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Hilfe bei Transportschäden & Beschädigungen von Paketen

Bei einem beschädigten Paket ist es wichtig, den Schaden unverzüglich dem Paketdienst mitzuteilen. Es gilt eine 7-Tage-Meldefrist für äußerlich nicht erkennbare Schäden. Ist ein Schaden von außen erkennbar (Versandkarton beschädigt), muss der Zusteller den Schaden dokumentieren. Alternative: der Empfänger verweigert die Annahme.

Lesen Sie bitte unseren ausführlichen Ratgeber zum Thema »Paket beschädigt«. Dort finden Sie auch Schadenformulare und Infos zur Haftung. Außerdem sollten Empfänger und Absender miteinander Kontakt aufnehmen.

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Hermes

Von privat über Vinted gekauft, aber privat überwiesen. Paket von Hermes wurde nach zwei Wochen geöffnet und leer an Absender zurückgeschickt. Wer haftet jetzt?
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Privatperson
| Müller | 06.10.2023

• Pamuhi antwortet: Unten habe ich in einem Satz ein Wort vergessen, er muß richtig lauten:

"... wenn sich Pakete gegenseitig belasten, z. B., wenn sie am Ende von Sortiermaschinen Rutschen herunterrutschen, dort am Ende liegenbleiben und dabei aufeinanderprallen."


• Pamuhi antwortet: Es ist nicht gesagt, daß es sich um Diebstahl handelt, sondern es kann auch ein Transportschaden aufgrund mangelhafter Verpackung sein. Es stimmt zwar, daß der Empfänger für den Versand haftet, also hauptsächlich für das Verschwinden eines Paketes, aber nicht für Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung und das ist bei 99,9% aller Transportschäden der Grund. Das kann man auch nicht mit Klauseln in Beschreibungen ausschließen.

Dafür haftet auch bei privaten Geschäften nicht der Empfänger, sondern der Absender. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, daß dafür auch der Empfänger haftet. Das Problem ist jedoch, das nachzuweisen und durchzusetzen.

Zum Beispiel gibt es Leute, die 10 kg Ware in einem Verkaufskarton von 2500 Blatt Papier verschicken und dazu noch den Deckel oben nur mit zwei kleinen Stücken Klebeband jeweils in der Mitte einer Seite zukleben. Diese dünnen Kartons sind nur für den Versand auf Paletten geeignet, aber nicht als einzelnes Paket.

So ein Karton kann dann bei der maschinellen Sortierung reißen, wenn sich Pakete gegenseitig belasten, z. B., wenn sie am Ende von Sortiermaschinen herunterrutschen, dort am Ende liegenbleiben und dabei aufeinanderprallen. Wenn sich so ein Karton dann öffnet oder reißt, kann die Ware herausfallen (oder auch Textilien können reißen, genau wie in Papier). Auch Stapeldruck kann eine enorme Belastung sein.

Es ist die Pflicht auch eines privaten Versenders, die Ware so zu verpacken, das sie auch große Belastungen aushält, die dabei entstehen können. Z. B. ist nicht nur gute Polsterung ohne Leerräume wichtig, sondern auch der Abstand von der Ware zum Kartonrand, er sollte möglichst groß sein, denn er ist eine Knautschzone.

Paketdienste zahlen bei Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung in der Regel keinen Schadenersatz, deswegen ist eine superstabile Verpackung so wichtig.

Solche Transportschäden passieren also nicht, weil ein Zusteller ein Paket wirft, sondern der Zusteller hat so ein Paket schon so bekommen.

Oder es gibt Leute, die eine Vase aus Porzellan nur mit zwei Lagen Küchenpapier in so einen dünnen Karton legen. Wenn die dann heil ankommt, ist das reines Glück und das Gegenteil von Verstand.

Aufschriften wie "Vorsicht Glas" haben keinen Einfluß auf die Art der Sortierung. Alle Pakete werden gleich sortiert. Es gibt auch bis heute weltweit keine einzige Sortiermaschine, die "Vorsicht Glas" lesen kann.

Firmen verpacken oft schlecht, um Kosten für Verpackung und Arbeitszeit zu sparen. Das ist für die wirtschaftlicher als alles sicher zu verpacken. Außerdem haben die die meisten Neuwaren noch zig mal auf Lager und können sie bei Bedarf erneut verschicken. Das kann man aber nicht mit der Situation als privater Versender vergleichen.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Bei einem Verkaufsgeschäft zwischen zwei Privatpersonen trägt der Empfänger das Transportrisiko. Wenn die Ware unterwegs geklaut wird, ist es also in erster Linie das Problem des Käufers. Der Verkäufer muss aber mithelfen, Schadenersatz von Hermes zu bekommen. Und wenn der Verkäufer Schadenersatz von Hermes bekommt, dann muss er das Geld an den Käufer weiterleiten. Oder der Käufer versucht, direkt von Hermes Schadenersatz zu bekommen.

Wichtig ist, innerhalb von 7 Tagen eine Schadenmeldung bei Hermes einzureichen. https://www.paketda.de/schaden/hermes.html

Lesen Sie außerdem: https://www.paketda.de/recht/paket-leer-diebstahl.html

DHL | 00340434197430672799 (dhl.de) | 00340434197430672799 (dhl.com)

Hallo. Seit dem 19.06.2023 hatte ich den Status, Sendung wird für Weitertransport vorbereitet , Zustellung 22.06. Laut Angabe der Sendungsverfolgung war die Vorbereitung zum Weiterteandport in Günzburg. Gestern änderte sich die Sendungsverfolgung zu Status offen, Zustellung 22.06.. Ich bekam meine Pakete vom Absender und selben Standorten immer pünktlich. Oft 2 Tage nach Bestellung. Bestellt hatte ich am 15.06. Laut DHL Kundenservice wäre alles in Ordnung und ich solle bis Montag warten. Ich glaube nicht, dass da alles in Ordnung ist.
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Unternehmen
| Katja | 23.06.2023

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Zu diesem Paket findet man eine interessante Aussage, wenn man die Sendungsnummer hier eingibt: https://chatbot-marie.dhl.de/

Die Sendung wurde leicht beschädigt, neu verpackt und wird jetzt zum Empfänger transportiert.

Diese Meldung verbirgt sich hinter dem Status vom 22.06. um 13:40 Uhr. Teilen Sie dem Absender die Situation mit und fragen ihn, wie Sie sich verhalten sollen. Der Absender könnte evtl. eine Ersatzlieferung losschicken. Und sollte das beschädigte Paket irgendwann noch bei Ihnen ankommen, könnten Sie ggf. die Annahme verweigern,

Hermes | 02237181010421

Ich habe einen Kauf von Geschirr über Ebay getätigt. Der Versand mittels Hermes war versichert, das Geschirr bestens gesichert mit Luftpolsterfolie und der gesamte Karton noch wattiert mit Zeitung, außerdem war der Karton an jeder Seite mit Vorsicht Glas! beschriftet. Der Karton weißt äußerlich einen leichten Schaden auf und ist höchst wahrscheinlich runter geflogen, es wurde aber vom Lieferanten nichts notiert. Hermes verweigert die Haftung mit Verweis auf das Handelsgesetzbuch § 427. Kann ich dagegen irgendetwas tun? | Anonym | 15.09.2022

• Wituko antwortet: Einmal illustriert, worüber man spricht: Was war das für Luftpolsterfolie? Etwa diese dünne Folie aus Verkaufsverpackungen, mit Bläschen Durchmesser 6 mm und 3 mm hoch? Die ist völlig untauglich, auch mehrfach übereinander liegend.
Es gibt stabile Folie mit etwa 18 mm Blasen im Durchmesser und etwa 9 mm Höhe. Die ist schon eher geeignet, wenn man jedes einzelne Stück damit vielfach(!) umwickelt und jeweils mit Paketband fixiert, so dass man diverse rundliche Stücke erhält (die alle einen Falltest von einer Tischkante herab standhalten müssen).
Das alles muss dann mit ganz erheblichem Abstand(!) von den Karton-Außenwänden mit flexiblen aber in der Position sicheren Dämmmaterialien in den Versandkarton eingelegt werden. Nur so erreicht man bei Geschirr eine sichere Verpackung. Schnell landet man dann auch bei sehr großen Versandstücken (Hermes Größe M oder oft sogar L). Darunter geht es aber einfach nicht.

• Hegipu antwortet: Aufschriften wie "Vorsicht Glas" haben keinen Einfluß auf die Art der Sortierung. Alle Pakete werden gleich sortiert und zwar hauptsächlich maschinell. Dabei können sich Pakete gegenseitig belasten, wenn sie z. B. Rutschen herunterrutschen, dort am Ende liegenbleiben und so aufeinanderprallen.

