Beiträge von X-Beliebiger

    Vielleicht liegt hier auch ein Missverständnis vor. Manche Menschen denken, dass man sich über WLAN mit einer Packstation gewissermaßen verbinden muss. Ähnlich wie bei Bluetooth.

    Die Post & DHL-App verbindet sich aber nicht mit der Packstation. Sie generiert lediglich einen QR-Abholcode, den man auch mit einer ganz normalen mobilen Datenverbindung generieren kann. Oder aber man geht den von ^sp aufgezeigten Weg und generiert den QR-Code während man sich in einem WLAN befindet und lässt dann die App offen.

    Vielleicht zur Information für ähnlich gelagerte Fälle: Es war tatsächlich wegen der Größe.
    Die Sendung ist zurückgekommen mit dem Vermerk "exceeded maximum dimensions".


    Royal Mail befördert nur Sendungen unter 90 cm in der Summe (Länge, Breite, Höhe).
    Alles was darüber geht muss mit Parcelforce geschickt werden.
    Also auf ein neues (und doppelt so teures).


    Danke nochmals für alle Gedanken zum Thema.

    @Svenja N. Wer verantwortlich ist, ist doch jetzt erstmal egal. Sie wollen doch gegenüber Amazon bzw. wenn es hart auf hart kommt vor Gericht als glaubwürdig rüberkommen. Niemand weiß, ob Sie tatsächlich ein Paket eingelegt haben oder Amazon übers Ohr hauen wollen. Aber würden Sie Amazon betrügen wollen, würden Sie wohl nicht die Chuzpe besitzen auch noch Anzeige zu erstatten und damit ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. So würde ein Richter denken und so oder so ähnlich denken wahrscheinlich auch die für solche Fälle zuständigen Mitarbeiter bei Amazon.

    Als erstes Anzeige bei der Polizei erstatten. Dann an Amazon wenden und denen die Vorgangsnummer der Anzeige nennen. Gleichzeitig Widerruf des Vertrages erklären und um Rückzahlung bitten.
    Wenn das alles nichts hilft würde ich für ca. 25 Euro eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Die können auch nochmal zur Rückzahlung auffordern und ansonsten könnten Sie den Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale auch beauftragen den Schaden gerichtlich geltend zu machen.
    Verbraucherzentralen gibt es in jeder größeren Stadt. Siehe http://www.verbraucherzentrale.de

    Wenn (falls) eine förmliche Rechnung über das Gebrauchtgerät (maximal Zeitwert denkbar!) kommt kann man den Vorgang immer noch bei der Verbraucherzentrale vorstellen und sich eine rechtlich neutrale Meinung dort dazu einholen.
    Oder zu einem Rechtsanwalt gehen (teuer).


    Die "Einlieferungsbelege" der Packstation sind rechtlich wohl eine gewisse Grauzone, die man so oder so beurteilen kann. Urteile findet man per Google-Suche nicht.


    Es ist nicht per se ausgemacht, dass man einen Einlieferungsbeleg der Packstation "einfach so" vom Tisch fegen kann - so als sei es kein Beleg. Sicherlich ist es nachvollziehbar keine technisch eindeutige Quittung, da man zweifellos ohne ein Paket einzulegen solch einen Beleg generieren kann.
    Die Frage und Knackpunkt ist aber, ob man für diese Unzulänglichkeit als Postkunde (oder Überbringer) haften müsste.


    Eventuell wäre hier DHL in der Pflicht, die Dinger auf irgendeine Weise "dicht" zubekommen (durch Sensorik innerhalb der Fächer). - Oder alternativ halt gar keine Belege mehr auszugeben und in großer Schrift drauf zu schreiben "Benutzung auf eigene Gefahr - keine Haftung für irgendetwas".

    Nein, war nicht bei der Polizei. Ich habe das Paket bei DHL in die Packstation gelegt. Also ist das Paket im Besitz von DHL. Wenn aus der DHL Packstation etwas verschwindet, muss die DHL Anzeige gegen Unbekannt erstatten, aber doch nicht ich?

    Was soll ich der Polizei sagen? Ich habe ein Paket bei DHL abgegeben und nun ist es weg. Dann ist allein DHL/Amazon verantwortlich. Aus meiner Sicht.

    "Amazon stellt sich quer, also behauptet, ich hätte das Paket nicht eingelegt." Was heißt "...stellt sich quer..." in dem Zusammenhang?
    Verlangt Amazon nun einen Wertersatz über xy Euro für die gebrauchte Ware oder nicht? Solange keine förmliche Zahlungsaufforderung vorliegt muss man nichts tun. - Es besteht solange immer noch die Möglichkeit, dass es kulanzweise ausgebucht wird.

