaupt noch haben wollen, ist der Knackpunkt. Das könnten Sie kostenpflichtig klären lassen unter www.frag-einen-anwalt.de

Aber bei einem Warenwert von 75 Euro lohnt es sich kaum, hohen rechtlichen Aufwand zu betreiben. Bei 1000 Euro Schadensumme wäre das etwas anderes. Vielleicht lässt sich das doppelte PS4-Spiel bei eBay ja weiterverkaufen, so dass Sie keinen großen Verlust machen. Aus praktischer Sicht wäre das die einfachste Lösung.

• Marco M antwortet: Glauben Sie, dass es einen Unterschied macht, dass ich zu Beginn (am 8.11) eine Abstellgenehmigung erteilt habe?

Abgesehen vom rechtlichen Rat, denken Sie, dass die DHL das Paket aufgrund der Ersatzzahlung das Paket nicht einfach hätte zustellen dürfen?

Lieben Dank für die bereits sehr ausführliche Auskunft. Leider bin ich nun verunsichert, ob ich nun zahlen soll oder die Ware zur Verfügung stellen soll.

Mit freundlichen Grüßen
Marco M

• Paketda-Redaktion antwortet: Wir können (und dürfen) keine verbindliche rechtliche Auskunft dazu geben. Aber uns schildern DHL-Kunden immer mal wieder, dass verschollene Pakete doch noch auftauchen und DHL dann den Schadenersatz zurückfordert.

Grundsätzlich garantierten DHL und andere Paketdienste für Standardpakete keine bestimmte Lieferzeit. DHL könnte sich beispielsweise 2 Monate Zeit für eine Lieferung lassen und wäre nach eigener Auffassung nicht schadenersatzpflichtig, weil sie ja keine bestimmte Lieferzeit versprochen haben.

Demgegenüber könnte man als Kunde Paragraf 424 HGB einwenden, wonach innerdeutsche Sendungen als verloren gelten, wenn sie 20 Tage nach dem Abschicken nicht angekommen sind. https://dejure.org/gesetze/HGB/424.html

Besonders interessant sind die Absätze 2 und 3 des genannten Paragrafen. Dort ist beschrieben, was passiert, wenn ein verloren geglaubtes Paket wieder auftaucht. Absatz 3 sagt, dass der Kunde die Ablieferung des wiedergefundenen Pakets verlangen kann. Und der Paketdienst kann daraufhin den Schadenersatz zurückverlangen.

In Paragraf 4 steht wiederum sinngemäß, dass der Paketdienst die wiedergefundene Ware behalten darf, sofern der Kunde auf die Benachrichtigung über das Wiederfinden verzichtet bzw. auf die Lieferung der wiedergefundenen Ware verzichtet.

Problem: DHL hat Ihnen die Ware einfach geliefert und nicht zuvor nachgefragt, ob Sie lieber den Schadenersatz behalten wollen oder die wiedergefundene Ware bekommen möchten.

An dieser Stelle können wir den Gesetzestext nicht weiter erklären. Konkrete Rechtsberatung im Einzelfall erhalten Sie z.B. bei einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

Hermes | 97291151001060

Die Reisetasche meiner Mutter ist verloren gegangen. Seit acht Wochen laufe ich Hermes hinterher und versuche etwas über den Verbleib herauszufinden. In der Verlustmeldung soll ich alle Gegenstände per Quittung nachweisen. Das geht doch an der Realität vorbei, kein Mensch hebt doch die Kaufbelege für Kleidungsstücke auf. Gibt es verbraucherfreundliche Urteile? MfG Jutta B. | Jutta Bettels | 08.12.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Über die Rechtssprechung haben wir leider keinen Überblick. Klar ist, dass Hermes nicht den Neupreis von Kleidung erstatten muss, sofern es sich um gebrauchte Kleidung handelte. Wenn Sie die Kleidung über eBay verkauft haben, dient als Wertnachweis der Zahlungsbeleg z.B. von Paypal oder der Banküberweisung.

Wenn es kein eBay-Verkauf war, versuchen Sie trotzdem, die von Ihnen verschickten Kleidungsstücke bei eBay zu finden. Machen Sie Screenshots / Ausdrucke dieser Auktionen. Die dort erzielten Preise kann man gut als Vergleichspreise heranziehen, weil sie ja die aktuellen Marktpreise widerspiegeln.

Ansonsten empfehlen wir Ihnen eine (rechtliche) Beratung durch eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder telefonisch: Standorte von Verbraucherzentralen

Hermes beteiligt sich auch am Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur. Dorthin können Sie sich wenden, wenn Sie mit Hermes partout keine Einigung erzielen. Siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

DHL | JJD1431009355694 (dhl.de) | JJD1431009355694 (dhl.com)

Hier hört sich seitens Paketda-Redaktion alles ganz plausiebel an. Nur...., wie kann ein Paket verschwinden, geschweige denn gestohlen werden??? ich warte seit dem, 6.10. 2017 auf ein Paket.
Laut Sendungsstatus war es am 6.10. 2017 mit voraussichtlichem Auslieferungsvermerk sogar versehen. Nur...., es kam nicht! Private Suche in 2 Packstationen hat leider nichts ergeben! Und was noch schlimmer ist! Warum ist auf einmal der Voraussichtliche Liefertermin gelöscht? Da stimmt doch seitens dhl etwas nicht!!! Auskunft bekommt man auch nicht! Der Kundenservice besteht ja leider auch nur aus ganz einfachen Telefonisten, die sich ihre Antworten aus den Fingern saugen und obendrein lügen und keine Ahnung haben!!
Und wer darf es ausbaden???
Wir Kunden!!! Eine Frechheit ist das!!
Ich habe mir schon überlegt an die Presse zu gehen; weil DAS kann es nicht sein!!! | Anonym | 01.11.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Der voraussichtliche Liefertermin, der in der Sendungsverfolgung angezeigt wird, wird von DHL (und anderen Paketdiensten) automatisch berechnet. Die Liefertermin basiert auf Durchschnittswerten anderer Pakete, die auf der gleichen Transportstrecke unterwegs sind. Der voraussichtliche Liefertermin ist eine reine Computerprognose und berücksichtigt nicht den tatsächlichen Transportweg Ihres Pakets.

Wenn der vorasusichtliche Liefertermin verstrichen ist, löscht ihn DHL automatisch aus dem System. Hermes lässt ihn stehen, und das führt zu noch mehr Verwirrung und Verärgerung.

Wir stimmen Ihnen zu, dass der DHL-Kundenservice nicht wirklich handlungsfähig ist sondern nur Standardantworten vorliest und ggf. Lieferversprechen macht, die nicht eingehalten werden.

Bei DHL gelten Pakete als verloren, wenn sie 20 Tage nach dem Abschicken nicht zugestellt wurden. Ob Ihr Paket gestohlen wurde oder sonstwie verloren ging, werden Sie nicht erfahren. Im Zweifelsfall kann es selbst DHL nicht intern aufklären.

Der erste Schritt, um Schadenersatz zu bekommen, ist das Stellen eines Nachforschungsauftrags. Sofern noch nicht geschehen, bitte hier ausfüllen: http://bit.ly/1Jvi0vD

Die Nachforschung kann nur der Absender und nicht der Empfänger beauftragen. Bitte geben Sie DHL 2-3 Wochen Zeit zur Bearbeitung. Sollte keine Reaktion erfolgen, gehen Sie so vor, wie hier beschrieben: Richtig reklamieren bei Paketdiensten



Oft gefragte Themen

↑ zum Seitenanfang