Auch Stapeldruck ist eine Belastung, die Pakete aushalten müssen.

"... bestens gesichert mit Luftpolsterfolie und der gesamte Karton noch wattiert mit Zeitung."

Wieviel Luftpolsterfolie? Manche Leute nehmen zwei Lagen davon und meinen, daß das "gut verpackt" wäre.

Geknülltes Zeitungspapier ist auch kein guter Schutz, weil es Stöße weiterleiten kann anstatt sie zu absorbieren, wenn es sehr fest geknüllt ist und zudem der Abstand von der Ware zum Kartonrand zu gering ist. Dieser Abstand muß nämlich möglichst groß sein, das ist wie eine Knautschzone beim Auto.

Es gibt sogar gewerbliche Händler, die es nicht schaffen, Geschirr sicher zu verpacken.

Man kann bei Paketdiensten keine Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung versichern, sondern nur Verluste.

Generell wird Schadenersatz nur an den Absender gezahlt, weil dieser der Auftraggeber des Paketes ist. Als Empfänger hat man kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst. Aber der Absender wird auch keinen Schadenersatz erhalten.

Für Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung haftet auch ein privater Absender. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, daß dafür der Empfänger haftet. Man kann diese Haftung als Absender auch nicht durch Klauseln in der Beschreibung bei Ebay ausschließen. Der Empfänger trägt bei privaten Geschäften das Risiko eines Verlustes oder einer unzuverlässigen Zustellung, z. B. wenn das Paket vor die Tür gestellt wird und dann verschwindet.

Bitte wende Dich an den Absender. Er soll Dir das Geld zurückzahlen. Falls er sich weigert, solltest Du einen Fall bei Ebay eröffnen.

• Wituko antwortet: "Vorsicht, Glas!" übersetzt bedeutet: "Vorsicht, ich habe nicht sachgemäß verpackt und gebe das hiermit auch gleich zu."
Hermes transportiert nämlich nur im Rahmen seiner AGBs und führt keine Spezialtransporte für zerbrechliche Güter durch.
Beliebter Fehler bei mehreren Stücken Sendungsinhalt (z. B. Stapel Porzellanteller) ist, dass man die Stücke nicht ausreichend voneinander trennt. Also den Stapel nur äußerlich dick umhüllt, aber nicht die Stücke einzeln. In diesen Fällen zerstören sie sich nämlich leicht gegenseitig.
Könnte das hier der Fall gewesen sein?

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Wahrscheinlich bleiben Sie auf dem Schaden sitzen, weil Pakete bzw. der Inhalt einen Sturz aushalten müssen. Es sei denn, der Sturz erfolgt aus ungewöhnlich großer Höhe. Aber wie will man das beweisen? Hermes könnte sagen, das Paket ist aus 80cm Höhe gefallen und die Polsterung hätte so gut sein müssen, dass dem Inhalt nicht passiert.

Sie könnten entgegen, dass bei 80cm Höhe nichts passiert wäre und das Paket aus größerer Höhe gestürzt ist. Aber es steht Aussage gegen Aussage. Ein Verpackungsgutachter könnte vielleicht eine neutrale Aussage tätigen, aber ich vermute, dass ein Gutachten mehrere hundert Euro kostet.

Die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur kommt auch nicht in Betracht, weil die bei Schadenfällen nicht klären, ob das Paket ausreichend verpackt war.

• Automatische Erstanalyse (Roboter): Hermes – Falls sich Ihre Frage um ein beschädigtes Paket dreht, lesen Sie bitte unseren Ratgeber zum Thema Transportschaden.

DHL | 357415038124 (dhl.de) | 357415038124 (dhl.com)

Hallo, im Sendestatus steht folgendes: Der Inhalt der Sendung wurde beschädigt. Der DHL Kundenservice wird den Absender kontaktieren. Leider bekommt der Absender keine weiteren Informationen wie sehr das Paket beschädigt wurde und wie jetzt weiter verfahren wird. Besteht Hoffnung das dass Paket nicht völlig zerstört ist? Inhalt der Sendung sind Sneaker. Kann DHL es auch mir als Empfänger zustellen? | Micha | 25.11.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die Schlussfolgerung ist richtig, dass der DHL-Kundenservice auch nur die Daten der Sendungsverfolgung sieht und daraus etwas ableiten muss. Das macht jeder Mitarbeiter etwas anders, so dass unterschiedliche Aussagen zustandekommen.

Es ist nicht möglich, direkt eine Auskunft vom Paketzentrum vor Ort zu bekommen. Die wüssten genau, in welchem Zustand das Paket ist. Aber man kommt an die Leute vor Ort nicht heran.

Von einer Nachverpackung bis zur Vernichtung ist alles möglich. Es kommt auf die Schwere der Beschädigung an. Bei einer leichten Beschädigung würde "Nachverpackung" im Tracking erscheinen. Weil bei Ihrem Paket "Inhalt wurde beschädigt" erscheint, würde ich von einer schweren Beschädigung ausgehen.

Wenn sich DHL bis 30.11. nicht gemeldet hat, ist ein Nachforschungsauftrag empfehlenswert: www.dhl.de/nachforschung


• Micha antwortet: Der Absender hat sich bereits an DHL gewandt, man bekommt dort immer verschiedene Aussagen. So ein furchtbarer Kundenservice kam mir noch nie unter. Einmal heißt es das Paket kommt heut zu mir weil es neu verpackt wurde, dann wieder der Absender muss einen Nachforschungsauftrag stellen. Es ist so utopisch was da für Leute sitzen und einem erzählen. Mir wurde eben gesagt das Paket wird vernichtet und ich erhalte einen Brief (als Empfänger). Langsam glaube ich das dort Märchenstunde ist und die Leute nur das gleiche wie die Kunden in der Sendeverfolgung sehen.

• Dafeko antwortet: "Kann DHL es auch mir als Empfänger zustellen?"

Beschädigte Ware wird deswegen an den Absender zurückgeschickt, weil dieser der Auftraggeber der Sendung ist. Der Empfänger ist nicht der Auftraggeber. Daher mußt Du Dich wegen Schadenersatz an den Absender wenden.

• Dafeko antwortet: Was willst Du denn mit beschädigten Schuhen? Für Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung haftet auch ein privater Absender. Klauseln bei Ebay z. B., die das ausschließen, sind unwirksam.

Übrigens passieren Transportschäden nicht etwa wegen des "rüden Umgangs" mit Paketen, sondern weil Pakete maschinell sortiert werden und dabei aufeinanderprallen können. Das ist weltweit das Gleiche und das ist nicht nur bei DHL so.

• Automatische Erstanalyse (Roboter): DHL – Falls sich Ihre Frage um ein beschädigtes Paket dreht, lesen Sie bitte unseren Ratgeber zum Thema Transportschaden.

Für Ihr Paket hat DHL vor 1 Tagen eine Beschädigung festgestellt. Wenn ein Paket nur leicht beschädigt ist, kann es von DHL durch eine sog. Nachverpackung meistens wieder transportfähig gemacht werden. Eine Nachverpackung dauert erfahrungsgemäß zwischen 1 und 3 Tagen. Bitte warten Sie diese Frist ab.

Ein wichtiger Hinweis für den Empfänger: Nehmen Sie keine Pakete an, die äußerlich beschädigt sind. Denn durch Ihre Unterschrift beim Paketerhalt bestätigen Sie i.d.R., dass Sie das Paket unversehrt angenommen haben. Deshalb empfehlen wir, die Annahme beschädigter Pakete zu verweigern. Lesen Sie ergänzend bitte unseren Ratgeber zu beschädigten und festhängenden Paketen.

DHL | HabeichzuHause (dhl.de) | HabeichzuHause (dhl.com)

Hallo, ich habe 2 Pakete zurück geschickt, da die Scheinwerfer nicht passten. Allerdings wurde einer beim Transport der Rücksendung beschädigt. Der Verkäufer hat mir Bilder vom kaputten Scheinwerfer geschickt und mir selbstverständlich mein Geld nicht, oder nur teilweiße zurück erstattet.
Wie gehe ich vor? Die Post sagte, das Paket muss zur Vorlage zur Post? Ich kann dem Verkäufer doch nicht zumuten, zur Post zu gehen, sich eine halbe Stunde anzustellen und das Paket begutachten zu lassen? | Peter | 30.07.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ist es ein Geschäft zwischen zwei Privatpersonen? Oder handelt der Verkäufer gewerblich?

Grundsätzlich ist es richtig, dass eine Schadenmeldung bei der Post eingereicht werden muss. Schadenformular hier: https://www.paketda.de/schaden/dhl.html

Das kann der Verkäufer zu Hause ausfüllen, ausdrucken und dann zusammen mit dem Paket (plus Inhalt) zur Post bringen. Ohne die Schadenmeldung gibt es keine Aussicht auf Schadenersatz (muss innerhalb von 7 Tagen eingereicht werden).

