Sendungsverfolgung Menü

Suchergebnis für »Shpock«

  10 Fragen heute, 6 gestern, 151 in diesem Monat.

  Zeige Fragen anderer Nutzer zu:

  Automatische Analyse:

Ich möchte eine Frage stellen

DHL | 84012227 (dhl.de) | 84012227 (dhl.com)

Ich habe über Shpock ein Päckchen verkauft mit einem Warenwert von 45€ und das Paket ohne Sendungsverfolgungsnummer verschickt, Nun schreibt die Käuferin sie habe das Paket nicht erhalten. Sie hat lediglich die 45€ bezahlt und ich den Versand aus eigener Tasche bezahlt. Ich gehe davon aus dass die Aussage der Empfängerin wahrheitsgetreu ist. Wo aber ist mein Paket? Ich habe einen Beleg, dass ich das Päckchen versendet habe, jedoch nur eine Päckchennummer! PayPal hat ihr das Geld zugesprochen und ich warte seit 12 Tagen auf Nachricht zu dem Nachforschungsantrag. Wenn ich in 10 Tagen PayPal keinen Beweiss schicken kann dann bleib ich auf allen Kosten inkl Warenverlust sitzen! | Anonym | 29.10.2019

• hauptaccount42 antwortet: Bitte den Rechtskommentar der verlinkten Webseite nicht fehlinterpretieren!

Paypal stellt sich nicht gegen die Gesetzgebung:

Der Verkäufer hat Paypal genutzt, und somit zugestimmt dass Paypal dem Käufer das Geld rückerstatten wird wenn - im Falle einer Reklamation - kein qualifizierter Zustellnachweis vorgewiesen werden kann.
Da man bei Brief- oder Päckchenversand NIE einen qualifizierten Zustellnachweis vorweisen kann, wird Paypal dem Verkäufer den Kaufbetrag daher wieder "wegnehmen". Im ungünstigen Fall (CC) wird Paypal den Verkäufer zusätzlich noch mit einer Bearbeitungsgebühr belasten.

Davon unabhängig hat der Verkäufer natürlich die Möglichkeit den Betrag später direkt beim Käufer einzufordern, ggf. einzuklagen und hätte hier gute Chancen Recht zu bekommen.
In der Realität wird man diese Möglichkeit freilich nur bei hohen dreistelligen, eher mind. vierstelligen Beträgen nutzen.

Dass sich Paypal hier über die Gesetzgebung stellt ist daher kein Thema.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Paypal darf sich eigentlich nicht über die deutsche Gesetzgebung stellen. Bei Verkäufen von Privat an Privat trägt der Käufer das Transport- und Verlustrisiko. Wenn unversicherter Versand vereinbart war, war sich der Käufer des Risikos bewusst. Der BGH hat mal entschieden, dass Paypal keine eigene Rechtssprechung machen darf. Siehe https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-viiizr8316-paypal-kaeuferschutz-zahlung-rueckerstattung-erfuellung/

• hauptaccount42 antwortet: Bei einem Päckchen gibt es, wie auch bei einem "normalen" Brief, keinen Aufgabebeleg (mal von der Quitting des Portokaufs abgesehen), keine öffentlich Sendungsverfolung, keine Versicherung und auch keine Übernahmebestätigung wie eine Unterschrift.

Man kann daher nicht prüfen ob Sie die Sendung tatsächlich verschickt haben, ob DHL einen Fehler gemacht hat, oder ob der Empfänger fälschlicherweise den Empfang bestreitet.

Von daher sollte man, wenn von Privat an Privat verkauft wird, und als Brief oder Päckchen versendet wird, das unmißverständlich klar machen dass hier das Verlustrisiko ggf. der Empfänger trägt, bzw. sollte man anbieten gegen entsprechenden Mehrpreis einen nachverfolgbaren Versand zu wählen.