    Bei einem Warenwert über 200 Euro erstattet Amazon erst nach Eingang der Ware, und zwar nicht, wenn das Paket laut Scan im Paketzentrum zugesllt wurde, sondern erst, wenn ein Mitarbeiter das Paket geöffnet hat und die Ware kontrolliert hat. Wenn man einen Einlieferungsbeleg aus einer Filiale hat, kann man wenigstens den Versand nachweisen, falls das Paket unterwegs gestohlen wird. Das ist ja das Problem beim Versand über die Packstation.

    Svenja, das ist natürlich ganz schön bitter. Du hast wahrscheinlich auch keinen Zeugen, der beim Einlegen des Paketes dabei war. Aber das würde Amazon auch nicht akzeptieren, das würde höchstens bei einer rechtlichen Auseinandersetzung helfen. Wenn Du ein Aufbrechen der Packstation vermutest, würde ich zur Polizei gehen.

    Das ist eine schwierige Situation.

    Ein Foto vom offenen Fach allein ist wahrscheinlich nicht ausreichend, da man das Paket nach dem Foto wieder herausgenommen haben könnte. Ein Video vom Einlegen und Schließen des Faches wäre besser. Am besten ist es leider höherwertige Pakte in einer Filiale einzuliefern, weil DHL dann die Einlieferung durch den Beleg nicht glaubhaft bestreiten kann.

    Wenn Sie einen Diebstahl aus der Packstation vermuten sollten Sie sich sobald wie möglich an die Polizei wenden.

    Falls die Packstation videoüberwacht ist kann Sie ggf. die Aufnahmen sichten.
    Um ein verpacktes Notebook entnehmen zu können muss das Fach meiner Meinung nach auch komplett geöffnet worden sein. Die Packstation muss für den Betrieb erkennen wann ein Fach entriegelt bzw. geschlossen wird. Falls DHL das protokollieren sollte müsste ein Einbruch in ein Fach eigentlich auch so nachvollziehbar sein.

    Das ist durchaus denkbar, dass die Fächer von Profis "schonend" gebogen und aufgehebelt werden können. Eventuell wurde die Packstation bereits observiert.
    Wenn es ein eigener Versandauftrag gewesen wäre hätte eine 500€-Wertgrenze in den AGB die Chancen auf Wertersatz schon von Anfang an vereitelt.
    Hier ist aber Amazon Auftraggeber der Sendung, vermutlich sind für Amazon auch höherwertige Waren für Packstation zulässig (die Amazon-AGB und Widerrufsbelehrung sagen nichts Gegenteiliges/keine Verbote für Kunden).


    Leider gehen Sie nicht in der Fragestellung darauf ein, ob überhaupt (schon) ein Problem zwischen Ihnen und Amazon besteht.


    Vielleicht, mit etwas Glück, verbucht Amazon ja bereits auf dem "eingelegt"-Scan im Tracking basierend die Sache Ihnen gegenüber -abschließend- als erledigt.
    Wenn Amazon jedoch Wertersatz für das nicht erhaltene gebrauchte Notebook verlangt und man nicht zahlt müsste im Zweifelsfall ein Gericht per Urteil auslegen, was die "Einlieferungsbelege" der Packstation wert sind; wenn Amazon überhaupt klagen würde.


    Ein Foto hat wohl wenig Beweiskraft, da wäre ein Video angebrachter gewesen, der das Schließen des Faches sowie den gesamten Vorgang am Bildschirm aufgezeichnet hätte.

    Guten Abend,
    ich hatte ein MacBook bestellt und es kam beschädigt an. Darauf hin hatte Amazon mir einen Umtausch angeboten. Neues MacBook kam, defektes soll zurück. Ich hatte das MacBook im Amazon Karton in eine Packstation von DHL gelegt.


    Am nächsten Werktag erhielt ich die Info, dass das Fach leer gewesen sein soll. Ich habe aber extra ein Foto gemacht, wie es im Fach drin liegt.


    Ich fuhr vorhin nochmal zur Packstation und sehe, dass an dem Fach der Packstation ganz leichte Hebelspuren sind. Man sieht wie etwas leicht am Metall verbogen ist. Nicht sehr stark, aber es fällt auf.

    Amazon stellt sich quer und sagt, dass das Paket wohl nicht im Fach gewesen sein soll. Die unterstellen mir also zu lügen.

    Was macht man jetzt? Das Jahr geht ja gut los

    Hallo zusammen, ein privates Geschenk-Paket (Fotoleinwand) mit obiger Referenznummer ist am 31.12.2022 in Schottland abgeschickt worden und am 10.01.2023 in Niederaula gelandet und wurde am 11.01.2023 wieder zurückgeschickt. Item could not be delivered hieß es. Wir haben alles nötige ausgefüllt, Zollformular CN22 u.s.w., was kann der Grund sein?
    Vielen Dank!