Und selbst mit Schadenmeldung kann es passieren, dass DHL feststellt, dass der Schaden auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen ist. Dann haftet DHL nämlich nicht.

DPD

Wie ist das eigentlich bei der Haftung von Reparaturen? Angenommen das Beispiel von DPD trifft hier zu, dass ein Handy versendet wird welches defekt ist und somit einen gegenwärtigen Wert von so ziemlich von 0 Euro hat. Oder gilt hier dann die Regelung, wie wenn das Gerät in Ordnung wäre und man erhält den durchschnittlichen Preis so wie man ihn bei Verkauf erhalten würde. | Paketda-Redaktion ^mo | 12.07.2021

• Tugoje antwortet: Nicht klagefreudigen Privatpersonen kann man von der Nutzung von DPD nur noch abraten. Wie DPD haften würde z. B. bei Sendungsverlust, ist unvorhersehbar. Minimal vermutlich, z. B. mit harter linearer Abschreibung über 10 Jahre Nutzungsdauer denkbar, vielleicht in Teilbereichen noch kürzer (Kleidung, Smartphones, Informationstechnik vielleicht nur 4 Jahre, je nach Willkür). Dabei sollen sich Privatkunden wie Gewerbetreibende verhalten und uralte Kassenbons vorlegen, die an sich keinerlei Aussagekraft haben.
Wenn das Schule macht, gute Nacht. Zeigt mal wieder, welche Schlitzohrigkeit in der Branche herrscht. Und wieder einmal schade, dass es keine rechtliche Handhabe dagegen außer der Einzelfallprüfung in Deutschland gibt.

• Tugoje antwortet: Die neue Regelung über die Haftungssumme hat viel Potential für Streit und ist ggü. Privatkunden ungeheuerlich. Fraglich auch, ob man sie sich zumindest als Verbraucher überhaupt gefallen lassen muss (ich habe große Zweifel daran, da irreführend und einseitig benachteiligend). So lange niemand klagt und ein Gericht die AGB auseinander nimmt, weiß man es natürlich nicht.
Nur für Weiterverkäufer von Neuwaren ändert sich nichts. Alle anderen sind der Willkür ausgesetzt.
Ich schätze hier 0 €. Es gibt viele der Willkür ausgesetzte Fälle dadurch, was ist z. B. bei einem Privatverkauf von Gebrauchtgütern? Der Zeitwert vieler Gebrauchsgegenstände ist 0 € nach zehn Jahren, z. B. Privathaftpflichtversicherungen zahlen hier regelmäßig Null. Alles was älter ist als 10 Jahre jetzt also mit 0 € Haftung unterwegs, egal ob geschenkt, verkauft oder sonstwie übereignet oder verliehen?
Oder soll es der Zeitwert neu zählend seit der Transaktion über den Gebrauchtgegenstand sein, z. B. 12 Jahre ales Fotoobjektiv gebraucht verkauft für 200€, zwei Tage später verschickt, 2 Tage Abschreibung, dann noch 199,97€ wert? Das ist lächerlich, willkürlich und m. M. n. rechtswidrig, wenn so angewandt.

DHL

Halloo,
Ich möchte wissen, was passiert, wenn das Packet zur Nachverpackung verschickt wurde? Wie lange dauert es ungefähr? Mein Packet ist gestern angekommen und hat diesen Statuts bekommen.

Ich hab heute | FK | 08.07.2021

• Pivari antwortet: Das ist unterschiedlich und hängt vom Ausmaß der Beschädigung ab und auch davon, wieviel in der Nachverpackungsstelle zu tun ist. Das kann von im günstigsten Fall ein, zwei Werktagen bis zu zwei Wochen dauern. Meistens geschieht es aber innerhalb von vier Werktagen.

Stark beschädigte Ware wird in der Regel an den Absender zurückgeschickt. Für Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung haftet kein Paketdienst der Welt. Für eine stabile Verpackung ist allein der Absender verantwortlich.

Beschädigungen liegen übrigens zu 99,9% an mangelhafter Verpackung und nicht etwa am "schlechten Umgang" mit Paketen durch Mitarbeiter, denn Beschädigungen passieren überwiegend in Sortiermaschinen, wo Pakete z. B. am Ende von Rutschen aufeinanderprallen.

Alle Pakete werden gleich sortiert und Aufkleber wie "Vorsicht Glas" haben überhaupt keinen Einfluß auf die Art der Sortierung. Das ist bei allen Paketdiensten weltweit so.

DHL

Hallo, ein Online-Händler fordert, dass ich eine Schadensmeldung bei DHL mache innerhalb von sieben Tagen nach Annahme des Paketes, damit die Nacherfüllung (Ersatzlieferung) erfolgen kann. Das Zeitfenster ist jedoch bereits knapp verstrichen, weil ich vorher keine Gelegenheit hatte in die nächste Stadt zu einer größeren Postfiliale zu fahren (im Dorf gibt es nur DHL-Filialen). Fällt damit mein Nacherfüllungs-Anspruch weg? Was ist, wenn der Online-Händler sich jetzt weigert, nachzuliefern? | Clark | 06.07.2021

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Leider kann ich hier auch keine allgemeine rechtliche Einschätzung geben. Daher müsste dieses Thema von einem professionellen Rechtexperten geklärt werden.

• Hoceni antwortet: "Fällt damit mein Nacherfüllungs-Anspruch weg?"

Meiner Meinung nach nicht. Er bekommt sowieso keinen Schadenersatz, wenn er zu blöd ist, Ware sicher zu verpacken. Denn solche Transportschäden passieren ja überwiegend in Sortiermaschinen und Paketdienste haften nicht für Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung.

"Was ist, wenn der Online-Händler sich jetzt weigert, nachzuliefern?"

Das darf er nicht. Dann kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale. Er muß Ihnen das Geld erstatten. Alternativ kann er natürlich Ersatz liefern, falls er die Ware nochmal hat.


• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Das ist eine interessante Frage, die ich leider nicht beantworten kann. Nach meiner unverbindlichen Laienmeinung darf die kurze Meldefrist für Paketschäden nicht zu Lasten eines Privatkunden gehen. Verbraucherschutz müsste höher gewichtet werden als Händlerschutz. Aber ich kann es nicht begründen. Die Meinung kann auch falsch sein. Eine korrekte Auskunft erhalten Sie evtl von einer Verbraucherzentrale oder von einem Anwalt auf frag-einen-anwalt.de oder ähnlichen Portalen.

Hermes | 09008136600010

Hallo, ich habe über ebay kleinanzeigen 4 Schöne Jumbo-Tassen für 4€ gekauft. Diese wurden von Verkäufer per Hermes für 5,49€ versendet.
Da nun Tage vergangen sind und mein Paket immer noch nicht bei mir angekommen ist und laut Sendebreicht irgendwo im VerteilerZentrum festhängt, habe ich bei Hermes angerufen.
Und das Paket scheint wärend der Lieferung beschädigt worden zu sein. Jetzt geht es automatisch zurück zum Absender wurde mir gesagt. Und der msüße sich auch um die Schadensmeldung kümmern. Meine Frage ist nur: muss hermes auch die Versandkosten zurück erstatten?
Weil andernfalls würde sich das für die 4€ nicht lohnen.
Gruß Jasmin | Jasmin | 17.01.2019

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die Frage zur Versandkosten-Erstattung bei einem beschädigten Paket ist interessant. Das hat nämlich noch niemand gefragt. Bei einem verlorenen Paket wäre die Sache klar: dann müssen die Paketdienste das Porto erstatten.

In Ihrem Fall wurde aufgrund der bevorstehenden Retoure die Transportleistung von Hermes nicht vollständig erbracht. Das Paket hat Sie als Empfängerin nicht erreicht. Man kann argumentieren, dass Hermes deshalb das Porto erstatten muss.

Bei beschädigten Paketen argumentieren Paketdienste aber oft, dass der Absender eine zu schlechte Verpackung verwendet hat. Und dann wäre der Paketdienst für die Beschädigung nicht haftbar (sondern der Absender).

Als Kunde hat man es sehr schwer, eine ausreichend stabile Verpackung zu beweisen. Es sei denn, der Absender hat einen brandneuen Karton für den Versand benutzt und dafür auch noch die Kaufquittung. Bei einem brandneuen Karton wäre es schon naheliegend, dass Hermes den Karton beschädigt hat.

Bei einem gebrauchten Karton könnte Hermes sagen, dass er zu instabil war und dass deshalb der Absender Schuld hat.

