Hermes-Paket unterwegs geöffnet, aber Schadenersatz wird abgelehnt

  • Hallo, ich habe eine Kamera über ebay Kleinanzeigen (300?) gekauft. Das Paket wurde versichert verschickt und meiner Meinung nach ausreichend verpackt (Luftpolster & Zeitung). Nachdem das Paket erst einmal ca. 2 Wochen verschollen war und Hermes nach einer Sendungsverfolgung nichts finden konnte wurde es kurioserweise wie aus dem nichts bei meinem Nachbarn abgegeben. Als ich dann das Paket entgegengenommen habe fiel mir direkt auf, dass das Paket bereits geöffnet wurde (Tape war durchgeschnitten). Meine Vermutung bestätigte sich dadurch, dass die darin verpackte Kamera auseinandergebrochen war. Der Verkäufer bestätigte mir sofort, dass die Kamera vor dem Versand keine Mängel hatte und die Bilder auf Kleinanzeigen wiesen auch keine auf. Hermes sagt jetzt, dass sie keine Haftung übernehmen, da "keine Beschädigung der Außenverpackung vorliegt". Was kann ich jetzt tun? Das Paket wurde offensichtlich geöffnet...

  • Ich würde zuerst ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur versuchen. Das Verfahren ist kostenlos. Sie können den Text, den Sie hier bei Paketda eingegeben haben, quasi als Zusammenfassung des Falls in das Schlichtungsformular eintragen: http://www.bnetza-post.de/lip/action/invoke.do?id=045171

    Problem ist nur, dass die Schlichtungsstelle keine Beweisaufnahme macht. Als Beweis ist aber das durchgeschnittene Klebeband wichtig. Die unbeschädigte Außenverpackung ist unerheblich, wenn möglicherweise jemand unterwegs das Paket geöffnet hat und den Inhalt zerstört hat.

    Wenn das Ergebnis der Schlichtung nicht zu Ihren Gunsten ausfällt, müssen Sie einen Anwalt einschalten oder ggf. die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale nutzen.

  • Es würde wohl stets an der Beweisführung hapern um Sachbeschädigung (§ 303 StGB) nachzuweisen und zivilrechtliche Ansprüche gegen den Schädiger auf Ersatz des Schadens anzumelden.
    Es müssten Augenzeugen den behaupteten Einbruch in das Paket und die behauptete mutwillige Zerstörung direkt beobachtet haben und nun zur Aussage darüber bereit sein. Der Täter müsste wohl privat ermittelt werden, wenn er nicht namentlich und mit Wohnanschrift bekannt ist.
    Wenn man solche Zeugen nicht bei sich hat, bleibt realistisch nur es zähneknirschend abzuschreiben.

  • Eine Sicherung der Kamera nur durch Luftpolsterfolie und Zeitungspapier ist keine ausreichende Sicherung gegen Transportschäden.

    Zeitung ist generell kein geeignetes Verpackungsmaterial zur Transportsicherung.

    Es hätte ein formstabiler Einsatz im Paket verwendet werden müssen, zum Bespiel bestehend aus Styroporplatten in Abmessungen, die ein Verschieben der Position der Kamera im Paket unmöglich gemacht hätten, also die Styroporplatten überall eng an der Kamera hätten anliegen müssen.

    Daher wird der Paketdienst den Schaden wegen zu schlechter Verpackung höchstwahrscheinlich nicht ersetzen.

    Für eine ausreichende, sachgemäße Verpackung ist der Verkäufer verpflichtet. Daher muss meiner Meinung nach der Absender für den Schaden aufkommen.

    Dass das Paket bereits während es Transports geöffnet wurde, ist ein zusätzlich Aspekt. Höchstwahrscheinlich wird sich der Paketdienst jedoch trotzdem darauf berufen, dass die Verpackung nicht sachgemäß war.

  • Bei der Verpackung gibt es noch einen zusätzlichen wichtigen Aspekt: Der Abstand von der Ware zum Kartonrand sollte möglichst groß sein. Das ist wie eine Knautschzone beim Auto. Ja, die braucht man, weil Pakete maschinell sortiert werden und sich dabei gegenseitig stark belasten können. Z. B. rutschen Pakete Rutschen herunter und bleiben dort am Ende liegen. Dabei können auch schwere auf kleine und leichte Pakete prallen. Aufschriften wie "Vorsicht Glas" haben keinen Einfluß auf die Art der Sortierung.

    Man kann z. B. eine Kamera in einen kleinen Karton packen und diesen in einen größeren Karton, natürlich immer alles mittig fixiert und gut gepolstert.

    Dann kann man zum Testen z. B. ein Sixpack 1,5-Liter-Mineralwasser (also ca. 9 kg) aus zwei Meter Höhe auf das Paket fallen lassen. Wenn das der Ware nichts ausmacht, dann kann man von einer ausreichenden Verpackung sprechen.