Nutzt man ein Zahlungssystem wie Paypal, ist dort ohnehin jegliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer egal.
Paypal möchte einen qualifizierten Zustellnachweis. Hat man keinen solchen Zustellnachweis, wird Paypal das Geld an den Käufer erstatten.
Sogar wenn man als versichertes DHL-Paket versendet und das Paket hat eine Lieferverzögerung oder geht verloren oder der Paketdienst macht bei der Zustellung einen Fehler oder der Zoll hat eine längere Bearbeitungsdauer, wird Paypal SIE als Verkäufer dafür verantwortlich machen und dem Käufer das Geld erstatten.
Ruft der Käufer das Geld per Chargeback zurück, müssen Sie zusätzlich zum verlorenen Geld auch noch 18 Euro Bearbeitungsgebühr an Paypal zahlen.
Bei der Anmeldung zu Paypal haben Sie zugestimmt dass Sie mit dieser Vorgangsweise und den zusätzlichen Bearbeitungsgebühren einverstanden sind.

Man kann zwar auch bei einem Päckchen eine Nachforschung beauftragen, diese wird aber nur in den seltensten Fällen einen Erfolg bringen.

Ich habe über Shpock die Flohmarkt App Schuhe in Höhe von 150€ gekauft. Hab das Geld am 05.10.19 überwiesen, auf das Paket warte ich nun schon seit fast 3 Wochen. Die Verkäuferin behauptet sie hätte die Schuhe schon versendet jedoch hat sie auch keine Beweise dafür! Bekomme ich das Geld wieder zurück erstattet falls ich zur Polizei gehe oder mich bei den Verantwortlichen von Shopck melde?

Natürlich habe ich von ihr auch keine sendenummer oder sonstiges bekommen. | Sarah | 22.10.2019

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die Verkäuferin muss den Versand mit Paketnummer nur dann beweisen, wenn der Versand als Paket vereinbart war. Vielleicht hat die Verkäufer ja ein DHL-Päckchen verschickt, dann gäbe es keine Sendungsnummer. Aber die Verkäuferin hätte dann wenigstens eine Quittung für das Päckchenporto bekommen.

• hauptaccount42 antwortet: Diese Frage ist hier eigentlich falsch aufgehoben, denn hier geht es um Probleme während des Versandlaufs.

Sie haben per "normaler" Banküberweisung bezahlt, oder?
Eine einfache Rückbüchung ist dann natürlich nicht möglich.

Shopck wird jegliche Haftung von sich weisen. Dort zu intervenieren nützt wenig.

Anzeige zu erstatten ist natürlich immer möglich. Bringt aber natürlich auch nicht automatisch das Geld zurück.
Es ist die Frage ob die Verkäuferidentität überhaupt bekannt/korrekt ist. Und auch wenn sie korrekt ist, ist bei jemanden nur dann etwas zu holen, wenn er tatsächlich Geld hat.

Reagiert die Verkäuferin noch? Fragen Sie nach Versanddetails: Quittung etc.
Wurde eine bestimmte Versandart vereinbart?

Hermes

Hallo, ich habe Anfang des Monats eine kleine Tasche (Preis:100€) als Päckchen bei Hermes für 3,99€ versendet, da ich es über die Flohmarkt App "Shpock" verkauft habe. Leider scheint das Päckchen verloren gegangen zu sein.. da sich seit dem 01.06. nichts mehr in der Sendungsverfolgung tut und es anscheinend in Braunschweig festhängt. Ich hatte mehrere male bei Hermes angerufen weil die Empfängerin (Frankfurt am Main) darauf wartet und sich beschwert hat. Sie hatte mich darum gebeten mich bei Hermes zu informieren. Die Rückmeldung von Hermes war, das sie intensiv danach suchen und sich dann bei mir melden. Ich habe meiner Empfängerin gesagt, dass sie sich noch ein wenig Gedulden soll und bis Ende des Monats könnte man dann Verlust melden. Dooferweise, ist ein Päckchen nur bis 50€ versichert. Meine Empfängerin, meinte "Nein, wir warten nur noch bis nächste Woche, dann will ich mein Geld zurück". Ich möchte mich aber nicht verarschen lassen, nicht das am Ende das Päckchen doch noch ankommt und ich ein "Minus-Geschäft" habe. Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll.. wenn das Päckchen wirklich weg ist, muss ich ihr dann die 100€ zurücküberweisen oder wie ist das? Über den Versand ob sie versichert, nicht versichert, wo usw. hatte sie nie etwas erwähnt.. | Anonym | 15.06.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Es könnte passieren, dass Hermes im Verlustfall nicht mal 50 Euro Schadenersatz auszahlt. Denn laut Hermes-AGB sind in einem Päckchen nur Inhalte bis 50 Euro erlaubt. Als normaler Mensch versteht man das so, dass man etwas für 100 Euro verschicken kann, weil es im Verlustfall dann immerhin 50 Euro Schadenersatz geben würde.