Erfahrungsgemäß lässt sich sagen, dass die Schadenabwicklung bei Paketdiensten nervenaufreibend und zeitaufwändig sein kann. Das ist Ihnen (bzw. dem Absender) nicht zu wünschen, aber die Gefahr besteht.

Allgemeine Infos finden Sie auch in unserem Schaden-Ratgeber unter https://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php

DHL

Hallo,ich habe eine Kamera verkauft und versendet jetzt behauptet der Käufer sie wäre nicht in dem Paket gewesen! Ich habe vor dem versenden Fotos von allen Seiten des Paketes gemacht,weil es in einer Meldestelle so empfohlen wurde und hatte zeugen vom verpacken bis versenden dabei! Ich habe das Paket mit einem weißen Klebeband mit Aufschrift verklebt und als es ankam waren "angeblich" nur der Karton und die Anleitung der Kamera im umkarton,Kamera und Ladekabel waren raus,das weiße Klebeband aufgeschnitten und mit einem durchsichtigen drübergeklebt, natürlich will der Käufer nun sein Geld über PayPal wieder haben, was soll ich jetzt machen lg | Anonym | 03.08.2018

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Für Sie als Verkäufer die gute Nachricht zuerst: Bei Geschäften zwischen zwei Privatpersonen trägt der Käufer das Transportrisiko gemäß Paragraf 447 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Es ist sehr gut, dass Sie Fotos gemacht haben und Zeugen vom Verpacken des Pakets haben.

Der Verkäufer kann von Ihnen erst dann Schadenersatz fordern, wenn DHL Schadenersatz ausgezahlt hat. Schadenersatz gibt es, wenn man einen Diebstahl der Kamera auf dem Transportweg nachweisen kann.

Sagen Sie dem Käufer, dass er das Paket von allen Seiten fotografieren soll und auch den restlichen Inhalt des Pakets. Anschließend muss der Käufer das Paket mitsamt Inhalt plus Schadenanzeige in einer Postfiliale abgeben. Formular hier: DHL Schadenmeldung

Die Schadenmeldung muss innerhalb von 7 Tagen nach Paketerhalt bei der Post eingereicht werden. Deshalb bitte keine Zeit verlieren. Der Käufer soll darauf achten, dass er bei Abgabe des Pakets eine Quittung erhält.

DHL begutachtet das Paket, schickt es wieder an den Käufer und teilt dann mit, ob Schadenersaz gezahlt wird.

Generell zahlen Paketdienste ungern Schadenersatz. Hoffentlich war die Kamera nicht mehr wert als 500 Euro, weil DHL-Standardpakete nur eine Haftung bis 500 Euro haben.

Wenn DHL Schadenersatz ablehnt, sollte der Käufer bei DHL dagegen Widerspruch einlegen und auf die Nachverpackung mit dem fremden Klebeband hinweisen. Vielleicht wurde das Paket in einem DHL-Paketzentrum auch gewogen und automatisch fotografiert. Diese Daten gibt DHL erfahrungsgemäß nicht heraus. Der Käufer könnte Anzeige wegen Diebstahls erstatten, damit die Polizei versucht, bei DHL nach Paketfotos und Daten aus der Gewichtsmessung zu fragen.

Anhand der Gewichtsmessung, die üblicherweise im Start-Paketzentrum stattfindet, könnte man sehr gut nachweisen, dass das Paket die Kamera enthielt. Es sei denn, der Diebstahl fand schon ganz am Anfang der Transportkette statt.

Mehr Infos auch unter https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php

DHL | 00340434168080054013 (dhl.de) | 00340434168080054013 (dhl.com)

Ich habe mal eine kurze Frage zu einem Sachverhalt.
Ich habe einen gebrauchten Kompressor von einem Händler bei Ebay gekauft, dieser wurde nach Aussage vom Verkäufer ordentlich verpackt ( stabiler Karton , Polstermaterial und doppelte Umreifung ) mit DHL versendet. Gestern hat meine Lebensgefährtin das Paket angenommen, da ich noch nicht Zuhause war. Das Paket wurde von DHL Nachverpackt, da es beschädigt worden ist. Beim öffnen des Paketes kam mir schon das Öl des Kompressors entgegen da der Öleinfüllstopfen abgebrochen ist, der massive Anschluss am Drucktank ist verbogen und der Schlauchanschluss ist abgebrochen. Dies deutet aus meiner Sicht schon nach einer massiven Kraft die hier gewirkt haben muss. Der Knackpunkt hier ist jetzt das sich in dem Paket welches DHL neuverpackt hat nur etwas Packpapier als "Polsterung" verwendet worden ist, welches bei dem Gewicht des Kompressors aus meiner Sicht nicht ausreichend gewesen ist.
Der Verkäufer sagt jetzt das er den Artikel ordnungsgemäß verpackt hat und für Transportschäden keine Haftung übernimmt. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Wer ist der richtige Ansprechpartner ?

mfg | Anonym | 25.04.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn Sie als Privatperson bei einem gewerblichen Händler gekauft haben, dann ist die Lage gut. Gewerbliche Händler tragen gegen Privatkunden nämlich immer das Transportrisiko. Das kann nicht auf den Paketdienst abgewälzt werden. Auch nicht per AGB-Ausschluss oder sonstwie.

Wenn der Händler seiner Meinung nach ordnungsgemäß verpackt hat, muss er den Schaden bei DHL geltend machen.

Dazu ist der Händler aber vermutlich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Schäden müssen nämlich innerhalb von 7 Tagen ab Paketerhalt bei DHL gemeldet werden. Sie müssen dazu das Paket mitsamt Inhalt und Polstermaterial + eine Schadenanzeige in einer Postfiliale abgeben. Schadenformular hier: DHL Schadenmeldung

Lesen Sie auch unseren Ratgeber unter https://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php#tipps

Sie können den Verkäufer auf die Rechtslage hinweisen, indem Sie ihm folgenden Link schicken: https://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer-traegt-das-transportrisiko-die-entscheidung-des-bgh-zu-versandrisiko-und-gefahruebergangsklauseln-allgemeinen-geschaeftsbedingungen/

Machen Sie Fotos vom Paket, vom Polstermaterial und vom Inhalt. Stellen Sie das dem Verkäufer zur Verfügung. Gehen Sie anschließend zur Post und reichen die Schadenmeldung ein.

Vermutlich wird DHL Schadenersatz ablehnen, weil das Polstermaterial quasi nicht (mehr) vorhanden ist. Es obliegt dann dem Verkäufer, zu beweisen, dass er ausreichend viel Polstermaterial verwendet hat.

Sie als Endkunde sollten sich zwecks Schadenersatz direkt an den Verkäufer halten und nicht an DHL. Wenn Sie rechtliche Unterstützung brauchen, ist eine Verbraucherzentrale empfehlenswert. Entweder vor Ort oder per Telefonberatung. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

• Automatische Erstanalyse (Roboter): -

DHL | 0883005240821966 (dhl.de) | 0883005240821966 (dhl.com)

Sehr geehrte Damen und Herren, dass Paket um was es sich handelt wurde mir nicht zugestellt, es wurde wieder in die Filiale gebracht. Dort hab ich es abgeholt und beim ausladen aus dem Auto fiel mir auf dass der Artikel defekt war, ohne die Sendung zu öffnen. Der Absender behauptet, dass er es ordnungsgemäs verpackt hat. Die Sendung ist weiterhin ungeöffnet.
Was passiert nun damit ? | Thilo Fritzsche | 02.04.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: 0883005240821966 scheint keine gültige Sendungsnummer zu sein. Ist aber auch egal, weil der folgende Tipp allgemein gilt:

Wenn der Verkäufer ein Onlineshop ist (gewerblicher Verkäufer), so haftet er für alle Transportschäden. Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, haftet er nur, wenn er schlecht verpackt hat.

Wir empfehlen Ihnen, das Paket zur Postfiliale zurückzubringen und zwar zusammen mit einem Schadenformular. Daraufhin wird DHL das Paket begutachten und prüfen, ob es gut genug verpackt war. Danach entscheidet sich auch, ob DHL Schadenersatz bezahlt oder nicht.