    Die Empörung ist immer groß, wenn irgendwo im Internet ein Video auftaucht, wo ein Zusteller Pakete wirft. Ich persönlich würde als Zusteller nicht mit Absicht Pakete durch die Gegend werfen. Ich kann aber folgendes Beispiel aus dem Arbeitsalltag nennen: In dem Paketzentrum, in dem ich gearbeitet habe, hatten wir natürlich auch immer wieder Studenten zur Aushilfe. Wenn ein Student beim Entladen eines LKW Pakete schonend herausgetragen hat, kam der Chef an und sagte zum Studenten: "Sie müssen die Pakete werfen, weil Sie sonst zu langsam sind."

  • "Dann kann man zum Testen z. B. ein Sixpack 1,5-Liter-Mineralwasser (also ca. 9 kg) aus zwei Meter Höhe auf das Paket fallen lassen. Wenn das der Ware nichts ausmacht, dann kann man von einer ausreichenden Verpackung sprechen."

    Oh ja, ein sehr guter Vorschlag! Denn wenn die verpackte Ware dabei kaputt geht (und/oder die vollen Dünnstplastikflaschen beim Aufprall zerplatzen), spart man sich ja nicht nur die Versandkosten für das Paket, sondern auch gleich noch den Weg zum Paketshop und wieder zurück. Ein wirklich grandioser Gedanke, präzise durchdacht bis ins Detail. ;)

  • Nachtrag: Ja, man kann natürlich auch z. B. einen anderen Karton mit Altpapapier nehmen, um sicherzugehen, daß die Wasserflaschen nicht platzen. Ich hatte das Beispiel mit den Wasserflaschen genommen, weil ich das hier bei irgendwelchen Tips von Paketda vor Jahren mal gelesen hatte (mit geringerer Höhe). Nichtsdestotrotz bin ich bestimmt nicht der Einzige, der Ihre oft hämische Art nicht mag, Jexigi. Man kann Kritik auch konstruktiv äußern.

  • Zitat ^ck "Zeitung ist generell kein geeignetes Verpackungsmaterial zur Transportsicherung."
    Ich forme aus Zeitungspapier "Rös-chen", formbeständige etwa 8 cm Durchmesser große brokkoliförmige Bällchen (aus jeweils einer Zeitungs-Doppelseite) und lege diese Rös-chen dicht beieinander, das funktioniert sehr gut und ist gleichsam tragfähig wie elastisch.

    Nicht gerade umweltfreundlich, aber in besonderen Fällen praktisch: besonders unförmige Gegenstände in Plastikbeutel legen, darunter einen möglichst kleinen Styroporklotz nur als Abstandshalter legen -also schon innerhalb des Kartons- und dann rundherum mit PU-Schaum (Bauschaum) ausschäumen (enormes Aufquellen dabei beachten, richtige Menge abzuschätzen benötigt Erfahrung). Eventuell Überstehendes vor Schließen des Kartons mit Sägemesser absägen.
    Zuletzt benutzt bei einer schweren Audio-Endstufe (21kg), für die ich keinen Originalkarton mehr besaß - kam so wohlbehalten an. Entsorgung über Gelben Sack/Tonne möglich.

  • @Fanawu und ^ck: Sie haben beide Recht. Wenn man das so macht wie Sie, Fanawu, wobei das Falten des Zeitungspapiers Zeitaufwand und Mühe bedeutet, dann kann man Zeitungspapier in Verbindung mit ausreichendem Abstand von der Ware zum Kartonrand bei leichten und unempfindlichen Waren nehmen, aber meiner Meinung nach nur dann. Die meisten Leute knüllen Zeitungspapier jedoch ziemlich fest und lassen damit teilweise sogar bei Glas und Porzellan nur wenig Abstand zwischen Ware und Kartonrand, oft nur 1 oder 2 cm. Dann kann Zeitungspapier Stöße weiterleiten anstatt sie zu resorbieren, auch bei größerem Abstand kann es das, sofern es zu stark geknüllt. Es geht zwar oft gut, aber längst nicht immer und das weiß man ja vorher nicht.

    Allgemein kann man ja auch gebrauchte Verpackung und gebrauchtes Polsternaterial zum Wiederverwenden aufbewahren, sofern man die Möglichkeit dazu hat. Dann tut man auch etwas für die Umwelt.

    Die Auffassung, daß Zeitungspapier zum Verpacken ungeeignet ist, ist auch in der Branche weitverbreitet, hier ein Beispiel:

    https://blog.myhermes.de/hermesabc/verpackungsrichtlinien/

    "Benötigte Materialien:

    2. Polstermaterial wie Luftpolsterfolie, Verpackungschips, Schaumfolie oder Formschaum. Hinweis: Zeitungspapier ist aufgrund der fehlenden Dämpfungseigenschaft als Polstermaterial eher ungeeignet."

  • Folgender Satz enthält zwei Fehler, richtig ist er wie folgt:

    Dann kann Zeitungspapier Stöße weiterleiten anstatt sie zu **absorbieren**, auch bei größerem Abstand kann es das, sofern es zu stark geknüllt **ist**.

    Bevor sich jetzt jemand darüber lustig macht: Ich kenne natürlich den Unterschied zwischen ?absorbieren? und ?resorbieren?, aber im Alter lassen diverse Fähigkeiten leider nach (auch Schreiben) und das kann man auch durch Training, Übung, Sport etc. nicht vermeiden.

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