Aber Hermes kann juristisch sagen: "Unsere AGB verbieten in Päckchen den Versand von Produkten über 50 Euro. Und wenn dagegen verstoßen wird, zahlen wir gar nichts." Auch andere Paketdienste argumentieren häufig so, um keinen Schadenersatz zu bezahlen.

Bei einem Verkaufsgeschäft zwischen zwei Privatleuten gilt Paragraf 447 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Demnach trägt der Käufer das Transportrisiko, sobald der Verkäufer das Paket an den Paketdienst (Frachtführer) übergeben hat. Es sei denn, der Käufer hat eine besondere Versandanweisung erteilt, also zum Beispiel versicherten Versand gewünscht.

Weil in Ihrem Fall die Käuferin keinen versicherten Versand gewünscht hat (bzw. weil gar nicht über die Versandart gesprochen wurde), kann sie sich jetzt auch nicht beklagen, dass es keinen Versicherungsschutz gibt. Unserer Meinung nach hat sie keinen Anspruch auf Rückzahlung der 100 Euro.

Wir bei Paketda können und dürfen jedoch keine verbindliche Rechtsberatung leisten. Diese erhalten Sie z.B. bei einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen. Beispiele: https://www.frag-einen-anwalt.de/sitesearch.asp?q=447+ebay

DHL

Habe am 15.09.17 ein neuen Nike Pullover abgeschickt aber unversichert da der Käufer der über Shpock meine Ware gekauft hat,nicht erwähnt hat das er es versichert haben möchte.Das Päckchen kam bis jetzt noch nicht bei den Käufer immer noch nicht an .Habe dhl Email geschickt das sie nachforschen sollen.Wer haftet jetzt dafür muss ich den Käufer das Geld zurückzahlen oder dhl? | Maja | 26.09.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Nachtrag: Falls der Pullover nicht per Brief verschickt wurde sondern als Päckchen, dann bitte diesen Nachforschungsauftrag ausfüllen: https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/wo-ist-meine-sendung/national/paket-paeckchen-national1.html

• Paketda-Redaktion antwortet: Bei einem Kaufgeschäft zwischen 2 Privatpersonen trägt der Empfänger das Transportrisiko.

Hätte der Käufer auf versichertem Versand bestanden, müssten Sie ihm den Kaufpreis erstatten. Aber weil dazu keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt diese Regelung aus Paragraf 447 BGB: "Versendet der Verkäufer ... die verkaufte Sache ... so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur ... ausgeliefert [übergeben] hat." https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Das BGB gilt natürlich nur, wenn sich Verkäufer und Käufer in Deutschland befinden und nicht im Ausland.

Die Nachforschung kann man nicht per E-Mail an DHL beauftragen. Nutzen Sie stattdessen bitte dieses Formular: http://www.dhl.de/nachforschung-brief

Vielleicht wird der Pullover dadurch ja tatsächlich wiedergefunden. Falls nicht, brauchen Sie den Kaufpreis wie gesagt nicht zurückzahlen.