Bevor Sie das Paket zur Postfiliale bringen, machen Sie Beweisfotos von allen Seiten des Versandkartons. Das DHL-Schadenmeldeformular gibt es hier: DHL Schadenmeldung

Lesen Sie ergänzend auch unseren Ratgeber unter https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php

DPD | 012468355516089

Ich habe ein Paket bekommen, in dem nur das Füllmaterial und keine Ware mehr ist. Bei genaueren hinsehen habe ich gesehen, das es bei DPD neu verpackt wurde. auf dem Klebeband steht Nachverklebt in D 136.
Was kann ich nun tun? | Uwe Loddoch | 10.02.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Das ist ein schwieriger Fall, weil das Paket offenbar von einer Privatperson kommt (im Paketshop abgegeben). Und bei Verkäufen von Privat an Privat trägt der Empfänger das Transportrisiko. Lesen Sie bitte unseren Ratgeber unter https://www.paketda.de/recht/leeres-paket.php#leeres-paket-erhalten

Sie müssen anschließend den Schaden an DPD melden. Bitte keine Zeit verlieren. Das Reklamationsformular von DPD finden Sie hier: https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Für die Schadenabwicklung benötigen Sie den Einlieferungsbeleg. Bitten Sie den Absender, ihnen davon ein Handyfoto zu schicken. Der Absender soll den Beleg im Original aufbewahren.

Schicken Sie das Reklamationsformular plus Einlieferungsbeleg plus Fotos von der Paketverpackung (außen und innen) ans DPD-Depot in Neuhof-Dorfborn: info@depot136.dpd.de

Erbitten Sie eine Eingangsbestätigung für die Reklamation.

Anschließend müssen Sie abwarten, wie DPD reagiert. DPD könnte sagen, dass die Verpackung unzureichend gewesen sei und der Gegenstand deshalb aus dem Paket herausgefallen sei. Bei unzureichender Verpackung müssen Paketdienste nicht haften, deshalb wird dieses Argument oft herangezogen.

Wenn sich rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich ggf. an eine Verbraucherzentrale: Standorte von Verbraucherzentralen

DPD | 09446028220178

Habe über DPD ein Paket erhalten. Sah äußerlich gut aus, aber der Inhalt war lädiert. Was knn ich da machen? | Anonym | 17.01.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn ein Paket äußerlich unbeschädigt ist, also keine Spuren von Druckeinwirkung aufweist, dann deutet das in aller Regel auf eine unzureichende Innenpolsterung hin. Vermutlich konnte sich der Inhalt des Pakets während des Transports so stark bewegen, dass er Fliehkräfte aufbaute und sich dadurch quasi selbst beschädigte (ohne Einwirkung von außen). In solchen Fällen haften Paketdienste nicht.

Haftbar wäre allerdings der Absender für die unzureichende Verpackung / Polsterung. Es wird bloß schwierig, dem Absender die unzureichende Verpackung nachzuweisen. Der wird bestimmt behaupten, er habe alles perfekt gepolstert.

Wenn es sich um einen Verkauf zwischen 2 Privatpersonen handelt (z.B. eBay), dann tragen grundsätzlich Sie als Käufer das Transportrisiko. Ihre Aufgabe wäre es also, dem Verkäufer die schlechte Verpackung nachzuweisen, um Schadenersatz von ihm zu verlangen. Schwierig!

Der Absender des Pakets kann eine Schadenmeldung bei DPD einreichen. Formular hier: https://static.paketda.de/img/dpd-schadenformular.pdf

Stellen Sie dem Absender dafür Fotos von der Außenverpackung des Pakets zur Verfügung, sowie von der Innenpolsterung und von der beschädigten Ware.

DHL

Hallo, ich atte eine Sendung verschickt in der unter anderem eine massive Pafanne war. Die Sendung war ausreichend gepolstert bon allen Seiten. Die komplette Polsterung auf der oberseite ist beim transport zerstört worden und die massive pfanne wurde stark dformiert. Ich schickte das Paket wie gewünscht unverändert mit zerplatzer folie ein. Daraufhin schrieb dhl das ungenügend gepolstert gewesen sei. Die polsterung wurde ja eben durch dhl zerstört. Ich machte fotos und video mit erklärung von der poösterung des Paketes. Dhl behauptet es könne generell keine videos abspielen. Und lehnt immer wieder mit standard formularen den schadenserstaz ab. Die pdf formulare in die mein Name ingesetut wird heissen sogar im dateinamen: „wiederspruch Allgemein“ die kraft die aufgebracht werden muss eine solche Pfanne so zu deformieren ist enorm. Da hätte keine Polsterung der Welt gehalten. Als Dhl das Paket zu mir zurück schickte, haben sie es im übrigen exakt auf die gleiche weise gepolstert wie ich beim ersten Versand. Nach wiederholtem Einspruch lehnt dhl nun in einem weiteren standard schreiben endgültig ab. Und zwar ohne auch nur auf einen einwand überhaupt einzugehen. Vido und fotos können Sie angeblich wohl aus technischen gründen nicht sichten. Das ist ein Witz.Ich bin fassunglos. Wie sollte man da vorgehen. | Janssen | 31.12.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Solche Fälle sind schwierig zu lösen, wie Sie ja schon selbst gemerkt und gut beschrieben haben. Wir würden Ihnen zunächst empfehlen, nur noch schriftlich per Brief mit DHL zu kommunizieren. Dann könnten Sie ausgedruckte Fotos beilegen. Wenn Sie den Brief als Einwurf-Einschreiben verschicken, haben Sie außerdem einen Nachweis, dass DHL Ihren Widerspruch erhalten hat.

Knackpunkt ist ja die Frage, ob Sie das Paket ausreichend gepolstert hatten oder nicht. Ein guter Anhaltspunkt für diese Beurteilug ist der Zustand der äußeren Paketverpackung. Bei einer unversehrten Außenverpackung und einem zerstörten Gegenstand im Paket muss von einer unzureichenden Innenpolsterung ausgegangen werden.

Bei einer zerstörten Außenverpackung (wie in Ihrem Fall) ist hingegen von einer Druckeinwirkung von außen auszugehen. Man müsste nun beurteilen, ob diese Druckeinwirkung ungewöhnlich groß war, so dass ein Fehlverhalten seitens DHL vorliegt. Als zweiten Faktor muss man die Stärke der Kartonverpackung berücksichtigen. Eine 30kg-Pfanne kann man beispielsweise nicht in einem Karton verschicken, der so dünne Außenwände wie ein Schuhkarton hat. Schauen Sie sich mal den Querschnitt der Kartonverpackung an und zählen die Anzahl der Wellen-Lagen. Je mehr Wellen, desto stabiler der Karton. Bei einem dreiwelligen Karton könnte man DHL vermutlich den Wind aus den Segeln nehmen, denn 3-welliger Karton ist sehr stabil. Siehe auch Schaubild auf: https://xpaket.de/reifen-verpackung/

Allerdings gibt es noch viele weitere Faktoren zu berücksichtigen. Wenn in dem Karton z.B. zu viel Freiraum gab (weil nicht alle Leerräume ausgepolstert waren), dann konnte die Pfanne beim Transport durch das Hin- und Herschütteln Fliehkräfte aufbauen. Die Fliehkraft kann die Kraft des Eigengewichts der Pfanne übersteigen und dadurch sogar eine stabile Verpackung aufreißen.

Allerdings schreiben Sie, dass die massive Pfanne deformiert wurde. Die Deformation kann nur dadurch verursacht worden sein, dass die Pfanne mit irgendeinem anderen schweren Gegenstand zusammengestoßen ist. Also z.B. beim Fallenlassen oder indem ein anderes schweres Paket auf die Pfanne gestellt wurde.

Sie könnten DHL androhen, dass Sie einen Verpackungsgutachter einschalten werden, der beurteilt, ob die Verpackung ausreichend war. Wenn der Gutachter Ihnen das bescheinigt, hätten Sie beste Chancen auf Schadenersatz. Allerdings kann auch das Gegenteil herauskommen, dann bleiben Sie auf den Gutachter-Kosten sitzen.

Eine preiswertere Möglichkeit, sich eine rechtliche Einschätzung des Falls einzuholen, bieten die Verbraucherzentralen. Dort können Sie entweder eine Filiale vor Ort aufsuchen oder sich telefonisch beraten lassen. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Durchhaltevermögen.

Hermes | 09346133560341und2Paket09346133560525

Beide Pakete sind äußerlich stark beschädigt.Der Paketbote sagte, da es Privatpakete sind,muß ich die
Pakete annehmen.Er wollte mir keine Bescheinigung ausstellen,daß die Pakete beschädigt sind.
Was kann ich jetzt machen. | Stefan Müller | 13.12.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Oh je.... Sie haben die Pakete tatsächlich angenommen. Aber was soll man auch tun, wenn einem der vermeintlich erfahrene Paketzusteller die Rechtslage erklärt. Dass er eiskalt gelogen hat, war ja nicht zu erwarten.

Eigentlich wollten Sie richtig handeln: die Annahme verweigern oder wenigstens eine Bescheinigung über die Beschädigungen erhalten.

Machen Sie bitte ein Gedächtnisprotokoll von dem Vorfall, indem Sie den Dialog mit dem Zusteller auf ein Blatt Papier schreiben (soweit Sie sich erinnern). Beschreiben Sie sicherheitshalber auch das Aussehen des Zustellers. Wobei der Zusteller auch über den Zustell-Scan ermittelt werden kann.

