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Hallo
ein DPD Fahrer hat bei uns angeblich ein Paket in der offenen Garage abgelegt. GPS Daten belegen das. Als ich nach hause kam war dort aber kein Paket es gibt auch keine Abstellgenehmigung. Ich habe das ganze beim Händler wo ich die Ware bestellt hatte reklamiert und habe nach 3 Monaten mein Geld zurück erhalten. Der Fahrer hatte zwischendurch mit Druck versucht und mit Anzeige gedroht wenn ich eine Empfangsbestätigung nicht unterschreibe. Ich habe, da ich das Paket nicht erhalten habe auch nicht diese Bestätigung unterschrieben.
Und jetzt haltet euch fest der Fahrer hat mich nun bei der Polizei wegen Betrugs angezeigt und behauptet wir hätten das Paket persönlich entgegen genommen. Eine Unterschrift gibt es natürlich nicht, da wir nicht zuhause waren.
Das ganze macht mir sehr zu schaffen, da ich noch nie Probleme mit der Polizei hatte. Ich habe das ganze jetzt meinem Anwalt mitgeteilt und der übernimmt das für mich.
Was kann da jetzt auf mich zukommen
Liebe Grüße
Michael | Michael | 14.03.2023
• Deviwa antwortet: @Michael Entspannen Sie sich, das wird sang- und klanglos direkt eingestellt. Ich würde den Spieß allerdings umdrehen und dem Zusteller die Anwaltskosten auferlegen lassen. Hier etwas zum Nachlesen:
https://www.wbs.legal/allgemein/grundlose-strafanzeige-betroffener-hat-anspruch-auf-erstattung-von-anwaltskosten-21059/
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Mich hatte auch schon mal jemand unberechtigt angezeigt. Dann bin ich zur Polizei hin, habe die Angelegenheit geschildert und nichts mehr davon gehört. Wie gesagt ermittelt die Polizei nur. Das heißt, die tragen den Sachverhalt zusammen. Dass die Polizei ermittelt, ist keine Vorverurteilung. Meiner Meinung nach wird es zu keinem Gerichtsverfahren kommen, weil die Behauptung des Zustellers nicht beweisbar ist. Akteneinsicht ist gut. Dann wird man ja sehen, wie der Zusteller es begründet.
• Michael antwortet: Also es gibt weder eine Untschrift von mir oder meiner Frau noch sonst eine Abstellgenehmigung. Meine Frau ich und die Kinder waren zu dem Zeitpunkt unteregs. Leider habe ich dafür keine Kassenbelege. Allerdings wird mich diese Falsche Anzeige einiges an Geld kosten, da bei Betrug keine rechtschutzversicherung zieht.
Ich habe mir jetzt erst einmal einen Anwalt genommen und dieser beantragt Akteneinsicht.
Ich habe die Anzeige vor 2 Wochen erhalten und schlafe seitdem keine Nacht mehr durch aus Angst vor einer Strafe die ich nicht begangen habe und nachher noch meinen Job verliere ...
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Da wird nichts auf Sie zukommen, weil der Zusteller nicht beweisen kann, das Paket persönlich zugestellt zu haben (sonst gäbe es ja die Empfängerunterschrift). Hat DPD GPS-Daten zur Paketzustellung vorgelegt? Und die GPS-Daten zeigen den Standort der Garage an? Dann ist die Angelegenheit ja noch eindeutiger. Ideal wäre auch, wenn Sie beweisen können, zum angeblichen Zustellzeitpunkt nicht zu Hause gewesen zu sein.
Dass die Polizei ermittelt, ist kein Grund zur Sorge, weil ja jede Person jede andere Person anzeigen kann. Sie könnten den Spieß evtl. sogar umdrehen und den Zusteller wegen falscher Verdächtigung anzeigen.
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