DHL

Habe ein Paket über Shpock bestellt. Ich habe dem Verkäufer eine Adresse von einem Hermes Paket Shop gegeben dieser hat aber die bestellung per DHL geliefert. Habe dann anschließend als Nachbar falls die bestellung dort nicht ankommt, meine eigene Adresse eingegeben. Jetzt steht bei Paket.de: Der Empfänger hat die Annahme der Sendung verweigert. Die Sendung wird an den Absender zurückgesandt. Also die bestellung wurde gar nicht zum " Nachbar gebracht. Kann ich das Paket irgendwie noch bekommen? | Anonym | 25.07.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Nein, die Rücksendung des Pakets kann leider nicht gestoppt werden :-/ ... Die Idee mit der Wunschnachbar-Funktion war eigentlich ganz clever. Allerdings greift die Funktion nur, wenn der Originalempfänger nicht angetroffen wird. In Ihrem Fall war der Empfänger (der Paketshop) ja geöffnet und hat die Annahme aktiv verweigert. In solchen Fällen gibt es keine Nachbarschaftsabgabe.

Darüber hinaus muss sich der Wunschnachbar in direkter Nachbarschaft zum Originalempfänger befinden. Also direkt gegenüber vom Paketshop oder zumindest in der gleichen Straße.

Bei Bestellungen bei Privatpersonen am besten immer vorher abklären, mit welchem Paketdienst der Absender verschicken wird.

Hallo, ich habe bei Spock Ugg boots gekauft und warte auf mein Paket. Daraufhin hab ich Versandsverfolgung gemacht und durt wird angegeben das das Paket welches am 11.01 abgeschickt wurde (aus Österreich nach Deutschland) am 17.01 an eine andere Postleitzahl zugestellt wurde. Es wird allerding oben auch geschrieben das der Zielplatz meine Postleitzahl ist..jetzt verstehe ich nicht warum es woanders abgeheben wurden ist!? Wir haben jetzt ein Nachforschungsantrag gestellt und jetzt ist meine Frage...kann ich mein Paket ersetzt bekommen (bekomme ich evntl. das Geld,wie viel ich der Shpock-Verkäuferin bezahlt hab oder wie der Wert der Ugg boots sind?) Denn die Schuhe bekomme ich für das Geld wahrscheinlich nicht wieder, und mich interessieren eigentlich nur die Ugg boots!? | Charly | 21.01.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Sie müssen zuerst abwarten, bis die Nachforschung bearbeitet wurde. Sofern das Paket tatsächlich falsch zugestellt wurde, müsste die Österreichische Post Schadenersatz an die Verkäuferin bezahlen. Und die Verkäuferin müsste dieses Geld anschließend an Sie weiterleiten. Vielleicht klärt sich die Sache ja noch auf, und das Paket wurde bei einem Nachbarn abgegeben. Normalerweise müsste der Kundenservice der Österreichischen Post herausfinden können, an welche Person das Paket zugestellt wurde. Auch die evtl. falsche PLZ müsste man aufklären können. Wenn es die Hotline nicht kann, dann ist der Nachforschungsauftrag das richtige Mittel.

DHL

Hallo, habe über Shpock etwa bestellt, sofort bezahlt, nie bekommen. Verkäufer hat keinen Beleg (verloren), sagt laut DHL Paket nicht auffindbar, was kann ich tun, bekomme ich mein Geld zurück? Es gibt keine Sendungsnr! | Anonym | 09.11.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn der Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann, können Sie ihn auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagen. Stichwort gerichtlicher Mahnbescheid. Mal danach googeln oder sich bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen oder direkt zu einem Anwalt gehen (das kostet allerdings mehr als die Verbraucherzentrale).

DHL | 129949914968 (dhl.de) | 129949914968 (dhl.com)

Ich habe am 8.04.16 ein Handy über Shpock gekauft, das dann auch am 12.04.16 versendet wurde bist jetz ist noch nichts gekommen, die Versenderin hat auch schon vor 2 Wochen ein Nachforschungs Formular ausgefüllt bis jetzt ohne Ergebnis. Das Paket ist versichert, habe ich eine Chance das Paket noch zu bekommen bzw. Schadensersatz? Kommt auch eine Antwort von DHL wenn sie das Paket nicht finden? Verkäuferin hatt mir versichert es verschickt zu haben. | Anonym | 17.05.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Sie haben diese Frage gestern schon einmal gestellt. Antwort darauf siehe hier: http://www.paketda.de/fragen-antworten.php?suche=shpock&btn=Suchen



Oft gefragte Themen

↑ zum Seitenanfang