Das Gedächtnisprotokoll kann später in einer Auseinandersetzung mit Hermes wichtig werden, falls Hermes keinen Schadenersatz bezahlen will.

Machen Sie Beweisfotos von den Paketen. Also von außen und von innen (Inhalt + Polstermaterial). Werfen Sie nichts weg. Alles ist Beweismaterial.

Schicken Sie anschließend eine Schadenmeldung an Hermes. Formular hier: https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Hängen Sie an die E-Mail die Beweisfotos ran sowie Nachweise über den Wert des Paketinhalts.

Stellen Sie sich darauf ein, dass Hermes entweder keinen oder nur geringen Schadenersatz zahlen will. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken, so reagieren die Paketdienste fast immer.

Bedingt durch die Falschaussagen des Zustellers sollte sich Hermes in Ihrem Fall aber lieber nicht zu großspurig aufführen. Hätte der Zusteller eine richtige Auskunft gegeben, hätten Sie jetzt nicht den Ärger mit der Schadenabwicklung.

Weiterführende Ratgeber: https://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php

Und: Richtig reklamieren bei Paketdiensten

• Anonym antwortet: Sie hätten die Pakete gar nicht erst annehmen sollen wenn die sowieso schon von außen beschädigt sind

Hermes

Hallo
am 12.10 kam das Paket von Hermes leer an. Ich habe eine Tasche über Ebay kleinanzeigen gekuaft, welches ich per Überweisung bezahlt habe. Bevor das Paket abgeschickt worden ist, hatte die Verkäuferin Fotos gemacht ( Paket) und mir zugesendet. Als ich das Paket erhielt, war es schon mit einem anderen Klebenband versehen und unten aufgerissen, der Inhalt war leer bis auf die 2 Geschenke der Abesenderin ( Haarspray+Ohrringe). daraufhin kontaktierte ich direkt herms und die Absenderin , habe ein Schadenformular ausgefüllt mit allen Angaben Fotos etc. Bis heute warte ich auf eine Rückersttatung von Hermes .Nach zahlreichen Telefonaten mit Hermes und versprechungen komme ich nicht weiter , mittlerweile kann ich die Absenderin ebenfalls nicht erreichen. Man sagte ( Hermes) dass man mit ihr in Kontakt ist und ich zur Polizei gehen soll.

Nun stehe ich hier und weiß nicht wie ich weiter handeln soll. Bitte um Rat es geht um 415 Euro | Anonym | 21.11.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketdienste zahlen Schadenersatz üblicherweise an den Absender eines Pakets aus, weil das Vertragsverhältnis über den Pakettransport zwischen Absender und Paketdienst besteht. Deshalb hat man es als Empfänger grundsätzlich schwer, Schadenersatz geltend zu machen.

Gut ist immerhin, dass die Absenderin das Paket fotografiert hat. Wir würden auch empfehlen, dass Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Polizei soll dann bei Hermes das Paketgewicht anfordern. Pakete werden automatisch gewogen, wenn sie erstmals in einem Paketzentrum bearbeitet werden. Anhand des Paketgewichts ließe sich feststellen, ob das Paket schon bestohlen war, als es im Hermes-Paketzentrum eintraf oder nicht. Auch das nachverklebte, andersartige Klebeband ist ein Beweisstück.

Hermes könnte argumentieren, dass sich das Paket unterwegs selbst geöffnet habe und der Inhalt deshalb rausgefallen ist. Allerdings wäre diese Argumentation unglaubwürdig, weil ja nur die große Tasche fehlt und nicht die 2 kleinen Geschenke. Es deutet also doch Einiges auf Diebstahl hin.

Versuchen Sie auch, den Kontakt mit der Verkäuferin wiederherzustellen.

Wenn Sie Hermes selbst unter Druck setzen wollen, könnten Sie ein Einwurf-Einschreiben an Hermes schicken und binnen 14 Tagen die Auszahlung von Schadenersatz fordern unter Berufung auf Paragraf 421 HGB. Demnach kann auch der Empfänger eines Pakets Ansprüche gegen einen Paketdienst geltend machen. Siehe https://dejure.org/gesetze/HGB/421.html

Konkrete Rechtsberatung erhalten Sie z.B. von einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

DPD | 01346812845425

Ich habe eine Abstellgenehmigung erteilt, finde das Paket mit einem - offensichtlichen - Transportschaden vor. Durch den Schaden ist etwas von dem Gerät abgebrochen, dieses Teil ist innerhalb der Plastikhülle an einer anderen Stelle - was in meinen Augen beweist dass das Paket nach der Beschädigung noch oftmals bewegt wurde. Auf jeden Fall kann solch eine Beschädigung nicht am Ablageort passiert sein. Nun weigert sich DPD für den Schaden aufzukommen.
Ihr Schreiben dazu: Zur o.g. Sendung wurde uns eine Abstellgenehmigung erteilt, diese anbei. Hier wurde bestätigt, dass die Sendung ohne Quittierung abgestellt werden darf. Das Risiko bei Verlust oder Beschädigung trägt nach Abstellung der Vollmachtgeber. Die Bedingungen des Abstell-Okays wurden von Ihnen akzeptiert. Eine Regulierung über die Versicherung ist in diesem Fall nicht möglich, wir bitten um Ihr Verständnis.
Verständnis habe ich keins, das Gerät hat 160 Euro gekostet, auch der Versender will sich an mir schadlos halten.
Am Abstellort kann nichts passiert sein - ist Privatgelände auf dem Land, da geht keiner rein und wirft zum Spass Pakete rum um sie dann wieder ordentlich hinzustellen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort | Anonym | 16.11.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Die hier geschilderten Beweise für den von DPD verursachten Schaden müssen Sie bitte an DPD schicken (ggf. per Einwurf-Einschreiben). Und setzen Sie am besten eine Frist von 14 Tagen zur Auszahlung von Schadenersatz.

Wir vermuten, dass DPD weiterhin nicht zahlen wird. Dann könnten Sie überlegen, irgendwoher einen Gutachter zu bekommen, der Ihre Sendung untersucht und vielleicht bestätigen kann, dass der Schaden während des Transports eingetreten ist.

Dann gäbe es aber ein weiteres Problem: DPD könnte behaupten, dass der Transportschaden aufgrund einer unzureichenden Verpackung eingetreten ist. In diesem Fall müsste DPD ebenfalls nicht haften. Paketdienste argumentieren nach unserer Erfahrung sehr, sehr häufig mit unzureichender Verpackung.

Der von Ihnen beauftragte Gutachter sollte also gleichzeitig prüfen, ob die Verpackung für den Transport ausreichend stark war. Im Falle einer Beschädigung bei DPD wegen unzureichender Verpackung wäre der Absender haftbar.

Ihr Fall muss stark aus rechtlicher Sicht beurteilt werden. Wir bei Paketda können und dürfen jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Diese erhalten Sie z.B. bei einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

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DHL | JJD1405106572301 (dhl.de) | JJD1405106572301 (dhl.com)

Hallo, mein Paket war vom 02.10. - 12.10. zu mir unterwegs... es wurde 6x falsch sortiert und immer wieder zurückgestellt... also auch 6x durch die Anlage usw. als es dann endlich ankam und ich es dann Abends in der Hand hatte, habe ich schon gesehen, dass es an der Seite einen Riss hatte und an einer Ecke stark verformt war.... der Inhalt (Kamera) ist beschädigt.

Verpackt war diese mit Zeitungspapier und Luftpolsterfolie in einem weiteren Karton und dieser nochmals mit Papier und Luftpolsterkissen... also alles doppelt verpackt. Durch den Riss an der Seite ist sogar eines der Luftpolsterkissen ohne Luft gewesen, man sieht den Riss im Kissen... Der äußere Karton ist aus recht dicker Pappe und es erfordert schon einiges an Kraft, diesen einzudrücken - also muss etwas sehr schweres drauf gefallen sein oder der Karton aus großer Höhe runtergefallen sein...

DHL sagt jetzt falsch verpackt.... Ich frage mich, wie man dann verpacken soll....
Was kann ich machen....?

Danke. | Jens | 29.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketdienste argumentieren unserer Erfahrung nach sehr häufig mit einer angeblich unzureichenden Verpackung, weil sie dann keinen Schadenersatz bezahlen müssen. Als Kunde hat man es sehr schwer, dagegen zu argumentieren.

Sie könnten einen unabhängigen Verpackungsgutachter einschalten - oder DHL dies androhen, sofern DHL keinen Schadenersatz auszahlt.

Wir empfehlen, DHL ein Einwurf-Einschreiben zu schicken und darin eine letzt Frist von ca. 14 Tagen zu setzen, um Schadenersatz auszahlen.

Wenn DHL die Frist verstreichen lässt, könnten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, um Schadenersatz einzuklagen. Wenn DHL gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, kommt es zum Gerichtsverfahren, wo festgestellt wird, ob die Verpackung ausreichend war oder nicht. Sofern Sie als Kunde im Gerichtsverfahren unterliegen, bleiben Sie auf allen Kosten sitzen. Das ist das Risiko dabei. Deshalb scheuen viele Kunden auch eine gerichtliche Auseinandersetzung und die Paketdienste kommen mit ihrer Masche ungeschoren davon.

Bei Ihrem Paket ergibt sich ja anhand des Sendungsverlaufs die lange Irrfahrt und die überdurchschnittlich vielen Bearbeitungen in den Paketzentren. Man könnte argumentieren, dass kein normaler Kunde mit einer solchen Paket-Irrfahrt zu rechnen braucht und die Kartonverpackung in Ihrem Fall für einen normalen Transportweg ausreichend gut war.

Wichtig ist, die Verpackung nicht wegzuwerfen sondern als Beweismittel aufzubewahren.

Sie könnten auch die Stärke der Kartonverpackung ausmessen. Wenn es ein mindestens zweiwelliger Außenkarton ist, dann ist dieser für Pakettransport grundsätzlich geeignet. Es kommt außerdem auf das Gewicht des transportierten Gegenstands an. Aber eine Kamera wiegt ja nicht so viel. Siehe https://www.transpak.de/produkte/kartons-boxen-und-schachteln/wissenswertes-zu-faltkartons.html

Verbindliche Rechtsberatung erhalten Sie von einem Anwalt oder Verbraucherzentralen. Lesen Sie auch Richtig reklamieren bei Paketdiensten

UPS

Hallo ich habe mir bei Ebay einen PC gekauft und über UPS liefern lassen (Privatverkäufer). Das Paket sah äußerlich völlig in Ordnung aus wurde jedoch von einem Nachbarn angenommen. Jedoch ist der PC leider nun defekt und ließ sich nicht starten. Das Gestell des Gehäuses war verbogen, die Seitenteile des Gehäuses waren nicht mehr bündig und auch bei einer Verschraubung war etwas verbogen. Man könnte abnehmen das etwas sehr schweres auf dem Paket stand oder das das Paket sehr stark geschmissen wurde. Als ich mir das Paket noch einmal angeschaut habe könnte man schon sehen das das Paket ein wenig gestaucht wurde. Ich habe es zunächst den Versender gemeldet und auch er kann sich nichts anderes als einen Transportschaden vorstellen und konnte den PC auch nicht nach einer Rücksendung reparieren. Was kann ich tuen bzw. der Verkäufer um einen Transportschaden geltend zu machen? Er hat 2 Zeugen die das Paket mit verpackt und versendet haben und der PC in einen guten Zustand war. Ich habe ebenfalls einen Zeugen der bestätigen kann, dass der PC bei mir Defekt angekommen ist. Geliefert wurde vor einer Woche. Vielen Dank für eine mögliche Rückantwort. | Anonym | 25.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Ganz schwieriger Fall..... Bei einem äußerlich unbeschädigten Paket argumentieren Paketdienste nahezu immer mit einer unzureichenden Innenpolsterung des Pakets. Und dann würde der Paketdienst nicht haften.

Als Kunde muss man das Gegenteil beweisen können, also dass Außenverpackung und Innenpolsterung ausreichend stark waren. Der Paketdienst ist grundsätzlich in einer besseren Lage, weil er sagen kann: Ihr Paket wurde beschädigt, also war die Verpackung zu schlecht, denn sonst wäre es nicht beschädigt worden.

Was soll man als Kunde dagegen schon sagen? Man kann nur vermuten, dass etwas sehr Schweres auf dem Paket gestapelt wurde. Das wäre auch nicht unüblich, weil Pakete ja in Rollcontainern transportiert werden, wie man sie aus Supermärkten kennt. Und wenn Ihr Paket ganz unten im Rollcontainer lag, dann wurden vielleicht 5 andere Pakete obendrauf gestapelt. UPS wird argumentieren, dass ein Paket so eine Belastung aushalten muss.

Bei Privatverkäufen trägt der Empfänger das Transportrisiko laut Paragraf 447 BGB. Der Absender würde nur haften, wenn er zu schlecht verpackt hätte. Da läge die Beweispflicht ebenfalls bei Ihnen als Empfänger.

Wenn inzwischen schon eine Rücksendung stattgefunden hat, ist der ursprüngliche Transportschaden bestimmt schon länger als 7 Tage her. Viele Paketdienste haben eine Schadenmeldefrist von 7 Tagen und verweigern Schadenersatz, wenn der Schaden später gemeldet wird.

Der Absender sollte trotzdem eine Schadenmeldung bei UPS einreichen und mal gucken, was der UPS-Kundenservice zu der Angelegenheit sagt. Formular siehe hier: https://forwarding.ups-scs.com/documentcenter/cargoClaimForms/UPSSCS%20Customercargoclaim_GERMANY_GERMAN_April1_2009.pdf

Kontaktdaten von UPS hier: UPS Kontaktdaten

Hermes | 007629871023197

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 14. Oktober habe ich das Paket bekommen und die Ware, obwohl die vom Verkäufer sehr gut und ordentlich verpackt wurde, war leider beschädigt.
Am gleichen Tag habe ich eine Paket-Schadensmeldung beim Hermes eingereicht, inkl. ausgefüllten Schadensmeldung-Formular und alle Bilder von der Sendung und der Ware.

Bis jetzt am 24. Oktober, habe ich leider keine Antwort bekommen.
Wie sieht es aus? Wie ist der aktuelle Stand?

MfG

| Alena D. | 24.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketda.de ist nur ein Verbraucherportal für allgemeine Fragen und nicht der Hermes-Kundenservice. Die Kontaktdaten von Hermes finden Sie hier: Hermes Kontaktdaten

Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass Paketdienste durchaus 2-3 Wochen zur Bearbeitung eines Schadenfalls brauchen. Und weitere 2-3 Wochen, bis der Schadenersatz ausgezahlt wird.

Paketdienste zahlen übrigens ungern Schadenersatz. Ein Vorgeschmack, was passieren könnte: Wenn Hermes anhand der Fotos feststellt, dass die äußere Kartonverpackung unbeschädigt ist und der Schaden nur im Inneren des Pakets aufgetreten ist, dann wird Hermes vermutlich mit einer unzureichenden Innenpolsterung des Pakets argumentieren. Hermes wäre dann nicht schadenersatzpflichtig. Als Kunde hat man es sehr schwer, das Gegenteil zu beweisen.

Haben Sie das Paket bzw. die Ware bei einer Privatperson gekauft oder bei einem Händler? Falls es ein Händler war, müsste dieser das Transportrisiko tragen und Sie brauchen sich mit Hermes gar nicht auseinandersetzen. Falls Privatkauf, greift diese Regelung leider nicht.

DHL | 963995230938 (dhl.de) | 963995230938 (dhl.com)

Da meine Sendung auf dem Transportweg beschädigt wurde habe ich eine Schadensanzeige und das Paket in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben.
Die Sendung wurde weitergeschickt und überprüft.
Nach ein paar Tage habe eine Antwort bekommen, dass die entstandenen Schaden nicht erstatten werden können, weil die Verpackung reichte nicht aus, um den Inhalt sicher zu schützen
Nach meiner Meinung ist die Verpackung doch ausreichend. Es handelt sich um eine Kindersitz und die Metalstruktur der Isofix wurde beschädigt. Es sollte ein sehr starker Schlag gewesen sein, um diese Struktur zu beschädigen.
Wenn ich die Entscheidung von DHL nicht akzeptiere, was ist der beste Weg um die Erstattung zu verlangen?

Ein Tag später habe ich die beschädigte Sendung in der gleichen Verpackung zu Hause bekommen und jetzt sind andere noch Teilen beschädigt!!!
Wenn DHL behauptet dass die Verpackung nicht ausreichte, ist das klar das bei eine neue Sendung mehr Beschädigung passieren könnten. Sollte DHL die Sendung in einer besseren Verpackung mir schicken?
Kann ich für diese Beschädigungen auch die Erstattung verlangen?

| Ed | 16.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Puh, das ist ein sehr schwieriger Fall. Grundsätzlich schieben alle Paketdienste den Grund für Beschädigungen gern auf eine unzureichende Verpackung. Denn dann haften Paketdienste nicht. Und als Kunde hat man es sehr schwer, das Gegenteil zu beweisen.

Als Faustregel kann man sagen, dass am Karton eine äußere Druckeinwirkung (Schlag, Stoß, Delle, o.ä.) erkennbar sein sollte. Damit ließe sich beweisen, dass beim Transport eine außergewöhnliche Kraft aufs Paket eingewirkt hat.

Wenn der äußere Versandkarton hingegen unbeschädigt ist, und nur die Ware im Inneren des Kartons kaputt gegangen ist, dann deutet vieles auf eine unzureichende Innenverpackung hin. Weil es ja keine sichtbare Druckeinwirkung von außen gab. Pakete sollten so gut verpackt sein, dass sie auch Stürze aus 1 Meter oder 1,5 Meter überstehen.

Sie könnten Ihre Verpackung von einem unabhängigen Gutachter bewerten lassen. Googlen Sie nach "verpackungsgutachter". Allerdings ist das vermutlich sehr teuer.

Günstiger ist es, wenn Sie für eine erste rechtliche Einschätzung z.B. eine Verbraucherzentrale befragen. Siehe: Standorte von Verbraucherzentralen ... die gibt es in vielen Städten Deutschlands oder auch per Telefonberatung.

Sie müssen sich darauf einstellen, dass DHL freiwillig keinen Schadenersatz bezahlt. Aber je nachdem, wie gut Ihre Beweise für eine ausreichende Verpackung sind, lässt DHL sich vielleicht erweichen und zahlt aus Kulanz ein paar Euro.

DPD | 01546822138324

Es wurde mir eine Türzarge mit DPD-Paketdienst geliefert. Die Verpackung war äußerlich beschädigt, so öffnete ich in Anwesenheit des DPD-Fahrers die Verpackung und stellte fest, dass auch die Zarge beschädigt ist. Statt Unterschrift schrieb ich also "ware beschädigt" Der Fahrer löschte diesen Vermerk und verlangte Unterschrift. erst nach dem Unterschreiben kann man die Ware reklamieren meinte er. Darauf fotografierte ich die Beschädigung, Quittierte den Empfang und informierte über den Vorfall die DPD sowohl telefonisch als auch über die DPD Service Seite. Im telefonischen Gespräch wurde es mir erklärt. dass der Fahrer sich richtig verhalten hat. Schriftlich erfuhr ich, dass für die Reklamation der Versender zuständig ist. Nun wurde die Reklamation des Versenders abgelehnt, weil ich den Empfang Quittierte. Die Zeitspanne zwischen Empfang und meiner schriftlichen anfrage bei DPD betrug ca. 20 Minuten und ich habe zwei Zeugen, die den Vorgang beobachtet haben und bereit sind es zu bestätigen, dass ich wahrheitsgemäß den vorgang beschrieben habe. Ich wurde kaltschnauzig betrogen von DPD. Welche Möglichkeiten gibt es um Recht zu bekommen? Ich habe weder die Ware verpackt, noch transportiert, nun habe ich den Schaden zu tragen. Das ist unerträglich. Hinzu kommt, dasss die Länge des Paketes 215 cm größer ist, als die zulässige Länge von 175 cm (nach Versandbedingeugen der DPD) Hier möchte ich eindringlich davor warnen, sich auf Aussagen der DPD-Mitarbeiter zu verlassen. Ein Teil der Fahrer kommt aus anderen Kulturkreisen und das Gebot der Zuverlässigkeit und der Verbindlichkeit im Geschäftsleben seien diesen Menschen fremd. | Eugen Grzondziel | 14.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Ein schlimmer Fall, den Sie da schildern. Alle schieben die Verantwortung weg und wollen mit dem Schaden bloß nichts zu tun haben. Dabei haben Sie sich als Empfänger vorbildlich verhalten.

Haben Sie die Türzarge bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft, also nicht bei einer Privatperson? Und sind Sie selbst Privatperson und haben die Türzarge nicht als Unternehmer gekauft? Dann sind Sie vom Verbraucherrecht geschützt. Der Verkäufer trägt das Transportrisiko und kann die Schuld nicht auf DPD abwälzen oder damit argumentieren, dass Sie die Unversehrtheit quittiert haben.

Mehr zur Rechtslage finden Sie unter http://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer-traegt-das-transportrisiko-die-entscheidung-des-bgh-zu-versandrisiko-und-gefahruebergangsklauseln-allgemeinen-geschaeftsbedingungen/

Wir empfehlen Ihnen, ein Gedankenprotokoll zu machen. Also das Geschehene aufzuschreiben, so wie Sie es bereits hier bei Paketda getan haben. Ergänzen Sie zusätzlich die Uhrzeiten, zu denen Sie DPD bzw. den Verkäufer kontaktiert haben.

Das Gedankenprotokoll kann später mal nützlich sein, um nachzuweisen, dass Sie alles getan haben, um den Schaden sofort zu melden.

Es könnte eventuell nützlich sein, den Schaden nochmal schriftlich an DPD zu melden. Das Formular finden Sie hier: https://static.paketda.de/img/dpd-schadenformular.pdf ... Wobei die Meldefrist eigentlich 7 Tage nach Paketerhalt beträgt. Mit Ihrer Meldung binnen 20 Minuten haben Sie diese ja auch eingehalten.

Wir bei Paketda können und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Diese erhalten Sie z.B. bei einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

Hermes | 02283127001893

Guten Tag,
leider kam der Inhalt eine Porzellandose beschädigt an. Haftet Hermes dafür ? Die Verpackung war meines Erachtens außen wie innen sehr stabel, das Paket war nicht beschädigt. Kann gerne Fotos davon schicken... | Irene Vogel | 13.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Vorab der Hinweis, dass Paketda.de nicht der Hermes-Kundenservice ist sondern ein allgemeines Verbraucherportal. Wir können den Fall deshalb nicht direkt für Sie lösen.

Wenn die Verpackung äußerlich unbeschädigt angekommen ist, spricht das i.d.R. für eine unzureichende Innenverpackung. Dann würde Hermes nicht haften. Wenn die äußere Verpackung eine Druckeinwirkung aufweist, könnte der Fall anders liegen. Allerdings finden Paketdienste häufig irgendwelche Gründe, um keinen Schadenersatz zu bezahlen.

Das Hermes-Schadenformular finden Sie hier: https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Bitte handeln Sie schnell, weil der Schaden binnen 7 Tagen nach Paketerhalt gemeldet werden muss. Problematisch ist, dass der Hermes-Kundenservice momentan wohl überlastet ist. Zumindest berichten uns das sehr viele Kunden.

DHL | JJD1405084863370 (dhl.de) | JJD1405084863370 (dhl.com)

Ich habe ein Wiko-Smartphone im Wert von 209.- innerhalb der Garantiezeit als Paket an den Reparaturservice geschickt, sorgfältig und neutral verpackt. Der Reparaturservice teilte mir einige Tage später mit, dass das Paket leer angekommen sei, aber der Transport sei ja versichert. Ich schickte eine Schadensanzeige an DHL und das leere Paket wurde bei der Reparatur-Firma von DHL abgeholt. DHL lehnt es nun ab, dafür zu zu haften, ohne Begründung, nur "Der teilweise Verlust wurde nicht m durch uns oder einen unserer Partner verschuldet", trotz mehrerer Widersprüche meinerseits schriftlich, per Mail sowie telefonisch. Das Paket, bzw. was davon noch übrig ist, wurde mir jedoch auch nicht mehr zugeschickt, obwohl ich dies in der Schadensanzeige angekreuzt hatte. Was habe ich jetzt noch für Möglichkeiten? Eine Anzeige bei der Polizei? Vielen Dank im Voraus | Claudia | 30.09.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketdienste wiegen üblicherweise jedes Paket, wenn es erstmals in einem Paketzentrum bearbeitet wird. Anhand des Gewichts könnte man beweisen, dass Sie Ihr Paket nicht leer verschickt haben.

Ihnen muss es gelingen, an diese Daten aus der Gewichtsmessung heranzukommen. Unserer Erfahrung nach wird DHL die Daten nicht freiwillig aushändigen. Deshalb kann eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein.

Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt und bitten darum, dass die Polizei die Daten der Gewichtsmessung bei DHL anfordert. Die Polizei soll auch nach Fotos / Videoaufzeichnungen fragen, die ggf. während der automatischen Sortierung in den Paketzentren angefertigt wurden. Vielleicht lässt sich anhand von Fotos erkennen, dass das Paket unterwegs aufgeschnitten und mit andersartigem Klebeband wieder zugeklebt wurde.

Machen Sie einen Screenshot und Ausdruck der DHL-Sendungsverfolgung, weil die Daten dort vermutlich bald rausgelöscht werden.

Holen Sie sich ggf. auch rechtliche Unterstützung durch eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe: Standorte von Verbraucherzentralen



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